Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.09.2011 - II-6 WF 307/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Abweichen vom üblichen Gegenstandswert nach oben bei einer das Umgangsrecht betreffenden Kindschaftssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Detmold, 06.07.2011 - 31 F 78/10
- OLG Hamm, 19.09.2011 - II-6 WF 307/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 11.02.2011 - 10 WF 399/10
Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren bei Einholung eines schriftlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2011 - 6 WF 307/11
Eine solche Abweichung vom Regelwert ist nach der Rechtsprechung des OLG Celle (vgl. RVGreport 2011, 270), der der Senat folgt, ausnahmsweise dann geboten, wenn der zu entscheidene Fall hinsichtlich des Arbeitsaufwandes für das Gericht und für die Verfahrensbevollmächtigten erheblich von einer durchschnittlichen Kindschaftssache abweicht und der Verfahrenswert deshalb im Einzelfall zu unangemessen niedrigen Gebühren führt.
- OLG Hamm, 27.04.2012 - 2 WF 64/12
Gegenstandswert eines Sorgerechtsverfahrens
Zwar kann es im Einzelfall aufgrund des besonderen Arbeitsaufwandes für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten gerechtfertigt sein, vom Regelwert abzuweichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.9.2011, Az. II-6 WF 307/11, OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2011, Az. 10 WF 399/10, NJW 2011, 1373 = FamRZ 2011, 993). - KG, 03.06.2014 - 13 WF 116/14
Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls: Kriterien für die Heraufsetzung des …
Rn. 3 a) In grundsätzlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass eine Abweichung vom Regelwert in Betracht kommen, wenn der zu entscheidende Fall von einer durchschnittlichen Konstellation wesentlich abweicht; beispielsweise, weil der Arbeitsaufwand des Familiengerichts aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles das in durchschnittlichen Kindesgefährdungssachen übliche Maß deutlich übersteigt, etwa, weil sich die Sachverhaltsaufklärung besonders (arbeits- oder zeit-) aufwändig gestaltet, oder weil ein umfangreiches Sachverständigengutachten einzuholen und mehrere Anhörungstermine erforderlich sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2011 - 6 WF 307/11 -, FuR 2011, 72 [bei juris Rz. 3]; OLG Celle…, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, NJW 2011, 1373 [bei juris Rz. 8]), weil das Verfahren aufgrund eines außergewöhnlichen Konfliktpotentials der Beteiligten für das Familiengericht nur mit einem deutlichen Mehraufwand an Zeit-, Arbeits- und Ressourceneinsatz bewältigt werden kann oder schließlich, weil das Verfahren mehrere Kinder betrifft, deren persönlichen Verhältnisse sich erheblich voneinander unterscheiden, weil etwa die Kinder auf unterschiedliche Pflegestellen bzw. Heime verteilt sind und auch keine anderweitigen Gesichtspunkte vorhanden sind, die dazu beitragen können, eine ansonsten gebotene Heraufsetzung des Wertes wieder zu relativieren wie beispielsweise, dass die Akte gleichwohl insgesamt einen eher geringen Umfang aufweist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 27. April 2012 - 2 WF 64/12 -, FamRZ 2012, 1971 [bei juris Rz. 6]: Aktenumfang von 168 Blatt, Einholung eines Sachverständigengutachtens und Durchführung von zwei Anhörungsterminen rechtfertigt nicht stets eine Anhebung des Regelwerts) oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten Zurückhaltung gebieten (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5]; Kammergericht…, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 -, FamRZ 2011, 825 [bei juris Rz. 8 ]) oder schließlich, weil die Sache aus sonstigen Gründen nur geringe Bedeutung hat (vgl. zum Ganzen ausführlich Kammergericht…, Beschluss vom 25. September 2012 - 17 WF 268/12 -, FamRZ 2013, 723 [bei juris Rz. 4 ] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht [6. Aufl. 2014], § 10 Rn. 44;… Meyer, GKG/FamGKG [14. Aufl. 2014], § 45 FamGKG Rn. 3f. [beide jeweils unter Bezugnahme auf KG…, Beschluss vom 25. September 2012, a.a.O.]). - KG, 25.09.2012 - 17 WF 268/12
Kindschaftssache: Heraufsetzung des Verfahrenswertes
Rn. 4 b) Eine Abweichung vom Regelwert kann vielmehr in Betracht kommen, wenn der zu entscheidende Fall von einer durchschnittlichen Konstellation wesentlich abweicht; beispielsweise, weil der Arbeitsaufwand des Familiengerichts aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles das in durchschnittlichen Umgangsfällen übliche Maß deutlich übersteigt, etwa, weil sich die Sachverhaltsaufklärung besonders (arbeits- oder zeit-) aufwändig gestaltet (…vgl. Verfahrenshandbuch Familiensachen/von Swieykowski-Tzaska [2. Aufl. 2010], § 2 Rn. 286); weil ein umfangreiches Sachverständigengutachten einzuholen und mehrere Anhörungstermine erforderlich sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2011 - 6 WF 307/11 -, FuR 2011, 72 [bei juris Rz. 3]; OLG Celle…, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, NJW 2011, 1373 [bei juris Rz. 8]); weil das Verfahren aufgrund eines außergewöhnlichen Konfliktpotentials der Beteiligten für das Familiengericht nur mit einem deutlichen Mehraufwand an Zeit-, Arbeits- und Ressourceneinsatz bewältigt werden kann oder weil das Verfahren mehrere Kinder betrifft, deren persönlichen Verhältnisse sich erheblich voneinander unterscheiden weil etwa die Kinder auf unterschiedliche Pflegestellen bzw. Heime verteilt sind (…vgl. Schulte-Bunert/Weinreich [Keske], FamFG [3. Aufl. 2012], § 45 FamGKG Rn. 7) und auch keine anderweitigen Gesichtspunkte vorhanden sind, die dazu beitragen können, eine ansonsten gebotene Heraufsetzung des Wertes wieder zu relativieren wie beispielsweise, dass die Akte gleichwohl insgesamt einen eher geringen Umfang aufweist (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 27. April 2012 - 2 WF 64/12 -, RVG Report 2012, 313 [bei juris Rz. 6]: Aktenumfang von 168 Blatt, Einholung eines Sachverständigengutachtens und Durchführung von zwei Anhörungsterminen rechtfertigt nicht stets eine Anhebung des Regelwertes) oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten Zurückhaltung gebieten (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5]; Senat…, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 -, FamRZ 2011, 825 [bei juris Rz. 8 ] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [4. Aufl. 2011], § 10 Rn. 25;… Horndasch/Viefhues-Sinouh, FamFG [2. Aufl. 2011], Teil 3: Gerichtskosten Rn. 836) oder schließlich, weil die Sache aus sonstigen Gründen nur geringe Bedeutung hat.
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