Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 14.07.2015 - 6 WF 123/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 45 RVG, § 48 RVG, Nr 1000 RVG-VV, Nr 1003 RVG-VV, Nr 3101 RVG-VV
Verfahrenskostenhilfe: Rechtsanwaltsgebühren bei Abschluss eines Mehrvergleich - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des im Weg der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts
- rechtsportal.de
Umfang der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines sog. Mehrvergleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Abschluss eines sog. Mehrvergleichs
Verfahrensgang
- AG Speyer, 07.05.2015 - 43 F 24/14
- OLG Zweibrücken, 14.07.2015 - 6 WF 123/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 26.02.2015 - 10 WF 28/15
Anwaltsbeiordnung; Mehrvergleich; Kostenerstattungsanspruch; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2015 - 6 WF 123/15
Rn. 2 Ob und inwieweit aufgrund nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich, der auf zunächst nicht im Verfahren anhängige Gegenstände betrifft (sogenannter Mehrvergleich), dem beigeordneten Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Verfahrens- und Terminsgebühr aus der Staatskasse zu gewähren sind, ist streitig (vgl. zuletzt etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Januar 2015, 13 WF 67/15 , veröffentlicht MDR 2015, 338 , OLG Celle, Beschluss vom 26. Februar 2015, 10 WF 28/15, veröffentlicht AG S 2015, 236). - OLG Koblenz, 26.01.2015 - 13 WF 67/15
Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Vergütung des beigeordneten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2015 - 6 WF 123/15
Rn. 2 Ob und inwieweit aufgrund nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Vergleich, der auf zunächst nicht im Verfahren anhängige Gegenstände betrifft (sogenannter Mehrvergleich), dem beigeordneten Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Verfahrens- und Terminsgebühr aus der Staatskasse zu gewähren sind, ist streitig (vgl. zuletzt etwa OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Januar 2015, 13 WF 67/15 , veröffentlicht MDR 2015, 338 , OLG Celle, Beschluss vom 26. Februar 2015, 10 WF 28/15, veröffentlicht AG S 2015, 236). - OLG Zweibrücken, 03.07.2015 - 6 WF 40/15
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2015 - 6 WF 123/15
Auch der Senat war mit dieser Frage bereits mehrfach befasst (Beschluss vom 20. April 2015 - 6 WF 63/15 - und Beschluss vom 3. Juli 2015 - 6 WF 40/15 -.
- OLG Celle, 13.06.2016 - 21 WF 118/16
Rechtsanwaltsbeiordnung in isolierter Familiensache, Umfang des …
Während nach einer Ansicht ohne ausdrückliche Anordnung, wonach sich die für den Vergleich bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf Verfahrens- und Terminsgebühr für den nicht anhängigen Teil des Vergleiches erstrecken soll, nur eine erhöhte Vergleichsgebühr zu vergüten ist (vgl. etwa. OLG Celle, AGS 2015, 236 ff.; OLG Koblenz FamRZ 2014, 1877 f.; OLG Dresden MDR 2014, 686 f.; OLG Köln FamRZ 2015, 1825 f., jew. m. w. N.), umfassen die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren nach anderer Auffassung neben der Vergleichsgebühr stets auch sämtliche mit dem Abschluss des Vergleiches zusammenhängenden sonstigen Gebühren (vgl. etwa OLG Celle FamRZ 2014, 1878 f.; OLG Stuttgart Jur. Büro 2016, 246 f.), jedenfalls soweit zwischen Verfahrens- und Regelungsgegenstand des Vergleiches ein enger Zusammenhang besteht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Juli 2015, Az. 6 WF 123/15, juris). - OLG Zweibrücken, 29.04.2016 - 6 WF 57/16
Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren: …
Von einer Erstreckung der Bewilligung für den Mehrvergleich auch auf diese Gebühren kann nämlich auszugehen sein, wenn zwischen dem eigentlichen Verfahrensgegenstand und dem zusätzlichen Gegenstand des Mehrvergleichs ein enger Zusammenhang besteht (vgl. OLG Koblenz AGS 2014, 527 für Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt; Senat Beschluss vom 08. Juni 2015 - 6 WF 123/15 für anhängigen Unterhalt im eA-Verfahren und Vergleich über endgültigen Unterhalt; Senat Beschluss vom 03. Juli 2015 - 6 WF 40/15 für Vollstreckung einer Umgangsregelung und Vereinbarung über Neuregelung des Umgangs).
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