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| OLG Hamburg, 21.02.2000 - 6 W 9/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 28.03.2001 - 2 W 38/01
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Zwar sind das Insolvenzgericht und das Beschwerdegericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine angemessene Beteiligung des widersprechenden Gläubigers im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern nicht voraussetzt, dass eine mathematisch exakte Gleichbehandlung gegeben ist (so auch Hanseatisches OLG, Beschl. v. 21. Februar 2000 -- 6 W 9/00 --; OLG Köln, Beschl. v. 9. Oktober 2000 -- 2 W 190/00; AG Köln, ZInsO 2000, 461 = NZI 2000, 441); die Vorinstanzen haben aber zu Unrecht angenommen, dass eine Differenzierung in der Form, dass den Gläubigern geringerer Forderungen Einmalbeträge und den Gläubigern mit größeren Forderungsbeträgen Ratenzahlungen angeboten werden, auch dann nicht zulässig sei, wenn die quotale Befriedigung der Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise praktisch gleich sei.
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