Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.11.1969 - 6 W 99/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 151
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG - 1 BvL 37/69 (anhängig) 1 BvL 37/69 Hanseatisches ob § 76 des Angestelltenversicherungsgesetzes Oberlandesgericht (AVG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes Hamburg zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung 18.11.1969 der Angestellten (Angestelltenversicherungs-Neu- (6 W 99/69) regelungsgesetz - AnVNG) vom 23. Februar 1957 (BGBl. I S. 88) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
- OLG Frankfurt, 02.01.1978 - 20 W 836/77
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorlegung einer Sache zur Entscheidung der Frage …
Diese Regelung wurde vielfach als unbefriedigend empfunden, weil die Sozialrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Folge ihrer kontinuierlichen Steigerung sich von einem Zuschuß zum Lebensunterhalt zu einer Lebensgrundlage gewandelt und ihre Bezieher aus der Nähe des Fürsorgeempfänger in die Nachbarschaft des Lohnempfängers gerückt hatten (vgl. beispielsweise OLG Hamburg, MDR 1970, 151 [OLG Hamburg 18.11.1969 - 6 W 99/69] und OLG Düsseldorf, MDR 1972, 59 [OLG Düsseldorf 16.04.1971 - 3 W 309/70] und dazu Schreiber, NJW 1977, 279). - BVerfG - 1 BvL 32/69 (anhängig) VI/ 17 1 BvL 37/69 Hanseatisches ob § 76 des Angestelltenversicherungsgesetzes Oberlandesgericht (AVG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes Hamburg zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung 18.11.1969 der Angestellten (Angestelltenversicherungs-Neu- (6 W 99/69) regelungsgesetz - AnVNG) vom 23. Februar 1957 (BGBl. I S. 88) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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