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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 11.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12967
OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10 (https://dejure.org/2010,12967)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.2010 - 6 W 87/10 (https://dejure.org/2010,12967)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 6 W 87/10 (https://dejure.org/2010,12967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 2 und 9 UrhG
    Filesharing - In der Regel keine Auskunft bei Musikalben, die mehr als sechs Monate auf dem Markt sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
    Rn. 4 Das Landgericht hat seiner Entscheidung im Ansatz zutreffend zu Grunde gelegt, dass das gewerbliche Ausmaß einer nach § 101 Abs. 2 und 9 UrhG geltend gemachten Rechtsverletzung unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen ist, wobei besondere Bedeutung der Frage zukommt, ob die relevante Verwertungsphase der in einer Internet-Tauschbörse angebotenen (Audio-) Datei noch andauerte, was bei üblicherweise in größeren Zyklen ohne auffällige Preisnachlässe vermarkteten Hörbüchern nicht selten, bei aktuellen Musikalben dagegen nur auf Grund besonderer Umstände auch noch nach Ablauf von sechs Monaten anzunehmen sein wird (vgl. zusammenfassend den Senatsbeschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 - sub III [NJWE Rn. 17] m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
    Das Gegenteil ergibt sich weder aus der andauernd hohen Bekanntheit der Interpretin Britney Spears noch aus dem durch eine "Gold"-Auszeichnung belegten kommerziellen Erfolg des Albums in der Vergangenheit und der darauf beruhenden, bereits im Dezember 2009, also lange vor den hier geltend gemachten Verletzungshandlungen erfolgten Nominierung für einen Schallplatten-Preis (vgl. Senatsbeschluss vom 22.09.2010 - 6 W 77/10 = 203 O 99/10 LG Köln).
  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
    Rn. 6 Eine andere Beurteilung war dagegen bei dem im Oktober 2008 erschienenen Musikalbum "Funhouse" der Interpretin Pink geboten, bei dem die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ungeachtet gewisser Preisnachlässe (vgl. die Internetangebote S. 15 f. des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 06.04.2010) hinreichend durch die Besonderheit belegt wird, dass die CD im streitbefangenen Verletzungszeitraum - wie inzwischen über mindestens 91 Wochen von November 2008 bis August 2010 - in den TOP 50 der Albumcharts plaziert war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; 25.03.2010 - 6 W 28/10; 26.07.2010 - 6 W 98/10).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
    Rn. 6 Eine andere Beurteilung war dagegen bei dem im Oktober 2008 erschienenen Musikalbum "Funhouse" der Interpretin Pink geboten, bei dem die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ungeachtet gewisser Preisnachlässe (vgl. die Internetangebote S. 15 f. des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 06.04.2010) hinreichend durch die Besonderheit belegt wird, dass die CD im streitbefangenen Verletzungszeitraum - wie inzwischen über mindestens 91 Wochen von November 2008 bis August 2010 - in den TOP 50 der Albumcharts plaziert war (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2010 - 6 W 153/09; 25.03.2010 - 6 W 28/10; 26.07.2010 - 6 W 98/10).
  • OLG Naumburg, 06.12.2010 - 6 W 81/10

    - DVAG 24 -, Einfirmenvertreter kraft Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.2010 - 6 W 87/10
    Die Zahl der von der Antragstelerin dokumentierten rechtsverletzenden Handlungen selbst ist für das gewerbliche Ausmaß des einzelnen in Rede stehenden Verstoßes ebenfalls kein hinreichend aussagekräftiges Indiz (vgl. Senatsbeschluss vom 23.07.2010 - 6 W 81/10), so dass es bei der Antragszurückweisung durch die Kammer zu verbleiben hatte.
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).
  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

    Für Musikalben hat der Senat insoweit in mehreren Entscheidungen eine Plazierung in den TOP 50 der Verkaufscharts der Musikindustrie zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung als ausreichend angesehen (vgl. Beschlüsse vom 8.1.2010 - 6 W 153/09, vom 13.4.2010 - 6 W 28/10, vom 26.7.2010 - 6 W 98/10 und 6 W 77/10, vom 21.10.2010 - 6 W 87/10).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 6 W 87/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23779
OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 6 W 87/10 (https://dejure.org/2011,23779)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2011 - 6 W 87/10 (https://dejure.org/2011,23779)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 6 W 87/10 (https://dejure.org/2011,23779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    § 91 ZPO
    Zur Erstattung der Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten im Wettbewerbsprozess

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 6 W 87/10
    Dabei darf die Partei ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen (BGH WRP 2004, 1492, 1493).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2005 - 15 W 33/04

    Arzthaftungsprozess: Erstattungsfähigkeit eines vorprozessualen medizinischen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 6 W 87/10
    Welche Beweismittel die verständige Partei, die auf die volle Wahrung ihrer Rechte bedacht sein darf, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung für erforderlich erachten kann, richtet sich nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Beweismittel vom Gericht benutzt wird (OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 544; OLG Hamm RPfleger 2001, 616 f.).
  • OLG Hamm, 16.08.2001 - 23 W 290/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2011 - 6 W 87/10
    Welche Beweismittel die verständige Partei, die auf die volle Wahrung ihrer Rechte bedacht sein darf, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung für erforderlich erachten kann, richtet sich nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens, ohne dass es darauf ankommt, ob das Beweismittel vom Gericht benutzt wird (OLG Karlsruhe JurBüro 2005, 544; OLG Hamm RPfleger 2001, 616 f.).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2019 - 6 U 84/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung/Kennzeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels …

    Als geeignetes Mittel der Glaubhaftmachung käme - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - insoweit die Vorlage eines Sachverständigengutachtens auf der Grundlage einer Meinungsumfrage in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.05.2011 - 6 W 87/10 Rn 10, zit. n. juris).
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