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| OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 17 Abs 2 FamFG
Keine Wiedereinsetzung trotz fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung - IWW
§ 17 Abs. 2 FamFG
Familienrecht, Widereinsetzung, fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde des Jugendamts gegen die Kostenentscheidung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren wegen der Entziehung des Sorgerechts aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls
- rechtsportal.de
Beschwerde des Jugendamts gegen die Kostenentscheidung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren wegen der Entziehung des Sorgerechts aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11
Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Die fehlerhafte Belehrung kann nach § 17 Abs. 2 FamFG allenfalls zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigen, wenn nämlich die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten des Beteiligten hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (vgl. dazu nur BGH FamRZ 2012, 1287; 2010, 1425). - BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10
Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Die fehlerhafte Belehrung kann nach § 17 Abs. 2 FamFG allenfalls zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigen, wenn nämlich die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten des Beteiligten hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (vgl. dazu nur BGH FamRZ 2012, 1287; 2010, 1425). - BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03
Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Soweit die Entscheidung eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung enthält, indem diese auf eine Beschwerdefrist von einem Monat hinweist, bewirkt dies weder eine Verlängerung der zweiwöchigen Beschwerdefrist (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03, NJW-RR 2004, 408, beck-online), noch hat es Auswirkungen auf den Bestand des Beschlusses.
- OLG Bamberg, 01.07.2019 - 2 WF 140/19
Anfechtbarkeit von Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Nach überwiegender Auffassung (vgl. zum Streitstand OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2022 - 5 WF 27/22 -, NZFam 2022, 885) ist ein Rechtsmittel hingegen nicht gegeben, wenn nach Rücknahme oder anderweitiger Erledigung in den in § 57 S. 2 FamFG aufgezählten Antragsverfahren nicht eine Entscheidung in der Sache getroffen worden ist, sondern über die Kosten des Verfahrens entschieden wurde (OLG Brandenburg 20.1.2021 - 13 WF 215/20, juris; OLG Bamberg FamRZ 2019, 1943; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593). - OLG Frankfurt, 10.10.2016 - 4 UF 208/16
Inhaltlich unzutreffender Hinweis des Familiengerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Auch vom Jugendamt als der zuständigen Fachbehörde im hiesigen Kindschaftsverfahren ist zu verlangen, dass dieses über die erforderlichen Kenntnisse von den maßgeblichen Fristen für die Verfahren, die allgemein in den Zuständigkeitsbereich dieser Behörde fallen, verfügt (OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 10. Oktober 2016 - 4 UF 208/16, BeckRS 2016, 112724 Rn. 9;… Prütting/Helms/Ahn-Roth § 17 FamFG Rn. 26). - OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 5 WF 146/13
Rechtsmittel gegen isolierte Kostenentscheidung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Nach überwiegender Auffassung (vgl. zum Streitstand OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2022 - 5 WF 27/22 -, NZFam 2022, 885) ist ein Rechtsmittel hingegen nicht gegeben, wenn nach Rücknahme oder anderweitiger Erledigung in den in § 57 S. 2 FamFG aufgezählten Antragsverfahren nicht eine Entscheidung in der Sache getroffen worden ist, sondern über die Kosten des Verfahrens entschieden wurde (OLG Brandenburg 20.1.2021 - 13 WF 215/20, juris; OLG Bamberg FamRZ 2019, 1943; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593). - OLG Dresden, 30.07.2015 - 20 WF 859/15
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Beschränkt sich der Beschwerdeführer in einem solchen Fall auf die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung, so gilt auch in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung der Grundsatz aus dem Hauptsacheverfahren, wonach in FamFG-Verfahren die isolierte Anfechtung der in einer Endentscheidung getroffenen Kostenentscheidung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit für zulässig erachtet wird (OLG Dresden vom 30. Juli 2015 - 20 WF 859/15, FamRZ 2016, 318; OLG Frankfurt vom 26. Juni 2014 - 1 WF 48/14, BeckRS 2014, 17019;… Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, § 57 Rn. 22). - OLG Frankfurt, 25.05.2022 - 5 WF 27/22
Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung im Falle einstweilger …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Nach überwiegender Auffassung (vgl. zum Streitstand OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2022 - 5 WF 27/22 -, NZFam 2022, 885) ist ein Rechtsmittel hingegen nicht gegeben, wenn nach Rücknahme oder anderweitiger Erledigung in den in § 57 S. 2 FamFG aufgezählten Antragsverfahren nicht eine Entscheidung in der Sache getroffen worden ist, sondern über die Kosten des Verfahrens entschieden wurde (OLG Brandenburg 20.1.2021 - 13 WF 215/20, juris; OLG Bamberg FamRZ 2019, 1943; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593). - OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 13 WF 215/20
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23
Nach überwiegender Auffassung (vgl. zum Streitstand OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.5.2022 - 5 WF 27/22 -, NZFam 2022, 885) ist ein Rechtsmittel hingegen nicht gegeben, wenn nach Rücknahme oder anderweitiger Erledigung in den in § 57 S. 2 FamFG aufgezählten Antragsverfahren nicht eine Entscheidung in der Sache getroffen worden ist, sondern über die Kosten des Verfahrens entschieden wurde (OLG Brandenburg 20.1.2021 - 13 WF 215/20, juris; OLG Bamberg FamRZ 2019, 1943; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593).
