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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.01.2023 - 6 W 73/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1040
OLG Brandenburg, 02.01.2023 - 6 W 73/22 (https://dejure.org/2023,1040)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.01.2023 - 6 W 73/22 (https://dejure.org/2023,1040)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Januar 2023 - 6 W 73/22 (https://dejure.org/2023,1040)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde bei Unterschreitung des Beschwerdewerts bezüglich der Gebührendifferenz des Rechtsanwalts; Abänderung des Streitwertes von Amts wegen bei nur "informatorischer" Streitwertfestsetzung

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.01.2023 - 6 W 73/22
    Bei der Wertfestsetzung für die einheitliche gerichtliche Verfahrensgebühr ist deshalb eine nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen gestaffelte Festsetzung nicht veranlasst (vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 12 W 367/22 jeweils juris m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21

    Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.01.2023 - 6 W 73/22
    Bei der Wertfestsetzung für die einheitliche gerichtliche Verfahrensgebühr ist deshalb eine nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen gestaffelte Festsetzung nicht veranlasst (vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 12 W 367/22 jeweils juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 19.07.2022 - 12 W 367/22

    Für eine gestaffelte Streitwertfestsetzung gemäß § 63 GKG nach …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.01.2023 - 6 W 73/22
    Bei der Wertfestsetzung für die einheitliche gerichtliche Verfahrensgebühr ist deshalb eine nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen gestaffelte Festsetzung nicht veranlasst (vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 15 U 2407/16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 12 W 367/22 jeweils juris m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2023 - 15 W 9/23

    Beschwerde gegen Streitwertbeschluss durch Prozessbevollmächtigten …

    Soweit beim Rechtsanwalt unterschiedliche Werte für verschiedene Gebühren maßgeblich sein können und die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Einigungsgebühr nicht zwangsläufig aus demselben Gegenstandswert wie die Gerichtsgebühren zu berechnen sind, erfolgt eine diesbezüglich gesonderte Wertfestsetzung nach dieser Vorschrift (…OLG Dresden, Beschl. v. 19.07.2022 - 12 W 367/22, NJOZ 2022, 1490 Rn. 4; OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.01.2023 - 6 W 73/22, BeckRS 2023, 629 Rn. 3;… LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.08.2020 - L 11 KR 1639/20 B, BeckRS 2020, 26256 Rn. 4).

    Aus diesem Grunde wäre die gestaffelte Wertfestsetzung nach Zeitabschnitten des Landgerichts hier zur Vermeidung von Unklarheiten zumindest von Amts zu ändern (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Beschl. v. 02.01.2023 - 6 W 73/22, BeckRS 2023, 629 Rn. 3;… LG Düsseldorf, Beschl. v. 03.04.2023 - 22 T 20/23, BeckRS 2023, 6726 Rn. 3).

  • OLG Köln, 29.10.2024 - 26 W 12/22

    Abänderung der Streitwertfestsetzung

    Rn. 7 Selbst bei Annahme einer Zulässigkeit der gestaffelten Streitwertfestsetzung, wie im Nichtabhilfebeschluss angenommen, ist eine Änderung der landgerichtlichen Streitwertfestsetzung nach Zeitabschnitten zur Vermeidung von Unklarheiten geboten (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Januar 2023 - 6 W 73/22 -, juris Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 3. Mai 2023 - I-15 W 9/23, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 13.02.2024 - 10 W 12/23

    Bestimmung des zur Bemessung der wertabhängigen Gerichtsgebühr maßgebenden …

    Rn. 20 Soweit bei den Rechtsanwaltsgebühren unterschiedliche Werte für einzelne Gebühren maßgeblich sein können, erfolgt - allerdings nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag - eine gesonderte Wertfestsetzung (§ 33 Abs. 1 und 2 RVG) (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Januar 2023 - 6 W 73/22 -, juris = NJW-Spezial 2023, 444; ausführlich zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Mai 2023 - I-15 W 9/23 -, juris = NJW-RR 2023, 844-847).
  • OLG Hamm, 13.02.2024 - 10 U 9/22

    Bestimmung des zur Bemessung der wertabhängigen Gerichtsgebühr maßgebenden …

    Rn. 20 Soweit bei den Rechtsanwaltsgebühren unterschiedliche Werte für einzelne Gebühren maßgeblich sein können, erfolgt - allerdings nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag - eine gesonderte Wertfestsetzung (§ 33 Abs. 1 und 2 RVG) (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Januar 2023 - 6 W 73/22 -, juris = NJW-Spezial 2023, 444; ausführlich zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Mai 2023 - I-15 W 9/23 -, juris = NJW-RR 2023, 844-847).
  • OLG Hamm, 13.02.2024 - 10 W 12/2310 W 12/23
    Rn. 15 Soweit bei den Rechtsanwaltsgebühren unterschiedliche Werte für einzelne Gebühren maßgeblich sein können, erfolgt - allerdings nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag - eine gesonderte Wertfestsetzung (§ 33 Abs. 1 und 2 RVG) (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Januar 2023 - 6 W 73/22 -, juris = NJW-Spezial 2023, 444; ausführlich zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Mai 2023 - I-15 W 9/23 -, juris = NJW-RR 2023, 844-847).
  • OLG Hamm, 13.02.2024 - 10 W 12/23
    Rn. 20 Soweit bei den Rechtsanwaltsgebühren unterschiedliche Werte für einzelne Gebühren maßgeblich sein können, erfolgt - allerdings nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag - eine gesonderte Wertfestsetzung (§ 33 Abs. 1 und 2 RVG) (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Januar 2023 - 6 W 73/22 -, juris = NJW-Spezial 2023, 444; ausführlich zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Mai 2023 - I-15 W 9/23 -, juris = NJW-RR 2023, 844-847).
  • OLG Köln, 29.10.2024 - 26 W 12/23
    Rn. 7 Selbst bei Annahme einer Zulässigkeit der gestaffelten Streitwertfestsetzung, wie im Nichtabhilfebeschluss angenommen, ist eine Änderung der landgerichtlichen Streitwertfestsetzung nach Zeitabschnitten zur Vermeidung von Unklarheiten geboten (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Januar 2023 - 6 W 73/22 -, juris Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 3. Mai 2023 - I-15 W 9/23, juris Rn. 13).
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