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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.01.2013 - II-6 WF 254/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,220
OLG Hamm, 02.01.2013 - II-6 WF 254/12 (https://dejure.org/2013,220)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.01.2013 - II-6 WF 254/12 (https://dejure.org/2013,220)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Januar 2013 - II-6 WF 254/12 (https://dejure.org/2013,220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 56 Abs. 2 Satz 3; 33 Abs. 3 RVG; Nr. 1003 VV RVG
    Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den Aufenthalt der Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Einigungsgebühr in Kindschaftssachen bei vorläufiger Regelung

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)

    RVG §§ 56 Abs. 2 S. 3, 33 Abs. 3; RVG VV Nrn. 1000, 1003

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den Aufenthalt der Kinder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • AG Menden, 24.09.2012 - 10 F 49/11
    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2013 - 6 WF 254/12
    Auf die Erinnerung der Landeskasse vom 20.7.2012 wird die Festsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Menden vom 25.3.2012 zu Gunsten des Rechtsanwalts T dahingehend abgeändert, dass für die Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11 insgesamt nur ein Betrag von 693, 18 EUR festgesetzt wird.

    Rn. 4 Ebenfalls mit Schriftsatz vom 7.2.2011 hat die Antragstellerin im Parallelverfahren (10 F 49/11) beantragt, ihr die elterliche Sorge für das Kind M, geb.

    Rn. 12 Die Festsetzung des Amtsgerichts zu Gunsten des Rechtsanwaltes T ist dahingehend zu korrigieren, dass insgesamt ein Betrag von 693, 18 EUR festzusetzen ist (für die Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11).

    Rn. 29 Da bereits 1.621,98 EUR angewiesen wurden, sind 928, 80 EUR zurückzuzahlen (für beide Verfahren 10 F 43/11 und 10 F 49/11).

  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 6 WF 400/08

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2013 - 6 WF 254/12
    Rn. 15 Grundsätzlich kann ein solcher Verstoß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, und zwar auch dann, wenn für die getrennten Verfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 30.10.2008, FamRZ 2009, 362).
  • OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15

    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem …

    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris;… vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 15 WF 79/14

    Änderung der Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung; Entstehung der …

    Nach einer anderen Auffassung (OLG Hamm vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 - Rn. 14 - juris) entsteht eine Einigungsgebühr für eine Zwischenvereinbarung nicht, wenn lediglich eine vorläufige Regelung bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts getroffen wird.
  • AG Krefeld, 30.10.2018 - 3 C 360/17
    Es kann aus den nachfolgend dargestellten Gründen dahinstehen (III.), ob der Kläger in seiner hier streitgegenständlichen Rechnung überhaupt eine Einigungsgebühr ansetzen durfte (verneinend: OLG Köln, Beschluss v. 20.01.2011 - 25 WF 255/10; OLG Hamm, Beschluss v. 02.01.2013 - 6 WF 254/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.1998 - 18 WF 9/98; OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.02.2003 - 10 WF 59/02; OLG Dresden, Beschluss v. 07.08.2007 - 20 WF 679/07); jedenfalls durfte er nach allen hierzu vertretenen Auffassungen für den Abschluss des Zwischenvergleichs keine 1, 0 Einigungsgebühr aus einem Gegenstandswert von 3.000 Euro ansetzen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15; OLG Celle, Beschluss v. 20.04.2015 - 15 WF 79/14).
  • OLG Jena, 16.06.2015 - 3 WF 219/15

    Erfallen der Einigungsgebühr bei sogenannten Zwischenvergleichen im …

    Teilweise (OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013, Az.: 6 WF 254/12, zitiert nach juris) wird in solchen Fällen das Entstehen einer Einigungsgebühr generell abgelehnt, da es nicht einsichtig sei, warum in einem Verfahren in gewissen Konstellationen mehrere Einigungsgebühren anfallen sollen.
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