- OLG Frankfurt, 19.08.2026 - 6 UF 173/26
Isolierte Beschwerde gegen Kostenentscheidung im einstweiligen …
Der Senat hält an seiner Auffassung, dass die Kostenbeschwerde in den Fällen des § 57 Satz 2 FamFG nach mündlicher Erörterung statthaft ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 6 WF 55/23 -, Rn. 11 , juris) nicht mehr fest. - OLG Karlsruhe, 08.05.2026 - 16 WF 34/26
Anfechtung; Kostenentscheidung; einstweilige Anordnung; Rechtsmittel
Zur Begründung wird angeführt, dass § 57 S. 2 FamFG nach dem Wortlaut die Anfechtung von Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in den dort aufgeführten Fällen - ohne inhaltliche Beschränkung auf eine Anfechtung der Sachentscheidung - ausdrücklich vorsieht, wenn und soweit mündlich verhandelt worden ist und auf dieser Basis eine verfahrensabschließende Entscheidung über den Verfahrensgegenstand getroffen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.03.2026 - 20 WF 27/26 -, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 20.12.2024 - 5 WF 76/24 -, Rn. 11 f. m.w.N., juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2023 - 6 WF 55/23 -, Rn. 11, juris;… Grohmann, in: Prütting/Helms, FamFG, 7. Aufl., 12/2025, § 57 Rn. 22;… Giers, in: Sternal, FamFG, 22. Aufl. 2025, § 57 Rn. 3;… Kischkel, in: BeckOGK-FamFG, Stand: 01.03.2026, § 57 Rn. 40, beck-online;… Frank, in: Musielak/Borth/Frank, FamFG, 7. Aufl. 2022, § 57 Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 10.03.2026 - 20 WF 27/26
Kostenverteilung in Kindschaftsverfahren über Sorge und Umgang
Vielmehr reiche nach dem Wortlaut für eine Anfechtbarkeit aus, dass das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Erörterung über einen Antrag in der Sache entschieden hat (so OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 20.12.2024 - 5 WF 76/24 -, Rn. 11 f., juris, mit w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2023 - 6 WF 55/23 -, Rn. 11, juris;… Grohmann in: Prütting/Helms (Hrsg.), FamFG, 7. Auflage, 12/2025, § 57 FamFG, Rn. 22;… Giers in: Sternal, FamFG, 22. Auflage 2025, § 57 Rn. 3, jeweils m.w.N.;… BeckOGK/Kischkel, 15.12.2025, FamFG § 57 Rn. 40, beck-online;… Musielak/Borth/Frank/ Frank, FamFG, 7. Auflage 2022, § 57 Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 20.12.2024 - 5 WF 76/24
Isolierte Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen im einstweiligen …
Rn. 11 Bei Kostenentscheidungen, die in den nach § 57 Satz 2 FamFG genannten Fällen nach mündlicher Erörterung im Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen sind, steht indes die Vorschrift des § 57 FamFG der isolierten Anfechtbarkeit nicht entgegen (vgl. Prütting/Helms/Dürbeck, FamFG, 6. Auflage 2023, § 57 FamFG, Rn. 22, Musielak/Borth/Frank/Frank, a.a.O., § 57 Rn. 10, OLG Frankfurt vom 16.05.2023 - 6 WF 55/23, juris Rn. 11, unter anderem andere Auffassung OLG Karlsruhe vom 06.11.2023 - 2 WF 130/23 , juris und OLG Nürnberg vom 11.04.2024 - 7 WF 231/24, juris jeweils mit Hinweis auf den Meinungsstand). - OLG Brandenburg, 21.08.2024 - 9 WF 154/24 Wenn, wie hier, nach anderweitiger Erledigung in den in § 57 Satz 2 FamFG aufgezählten Antragsverfahren nicht mehr aufgrund mündliche Anhörung eine Sachentscheidung ergangen ist, ist nach ganz überwiegender und vom Senat geteilter Auffassung, eine isolierte Kostenanfechtung schon unstatthaft (vgl. zum Streitstand OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Mai 2022 - 5 WF 27/22; wie hier OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Mai 2023, Az. 6 WF 55/23; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Familiensenat, Beschluss vom 20. Januar 2021, Az. 13 WF 215/20; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Juli 2019, Az. 2 WF 140/19; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Februar 2016, Az. 11 WF 81/16; KG, Beschluss vom 26. Juni 2014, Az. 25 WF 54/14;… Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl., 2023, § 57 Rdnr. 22).
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