Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 6 W 59/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 93 ZPO
Kostenwiderspruch nach erfolglosem Sequestrationsantrag hinsichtlich anderer Verfügungsansprüche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenwiderspruch nach erfolglosem Sequestrationsantrag hinsichtlich anderer Verfügungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abmahnung und Eilantrag auf Sequestration
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abmahnung und Eilantrag auf Sequestration
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.04.2015 - 3 O 175/14
- OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 6 W 59/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 11.02.2016 - 6 W 45/15
Streitwert; sofortige Beschwerde
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 6 W 59/15
Die gegen die Zurückweisung des Sequestrationsantrags gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluss vom 28.5.2014 (6 W 45/15) zurückgewiesen. - OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 6 W 138/05
Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis im einstweiligen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 6 W 59/15
Rn. 6 Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. GRUR 2006, 264; Beschlüsse vom 9.11.2005 - 6 W 138/05 - und vom 8.7.2010 - 6 W 92/10; veröffentlicht bei juris) die vor Einreichung eines Eilantrages im Kosteninteresse des Antragsgegners in der Regel erforderliche Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, wenn neben anderen Ansprüchen mit dem Eilantrag auch ein auf die Sicherung eines Vernichtungsanspruchs gerichteter Sequestrationsantrag (Herausgabe von Verletzungsgegenständen an den Gerichtsvollzieher) gestellt wird; denn eine solche Abmahnung liefe dem Zweck der Sequestrationsanordnung zuwider, da sie dem Antragsgegner Zeit und Gelegenheit gäbe, diejenigen Maßnahmen zur Beiseiteschaffung der Verletzungsgegenstände zu ergreifen, die mit der einstweiligen Verfügung gerade unterbunden werden sollen. - OLG Frankfurt, 08.07.2010 - 6 W 92/10
Kein Abmahnerfordernis bei Sequestrationsantrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.07.2015 - 6 W 59/15
Rn. 6 Allerdings ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. GRUR 2006, 264; Beschlüsse vom 9.11.2005 - 6 W 138/05 - und vom 8.7.2010 - 6 W 92/10; veröffentlicht bei juris) die vor Einreichung eines Eilantrages im Kosteninteresse des Antragsgegners in der Regel erforderliche Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, wenn neben anderen Ansprüchen mit dem Eilantrag auch ein auf die Sicherung eines Vernichtungsanspruchs gerichteter Sequestrationsantrag (Herausgabe von Verletzungsgegenständen an den Gerichtsvollzieher) gestellt wird; denn eine solche Abmahnung liefe dem Zweck der Sequestrationsanordnung zuwider, da sie dem Antragsgegner Zeit und Gelegenheit gäbe, diejenigen Maßnahmen zur Beiseiteschaffung der Verletzungsgegenstände zu ergreifen, die mit der einstweiligen Verfügung gerade unterbunden werden sollen.
- OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 6 W 101/21
Eilverfahren: Sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO trotz …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 14.4.2020 - 6 W 31/20 = WRP 2020, 914; vom 9.7.2015 - 6 W 59/15 ; vom 24.10.2005 - 6 W 149/05 = GRUR 2006, 264) ist die vor Einreichung eines Eilantrages im Kosteninteresse des Antragsgegners in der Regel erforderliche Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, wenn neben anderen Ansprüchen mit dem Eilantrag auch ein auf die Sicherung eines Vernichtungsanspruchs gerichteter Sequestrationsantrag (Herausgabe von Verletzungsgegenständen an den Gerichtsvollzieher) gestellt wird.Denn die Sequestrationsanordnung ist durch den Kostenwiderspruch nach § 93 ZPO anerkannt worden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.4.2020 - 6 W 31/20 = WRP 2020, 914; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.7.2015 - 6 W 59/15 , Rn 7 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.10.2005 - 6 W 149/05 = GRUR 2006, 264 - Rn 2).
- OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 6 W 31/20
Kostenwiderspruch: Anlass für einstweilige Verfügung mit Sequestrationsantrag …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 24.10.2005 - 6 W 149/05 = GRUR 2006, 264 sowie Beschlüsse vom 9.7.2015 - 6 W 59/15 , vom 9.11.2005 - 6 W 138/05 - und vom 8.7.2010 - 6 W 92/10 ; veröffentlicht bei juris) ist die vor Einreichung eines Eilantrages im Kosteninteresse des Antragsgegners in der Regel erforderliche Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, wenn neben anderen Ansprüchen mit dem Eilantrag auch ein auf die Sicherung eines Vernichtungsanspruchs gerichteter Sequestrationsantrag (Herausgabe von Verletzungsgegenständen an den Gerichtsvollzieher) gestellt wird; denn eine solche Abmahnung liefe dem Zweck der Sequestrationsanordnung zuwider, da sie dem Antragsgegner Zeit und Gelegenheit gäbe, diejenigen Maßnahmen zur Beiseiteschaffung der Verletzungsgegenstände zu ergreifen, die mit der einstweiligen Verfügung gerade unterbunden werden sollen.Denn die Sequestrationsanordnung ist durch den Kostenwiderspruch nach § 93 ZPO anerkannt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 9.7.2015 - 6 W 59/15 , Rn. 7 ;… Beschluss vom 24.10.2005 - 6 W 149/05 = GRUR 2006, 264 - Rn. 2).
- OLG Köln, 14.01.2016 - 6 W 142/15
Verwirkung der Beschwerde gegen eine Gestattungsanordnung gem. § 101 Abs. 9 UrhG
Voraussetzung ist neben dem Zeitablauf, dass die verspätete Beschwerdeführung gegen Treu und Glauben verstößt, so insbesondere dann, wenn der Beschwerdegegner sich auf die durch die erstinstanzliche Entscheidung geschaffene Rechtslage verlassen hat und verlassen durfte (Senat, Beschl. v. 2.6. 2015 - 6 W 59/15, zur Rechtslage nach dem FGG;… Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 64 Rn. 55;… Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 567 Rn. 10).
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