Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.11.1997 - 6 WF 95/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1502
- FamRZ 1999, 127
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 20.12.2001 - 2 UF 309/01 Der Einkommensbegriff des § 76 BSHG umfaßt kein fiktives Einkommen, so daß derartige Unterhaltsansprüche grundsätzlich nicht auf den Sozialhilfeträger übergehen (BGH FamRZ 1998, 818 und FamRZ 2000, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 127 und 885; OLG Hamm FamRZ 1997, 90).
Kosten für Strom gehören gem. § 1 Abs. 1 der Regelsatzverordnung nicht zum berücksichtigungsfähigen Aufwand (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 127 und OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1542 gegen OLG Koblenz FamRZ 1997, 679).
- OLG Brandenburg, 27.07.2000 - 9 UF 288/99
Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach § 1603 Abs. 2 BGB und zum Übergang …
Nach allgemeiner Ansicht ist eine Anrechnung fiktiver Einkünfte im Falle des Anspruchsüberganges nach § 91 Abs. 1, Abs. 2 BSHG ausgeschlossen; ergibt die Prüfung, dass die Leistungsfähigkeit des Schuldners nach Sozialhilferecht geringer ist als nach bürgerlichem Recht, geht der Unterhaltsanspruch nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung nur in Höhe des geringeren Betrages auf den Sozialhilfeträger über (BGH FamRZ 1998, 818, 819 f ; OLG Düsseldorf NJW 1998, 1502 [OLG Düsseldorf 06.11.1997 - 6 WF 95/97] m.w.N.;… Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 5. Aufl. 2000, § 6 Rn. 524 und Rn. 534;… Schellhorn/Jiraschek/Seipp a.a.O. § 91 Rn. 73).einer einmaligen Leistung der Sozialhilfe (§ 21 Abs. 1a BSHG), die mit 20 % des Regelsatzes pauschaliert werden kann, sowie die Kosten für Unterkunft einschließlich Heizung als Sozialhilfeanspruch zugrunde zu legen sind (OLG Düsseldorf NJW 1998, 1502 [OLG Düsseldorf 06.11.1997 - 6 WF 95/97] ;… Wendl/Staudigl a.a.O. Rz. 542 ff zu § 6).
- AG Steinfurt, 12.04.2005 - 10 F 283/04
Anspruch auf Zahlung von Kindesunterhalt ; Anspruch auf Zahlung von …
Wird der Unterhaltspflichtige nämlich seinerseits durch die Inanspruchnahme wegen Unterhalts hilfebedürftig, verstößt dieses Ergebnis gegen die Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1990, 849; BVerwG, FamRZ 1999, 780; BSG, FamRZ 1985, 379 f.; OLG E, FamRZ 1999, 127;… Wendl/Staudigl/Scholz, a.a.O., § 6, Rn. 523).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".