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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4461
OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05 (https://dejure.org/2005,4461)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.08.2005 - 6 W 916/05 (https://dejure.org/2005,4461)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. August 2005 - 6 W 916/05 (https://dejure.org/2005,4461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 1003 VV RVG, § 103 ZPO
    Einigungsgebühr / Festsetzung / Protokollierung:

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung der Vereinbarung einer Einigungsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren oder im Vergütungsfestsetzungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1367
  • MDR 2006, 234
  • AnwBl 2006, 145
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05
    Dies gilt weiterhin auch dann, wenn im Einzelfall unstreitig eine die Einigungsgebühr auslösende Vereinbarung vorliegt, da in den Festsetzungsverfahren nach § 103, 104 ZPO bzw. § 55 RVG, die auf zügige, rasche sowie vereinfachte Abwicklung angelegt sind (…vgl. Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., Rn. 1 zu § 103 ZPO;… Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rn. 2 zu § 55 RVG), eine generalisierende Betrachtungweise (vgl. BGH, NJW 2002, 3713 f) geboten ist.
  • OLG Nürnberg, 05.11.2001 - 6 W 3679/01

    Keine Vergleichsgebühr bei Anerkenntnisurteil

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 6 W 916/05
    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 5.11.2001 (vgl. MDR 2002, 354) entschieden, daß im Kostenfestsetzungsverfahren eine Vergleichsgebühr nur festgesetzt werden kann, wenn ein Vergleich ausdrücklich, der Form der §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 f ZPO entsprechend, protokolliert wurde.
  • OLG Braunschweig, 15.08.2006 - 2 W 102/06

    Erfallen einer Gebühr für eine außergerichtliche Einigung für den beigeordneten …

    Verschiedene Gerichte lehnen die Erstattungsfähigkeit ab (OLG Nürnberg, MDR 2006, 234 ; OLG Celle JurBüro 1984, 125)).

    (3) Endlich vermag auch das Argument, dass die Rechtssicherheit die eindeutige Feststellbarkeit einer die Einigungsgebühr auslösenden gerichtlichen Vereinbarung der Parteien gebiete (so OLG Nürnberg MDR 2006, 234 (235)), nicht zu überzeugen.

    Die von dem Bundesgerichtshof zur Begründung aufgeführten Argumente sind indes nicht auf das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG zu übertragen (so aber: OLG Nürnberg MDR 2006, 234 (235)).

    Entgegen der Auffassung des OLG Nürnberg (MDR 2006, 234 (235)) ist das Festsetzungsverfahren (§ 55 RVG ) daher nicht ohne weiteres mit dem Kostenfestsetzungsverfahren (§ 103 ff. ZPO ) zu vergleichen.

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2006 - 11 W 67/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzungen für den Anfall einer Einigungsgebühr

    Die Festsetzung einer Einigungsgebühr erfordert nämlich die Protokollierung einer Vereinbarung entsprechend §§ 160 Abs. 3 Ziff. 1, 162 Abs. 1 ZPO (OLG Nürnberg, Anwaltsblatt 2006, 145 f.).
  • OVG Hamburg, 22.08.2007 - 3 So 79/07

    Kein Vertretungszwang bei Beschwerden gem RVG § 56 Abs 2; Entstehung der …

    Das Beschwerdegericht vermag bereits nicht zu erkennen, dass diese für das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff. ZPO angestellten Überlegungen ohne weiteres auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG übertragbar wären (a.A. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.8.2005, NJW-RR 2006 S. 1367, insoweit ohne Begründung).
  • VGH Bayern, 26.06.2009 - 21 C 09.700

    Prozesskostenhilfe - Zur Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts - hier: …

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Nürnberg in seinem Beschluss vom 29.8.2005 Az. 6 W 916/05, NJW-RR 2006, 1367, und des BGH in seiner Entscheidung vom 28.3.2006 Az. VIII ZB 29/05.
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