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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 03.05.1994 - 6 WF 23/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5207
OLG Saarbrücken, 03.05.1994 - 6 WF 23/94 (https://dejure.org/1994,5207)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.05.1994 - 6 WF 23/94 (https://dejure.org/1994,5207)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 6 WF 23/94 (https://dejure.org/1994,5207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Mutwilligkeit i.S.d. Rechtes der Prozeßkostenhilfe bei Geltendmachung des Unterhaltsanspruches durch einen Unterhaltsberechtigten, der fortlaufend Sozialhilfe bezieht - § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG (neue Fassung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung einer kostenarmen Partei von übergegangenen Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 14.12.1993 - 6 WF 84/93

    Zur Frage der Mutwilligkeit i.S.d. Rechtes der Prozeßkostenhilfe bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.1994 - 6 WF 23/94
    Mutwillig - und damit nicht prozeßkostenhilfefähig - ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn eine verständige" nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder die Partei den verfolgten Zweck auf einem billigeren Weg erreichen könnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.11.1989 6 WF 155/89 -, vom 14.12.1993 - 6 WF 84/93 - und vom 07.01.1994 - 6 WF 1/94;… Kalthoener/Büttner, NJW-Schriften 47, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 1988, Rn. 481;… Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl., 114, Rn. 30 ff-- jeweils mit weit. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.1994 - 6 WF 1/94

    Zur Frage der Mutwilligkeit i.S.d. Rechtes der Prozeßkostenhilfe bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.1994 - 6 WF 23/94
    Mutwillig - und damit nicht prozeßkostenhilfefähig - ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn eine verständige" nicht hilfebedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder die Partei den verfolgten Zweck auf einem billigeren Weg erreichen könnte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.11.1989 6 WF 155/89 -, vom 14.12.1993 - 6 WF 84/93 - und vom 07.01.1994 - 6 WF 1/94;… Kalthoener/Büttner, NJW-Schriften 47, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 1988, Rn. 481;… Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl., 114, Rn. 30 ff-- jeweils mit weit. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 25.10.1989 - 7 WF 106/89

    Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.1994 - 6 WF 23/94
    Es bleibt aber mutwillig, wenn die Partei außer diesem Spitzenbetrag auch den Sockelbetrag, d. h. den Betrag bis zur Höhe der Sozialhilfeleistungen, geltend macht, weil der Sozialhilfeträger die Rechtsverfolgung dieses Sockelbetrages aufgrund des Anspruchsübergangs im eigenen Namen unter Inanspruchnahme der Gerichtskosten-Vorschußfreiheit nach 2 Abs. 1 GKG aufnehmen kann (vgl. hierzu auch OLG Hamburg, FamRZ 1990, 417, 418).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.1994 - 6 WF 54/94

    Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsklage eines Sozialhilfeempfängers bei …

    und vom 03.05.1994, 6 WF 23/94).

    In dem letztgenannten Beschluß vom 03.05.1994.(6 WF 23/94) hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, daß die möglicherweise auftretende Aufspaltung des einheitlichen Unterhaltsanspruchs eine hinzunehmende und angesichts der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche auch hinnehmbare gesetzgeberische Folge ist.

  • OLG Saarbrücken, 19.01.1995 - 6 WF 8/95

    Prozeßkostenhilfe für Klage eines Sozialhilfeempfängers auf künftigen Unterhalt

    Angesichts der gemäß § 91 Abs. 3 S. 3 BSHG für den Träger der Sozialhilfe ausdrücklich eröffneten Möglichkeit, auch künftigen, also derzeit noch nicht übergegangenen Unterhalt des Sozialhilfeempfängers im eigenen Namen einzuklagen, beurteilen beide Senate des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.12.1993, 6 WF 84/93 = FamRZ 1994, 636 , vom 07.01.1994, 6 WF 91/93 und 6 WF 1/94, vom 03.05.1994, 6 WF 23/94, vom 01.07.1994, 6 WF 54/94 und 22.12.1994, 6 WF 90/94; 9. Senat, Beschluß vom 07.09.1994, 9 WF 84/94) das auf Unterhaltszahlung gerichtete Klagebegehren des Unterhaltsgläubigers als mutwillig, sofern diesem - wie hier - laufend Sozialhilfe in einer Höhe gewährt wird, welche den beanspruchten (künftigen) Unterhalt übersteigt (ebenso: OLG Köln, FamRZ 1994, 970, 971; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 1223, 1224;… vgl. auch Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl.;… § 11 4 Rz. 40a; a. A.: etwa OLG Hamm, FamRZ 1994, 1533 ; Seetzen, NJW 1994, 2506).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.1995 - 9 WF 1/95

    Prozeßkostenhilfe für Unterhaltsklage eines Sozialhilfeempfängers bei …

    Angesichts der gemäß § 91 Abs. 3 Satz 2 BSHG für den, Träger der Sozialhilfe ausdrücklich eröffneten Möglichkeit, künftigen, also noch nicht übergegangenen Unterhalt des Sozialhilfeempfängers im eigenen Namen einzuklagen, beurteilen beide Familiensenate des hiesigen Oberlandesgerichts (Senat, Beschluß vom 7. September 1994 - 9 WF 84/94- 6. Zivilsenat, Beschlüsse vom 14. Dezember 1993 - 6 WF 84/93 >FamRZ 1994, 636<, 7. Januar 1994 - 6 WF 91/93, 6 WF 1/94, 3. Mai 1994 - 6 WF 23/94, 1. Juli 1994 - 6 WF 54/94 - und 22. Dezember 1994 - 6 WF 90/94) das auf Unterhaltszahlung gerichtete Klagebegehren des Unterhaltsgläubigers als mutwillig, sofern diesem - wie hier - fortlaufend Sozialhilfe in einer Höhe gewährt wird, die den beanspruchten (künftigen) Unterhalt übersteigt (ebenso: OLG Köln, FamRZ 1994, 970, 97 1;… OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 1223, 1224, für die vorliegend gegebene Fallgestaltung auch: Zöller-Philippi, ZPO , 19. Aufl. (1995), § 114 Rdn. 40 a;… a.A. etwa OLG Hamm FamRZ 1994, 1533 , Seetzen, a.a.O., 2506).
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