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| KG, 22.08.2022 - 6 Ws 85/22 |
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Verfahrensgang
- KG, 22.08.2022 - 6 Ws 85/22
- BGH, 09.11.2022 - 5 ARs 51/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.11.2022 - 5 ARs 51/22
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
Rn. 1 Die Rechtsbeschwerde vom 29. August 2022 gegen den Beschluss vom 22. August 2022 (Az.: 6 Ws 85/22 - 121 Zs 379/22) ist unzulässig, weil das Kammergericht die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
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