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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10290
OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23 (https://dejure.org/2023,10290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2023 - 6 WF 53/23 (https://dejure.org/2023,10290)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 6 WF 53/23 (https://dejure.org/2023,10290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Anl 1 Nr 3104 RVG
    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

  • IWW

    § 126 Abs. 3 ZPO, Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG
    Terminsgebühr, Klagerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anl 1 Nr 3104 RVG
    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

  • rechtsportal.de

    Anl 1 Nr 3104 RVG
    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 03.02.2021 - 8 W 343/19

    Anfallende und erstattungsfähige Kosten für die Wahrnehmung eines Termins nach …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Vorliegend war die Bevollmächtigte des Beschwerdeführers nach Beginn des Termins durch Aufruf der Sache (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - VIII ZB 16/10 -, Rn. 10, juris) im Termin vertretungsbereit für diesen Mandanten anwesend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris).

    Für Entscheidungen über die Kosten nach Klagerücknahme ist nach § 128 Abs. 3 ZPO die mündliche Verhandlung freigestellt (…vgl. Musielak/Voit/Foerste, 20. Aufl. 2023, ZPO § 269 Rn. 14;… MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, ZPO § 269 Rn. 68), was nicht bedeutet, dass sie ohne mündliche Verhandlung ergehen müssen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 2, juris).

    Ob die Terminsgebühr aus einem Wert entsteht, der nur dem Kosteninteresse entspricht (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris; KG Berlin…, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 -, Rn. 4, juris; Hansens RVGReport 2020, 225 (226)) oder dem Wert des Gegenstands der Hauptsache (…vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, Teil D Anhang VI Rn. 332, beck-online) kann hier dahingestellt bleiben.

  • BGH, 12.10.2010 - VIII ZB 16/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Die Terminsgebühr in Zivilverfahren entsteht nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG für die Vertretung in einem der dort aufgeführten Termine, wenn dieser stattfindet, worüber das Gericht entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - VIII ZB 16/10 -, Rn. 10, juris).

    Vorliegend war die Bevollmächtigte des Beschwerdeführers nach Beginn des Termins durch Aufruf der Sache (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - VIII ZB 16/10 -, Rn. 10, juris) im Termin vertretungsbereit für diesen Mandanten anwesend (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris).

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17

    Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Nicht maßgeblich ist ein sich hiervon gegebenenfalls unterscheidender, alle Informationen umfassender Wissensstand des die Sachdienlichkeit ex post Beurteilenden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 112/17 -, Rn. 24, juris, m.w.N.).
  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Es kann dahingestellt bleiben, ob vorliegend ergänzend als Maßstab für die Entscheidung über eine Erstattungsfähigkeit von Kosten § 113 Abs. 1 ZPO, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 WF 52/18 -, Rn. 26, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Januar 2015 - II-6 WF 83/14 -, Rn. 5, juris) oder ob der allgemeine kostenrechtliche Grundsatz der aus Treu und Glauben folgenden Obliegenheit einer Kosten sparenden Verfahrensführung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - XI ZB 2/13 -, Rn. 13, juris) greift.
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16

    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Die angefallene Terminsgebühr und die Reisekosten sind auch nach der für die Kostengrundentscheidung maßgeblichen Vorschrift des § 243 FamFG zu erstatten (zur für die Kostengrundentscheidung maßgeblichen Vorschrift als Maßstab für eine Erstattungsfähigkeit siehe BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 447/16 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Es kann dahingestellt bleiben, ob vorliegend ergänzend als Maßstab für die Entscheidung über eine Erstattungsfähigkeit von Kosten § 113 Abs. 1 ZPO, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 WF 52/18 -, Rn. 26, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 9. Januar 2015 - II-6 WF 83/14 -, Rn. 5, juris) oder ob der allgemeine kostenrechtliche Grundsatz der aus Treu und Glauben folgenden Obliegenheit einer Kosten sparenden Verfahrensführung (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - XI ZB 2/13 -, Rn. 13, juris) greift.
  • KG, 05.01.2006 - 1 W 258/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Terminsgebühr bei Klagerücknahme und Verhandlung über die …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Ob die Terminsgebühr aus einem Wert entsteht, der nur dem Kosteninteresse entspricht (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 3. Februar 2021 - 8 W 343/19 -, Rn. 4, juris; KG Berlin, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 W 258/05 -, Rn. 4, juris; Hansens RVGReport 2020, 225 (226)) oder dem Wert des Gegenstands der Hauptsache (…vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, Teil D Anhang VI Rn. 332, beck-online) kann hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Hamm, 09.01.2015 - 6 WF 83/14

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten im Unterhaltsprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2023 - 6 WF 53/23
    Es kann dahingestellt bleiben, ob vorliegend ergänzend als Maßstab für die Entscheidung über eine Erstattungsfähigkeit von Kosten § 113 Abs. 1 ZPO, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gilt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 27. März 2020 - 15 WF 52/18 -, Rn. 26, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2015 - II-6 WF 83/14 -, Rn. 5, juris) oder ob der allgemeine kostenrechtliche Grundsatz der aus Treu und Glauben folgenden Obliegenheit einer Kosten sparenden Verfahrensführung (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - XI ZB 2/13 -, Rn. 13, juris) greift.
  • OLG Dresden, 06.02.2025 - 12 W 70/25

    Terminsgebühr trotz Klagerücknahme vor mündlicher Verhandlung?

    Soweit der Beklagte zu 6 auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 09.05.2023, 6 WF 53/23, Rn. 12, juris) abstellt, in der in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum ausgeführt wurde, dass auch eine in Kenntnis der Rücknahme erfolgende Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung bei fehlender Abladung die Erstattungsfähigkeit entstehender Gebühren begründe, ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 12.06.2024 - 6 W 18/24

    Festsetzung einer Terminsgebühr

    Darauf, ob verhandelt wurde, d.h. Anträge gestellt wurden oder die Sache erörtert wurde, kommt es seit der mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erfolgten Änderung der maßgeblichen Bestimmungen nicht mehr an (vgl. BGH…, Beschluss vom 27.1.2005 - III ZB 42/05, juris Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2023 - 6 WF 53/23, juris).
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