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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14446
OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02 (https://dejure.org/2002,14446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2002 - 6 WF 238/02 (https://dejure.org/2002,14446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2002 - 6 WF 238/02 (https://dejure.org/2002,14446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3 § 123 § 126
    Rechtsschutzbedürfnis für Kostenfestsetzung zu Gunsten der obsiegenden Partei bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Keine Festsetzung nicht entstandener Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 10 WF 6/97
    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02
    Gegen die unterlegene, mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei kann die obsiegende Partei nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung die vollen Kosten eines Wahlanwaltes festsetzen lassen, auch wenn der obsiegenden Partei selbst Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 287;… Zöller/ Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 123 Rn. 5 und § 126 Rn. 9;… Münchener Kommentar zur ZPO/ Wax, 2. Aufl., § 126 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 23 W 673/91
    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02
    Rn. 6 Der von den Klägern noch angeführte Beschluss des OLG Hamm vom 20.1.1992 - 23 W 673/91 (RPfleger 1992, 206) betrifft nicht die vorliegende Problematik, sondern den Fall, dass eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, sich in einem Vergleich verpflichtet hat, Kosten zu übernehmen.
  • OLG Hamm, 16.01.1989 - 23 W 511/88
    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2002 - 6 WF 238/02
    Das OLG Hamm hat dazu bereits in der Vergangenheit entschieden, dass Kosten, die nicht entstanden sind, im Wege der Kostenfestsetzung nicht festgesetzt werden können (Beschluss vom 16.1.1989 - 23 W 511/88, JurBüro 1989, 1150, 1151 = AnwBl. 1990, 238; ebenso OLG Saarbrücken, JurBüro 1986, 1876f; OLG Koblenz, Pfleger 1996, 252;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rn. 573;… Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rn. 651).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 56/08

    Kostenerstattungsansprüche der obsiegenden Partei nach Bewilligung von …

    a) Zwar wird von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Hamm, Rpfleger 2003, 138 und AnwBl. 1990, 328; OLG Koblenz, Rpfleger 1996, 252; OLG Saarbrücken, JurBüro 1986, 1876 und JurBüro 1993, 302; OLG Bremen, JurBüro 1984, 609) die Auffassung vertreten, für den Kostenfestsetzungsantrag der obsiegenden bedürftigen Partei bestehe in einem solchen Fall kein Rechtsschutzbedürfnis.
  • OLG Celle, 19.06.2008 - 2 W 126/08

    Schadensersatz gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Bauplanung und …

    Zwar wird abweichend von dem geschilderten Grundsatz in der Rechtsprechung mitunter die Ansicht vertreten, dass in dem Fall, in dem - wie im Rechtsstreit - der Partei ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, dieser Partei ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Kostenfestsetzung fehle (vgl. OLG Hamm AnwBl 1990, 328 und Rpfleger 2003, 138.
  • OLG Hamm, 07.12.2018 - 6 WF 297/18
    Rn. 18 Soweit der Senat in der Vergangenheit eine gegenteilige Auffassung vertreten hat (Beschluss vom 5.9.2002, 6 WF 238/02), wird daran nicht mehr festgehalten.
  • OLG Brandenburg, 19.12.2024 - 6 W 57/24

    Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung

    Der Beklagte weist zwar dem Grunde nach zutreffend darauf hin, dass in Teilen der älteren Rechtsprechung die Auffassung vertreten wurde, dass für den Kostenfestsetzungsantrag der obsiegenden bedürftigen Partei kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, wenn der Partei Prozesskostenhilfe ohne Zahlungspflicht bewilligt worden ist (so etwa OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2002 - 6 WF 238/02, BeckRS 2002, 12955; Beschluss vom 16.01.1989 - 23 W 511/88, BeckRS 1989, 7846; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.10.1995 - 14 W 600/95, Rpfleger 1996, 252; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.1986 - 5 W 75/86, JurBüro 1986, 1876; OLG Bremen, Beschluss vom 06.04.1983 - 2 W 28/83, JurBüro 1984, 609).
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