Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 6 WF 103/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von Kindesunterhalt bei der Einkommensberechnung; Höhe der Wohnkosten bei einer von mehreren Personen bewohnten Wohnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 2
Berücksichtigung von Kindesunterhalt bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Wohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Kindesunterhalt bei der Ermittlung des Einkommens i.R.d. Prozesskostenhilfe; Aufteilung der Kosten für Unterkunft und Wohnung
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 26.07.2010 - 54 F 160/10
- OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 6 WF 103/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 10.02.2006 - 2 WF 271/05
Kindesunterhalt nicht Einkommen eines Elternteils; Fahrtkosten/Wohnkosten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 6 WF 103/10
Im Übrigen ist die Einkommensberechnung des Familiengerichts insofern zu Gunsten der Antragsgegnerin zu korrigieren, als der gezahlte Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 295 EUR, soweit er den Kinderfreibetrag von 276 EUR übersteigt, nicht berücksichtigt werden darf, weil es sich dabei um Einkommen des Kindes und nicht der Antragsgegnerin handelt (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1339; OLG Nürnberg, MDR 2007, 159;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115, Rz. 7 und 9). - OLG Koblenz, 28.12.1999 - 9 WF 760/99
Berechnung von Prozesskostenhilfe, wenn in einer Wohnung mehrere Personen mit …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 6 WF 103/10
Insbesondere ist nicht automatisch und unabhängig von der tatsächlichen Handhabung stets eine Aufteilung der verfahrenskostenhilferechtlich zu berücksichtigenden Unterkunftskosten nach der Zahl der (maßgeblichen) Personen vorzunehmen; dies mag zwar in der Regel angemessen erscheinen, jedoch kann nach den jeweiligen Verhältnissen auch eine andere Aufteilung dieser Kosten unter den Bewohnern der Wohnung etwa bei deutlich unterschiedlichen Einkünften in Betracht kommen (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1093;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 5. Aufl., Rz. 274, m.w.N.). - OLG Nürnberg, 22.05.2006 - 9 WF 569/06
PKH: Maßgebliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 6 WF 103/10
Im Übrigen ist die Einkommensberechnung des Familiengerichts insofern zu Gunsten der Antragsgegnerin zu korrigieren, als der gezahlte Kindesunterhalt in Höhe von monatlich 295 EUR, soweit er den Kinderfreibetrag von 276 EUR übersteigt, nicht berücksichtigt werden darf, weil es sich dabei um Einkommen des Kindes und nicht der Antragsgegnerin handelt (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1339; OLG Nürnberg, MDR 2007, 159;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 115, Rz. 7 und 9).
- OLG Saarbrücken, 04.01.2011 - 6 UF 132/10
Gerichtliche Umgangsregelung: Kriterien für die Festlegung des Umgangsrechts; …
(das Hausdarlehen bedient die Mutter nicht selbst, vgl. dazu Senatsbeschluss vom 5. November 2010 - 6 WF 103/10 -, juris; sonstige Nebenkosten sind nicht abzugsfähig, vgl. dazu nur BGH FamRZ 2008, 781; Senatsbeschluss vom 18. Februar 2010 - 6 WF 20/10 -, juris, m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 17.04.2026 - 2 UF 8/23
Verfahrenskostenhilfe; Prozesskostenhilfe; Freibetrag; Kosten der Unterkunft; …
Denn eine Ausnahme von der Aufteilung nach Kopfteilen ist dann zu machen, wenn das Einkommen eines Mitbewohners so erheblich hinter dem Einkommen des anderen Mitbewohners zurückbleibt, dass eine hälftige Heranziehung dieses Bewohners zu den Kosten der Unterkunft nicht angemessen erscheint (OLG Köln…, Beschluss vom 15. Mai 2017 - II-10 WF 60/17 -, Rn. 4, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2010 - 6 WF 103/10 -, Rn. 3, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 9 WF 760/99 -, juris). - OLG Braunschweig, 21.09.2022 - 1 WF 112/22
Beschwerde gegen die Höhe von Ratenzahlungen in einem …
Rn. 11 Aber auch jenseits dieser Grenze kann ein erheblicher Einkommensunterschied eine Aufteilung im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte rechtfertigen (so bei Nettoeinkünften von 925 EUR zu 2.569 EUR: OLG Köln…, Beschluss vom 15.05.2017 - II-10 WF 60/17, juris Rn. 4; vgl. auch Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2010 - 6 WF 103/10, juris Rn. 3;… Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Rn. 56).
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