Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
RVG § 55; ; VV RVG Anl. 1 Nr. 1000; ; ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 794
- Anwaltsblatt
§ 55 RVG, § 103 ZPO, § 104 ZPO
Einigungsgebühr nur bei Vergleichsprotokollierung - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Einigungsgebühr nach Inkrafttreten des RVG bei ausdrücklich protokolliertem Vergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 1003 VV RVG, § 103 ZPO
Einigungsgebühr / Festsetzung / Protokollierung: - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung der Vereinbarung einer Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren oder im Vergütungsfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 21.04.2005 - 16 T 2852/05
- OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1367
- MDR 2006, 234
- AnwBl 2006, 145
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02
Voraussetzungen der Vergleichsgebühr
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05
Dies gilt weiterhin auch dann, wenn im Einzelfall unstreitig eine die Einigungsgebühr auslösende Vereinbarung vorliegt, da in den Festsetzungsverfahren nach § 103, 104 ZPO bzw. § 55 RVG, die auf zügige, rasche sowie vereinfachte Abwicklung angelegt sind (…vgl. Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., Rn. 1 zu § 103 ZPO;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rn. 2 zu § 55 RVG), eine generalisierende Betrachtungweise (vgl. BGH, NJW 2002, 3713 f) geboten ist. - OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01
Keine Vergleichsgebühr bei Anerkenntnisurteil
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05
Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 5.11.2001 (vgl. MDR 2002, 354) entschieden, daß im Kostenfestsetzungsverfahren eine Vergleichsgebühr nur festgesetzt werden kann, wenn ein Vergleich ausdrücklich, der Form der §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO entsprechend, protokolliert wurde.
- OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06
Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten …
Verschiedene Gerichte lehnen die Erstattungsfähigkeit ab (OLG Nürnberg, MDR 2006, 234 ; OLG Celle JurBüro 1984, 125)).(3) Endlich vermag auch das Argument, dass die Rechtssicherheit die eindeutige Feststellbarkeit einer die Einigungsgebühr auslösenden gerichtlichen Vereinbarung der Parteien gebiete (so OLG Nürnberg MDR 2006, 234 (235)), nicht zu überzeugen.
Die von dem Bundesgerichtshof zur Begründung aufgeführten Argumente sind indes nicht auf das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG zu übertragen (so aber: OLG Nürnberg MDR 2006, 234 (235)).
Entgegen der Auffassung des OLG Nürnberg (MDR 2006, 234 (235)) ist das Festsetzungsverfahren (§ 55 RVG ) daher nicht ohne weiteres mit dem Kostenfestsetzungsverfahren (§ 103 ff. ZPO ) zu vergleichen.
- OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 11 W 67/05
Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für den Anfall einer Einigungsgebühr
- OVG Hamburg, 22.08.2007 - 3 So 79/07
Kein Vertretungszwang bei Beschwerden gem RVG § 56 Abs 2; Entstehung der …
Das Beschwerdegericht vermag bereits nicht zu erkennen, dass diese für das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff. ZPO angestellten Überlegungen ohne weiteres auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG übertragbar wären (a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.8.2005, NJW-RR 2006 S. 1367, insoweit ohne Begründung). - VGH Bayern, 26.06.2009 - 21 C 09.700
Prozesskostenhilfe - Zur Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts - hier: …
Die gegenteilige Auffassung des OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 29.8.2005 Az. 6 W 916/05, NJW-RR 2006, 1367, und des BGH in seiner Entscheidung vom 28.3.2006 Az. VIII ZB 29/05.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".