Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Gewerbezuschlag; Differenzierungsgebot; gesetzeskonforme Auslegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 83.79
Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791
Das Verwaltungsgericht lehnte sich hierbei an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 23. Mai 1980 (DVBl 1980, 757) an.Die Formulierung "genutzt werden dürfen" in § 8 Abs. 11 Satz 1 ABS kann sich daher bei einer am Zweck der Regelung orientierten, gesetzeskonformen Auslegung in unbeplanten Gebieten wie hier nur auf unbebaute Grundstücke beziehen (vgl. BVerwG vom 23.5.1980 DVBl 1980, 757/759;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., RdNr. 57 zu § 18).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791
Solche ernstlichen Zweifel sind anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02
Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791
In Bezug auf eine Rechtsfrage ist eine Klärungsbedürftigkeit mit generalisierender Wirkung zu verneinen, wenn sie sich durch Auslegung der entscheidungserheblichen Rechtsvorschrift anhand der anerkannten Auslegungsgrundsätze (hier: gesetzeskonforme Auslegung) ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung zu einzelnen Aspekten als geklärt angesehen werden kann (BVerwG vom 14.4.2003 Az. 3 B 167.02 und 3 B 175.02 jeweils in juris). - BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791
In Bezug auf eine Rechtsfrage ist eine Klärungsbedürftigkeit mit generalisierender Wirkung zu verneinen, wenn sie sich durch Auslegung der entscheidungserheblichen Rechtsvorschrift anhand der anerkannten Auslegungsgrundsätze (hier: gesetzeskonforme Auslegung) ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung zu einzelnen Aspekten als geklärt angesehen werden kann (BVerwG vom 14.4.2003 Az. 3 B 167.02 und 3 B 175.02 jeweils in juris). - VGH Bayern, 08.03.2001 - 6 B 98.2837
Erschließungsbeitragsrecht: Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2008 - 6 ZB 05.2791
Gewerbliche und dem Gewerbe vergleichbare Nutzungen schöpfen regelmäßig aufgrund des durch sie typischerweise verursachten verstärkten Ziel- und Quellverkehrs aus einer Straße einen größeren Vorteil als eine Wohnnutzung (u.a. BayVGH vom 8.3.2001 BayVBl 2002, 469/470).
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132
Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück
47 Zwar sprechen durchaus gewichtige Gründe für die Annahme, dass von den vier in Rede stehenden Grundstücken (Fl.Nrn. 3873/58, 3847, 3873/24 und 3873/50) bei einer am Zweck der Verteilungsregelung orientierten Auslegung jedenfalls diejenigen mit dem Artzuschlag heranzuziehen sind, die in einem faktischen Mischgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB, § 6 BauNVO) liegen und unbebaut sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris ).Allerdings sprechen durchaus gewichtige Gründe für die Annahme, dass von den vier in Rede stehenden Grundstücken (Fl.Nrn. 3873/58, 3847, 3873/24 und 3873/50) bei einer am Zweck der Verteilungsregelung orientierten Auslegung jedenfalls diejenigen mit dem Artzuschlag heranzuziehen sind, die in einem faktischen Mischgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB, § 6 BauNVO) liegen und unbebaut sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris ).
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577
Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …
§ 8 Abs. 11 Satz 1 ABS ist nämlich dahingehend auszulegen, dass - jedenfalls in unbeplanten Gebieten - allein bei bebauten Grundstücken auf die tatsächliche Nutzung abzustellen und lediglich bei noch unbebauten Grundstücken die zulässige Nutzung maßgeblich ist (BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris Rn. 5 ff.). - VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719
Straßenausbaubeitrag; Artzuschlag (Gewerbezuschlag); gewerbliche Nutzung; …
So ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Regelung unbedenklich, nach der - wie hier - die Belastung mit einem Artzuschlag schon dann einsetzt, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als ein Drittel ausmacht (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2008 - 6 B 05.1276 - BayVBl 2009, 88/89 zum Erschließungsbeitragsrecht; B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris und B.v. 18.2.2008 - 6 CS 07.3172 - juris zum Straßenausbaubeitragsrecht).
- VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes …
Allerdings sprechen durchaus gewichtige Gründe für die Annahme, dass von den vier in Rede stehenden Grundstücken (Fl.Nrn. 3873/58, 3847, 3873/24 und 3873/50) bei einer am Zweck der Verteilungsregelung orientierten Auslegung jedenfalls diejenigen mit dem Artzuschlag heranzuziehen sind, die in einem faktischen Mischgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB, § 6 BauNVO) liegen und unbebaut sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris ). - VGH Bayern, 25.05.2016 - 6 ZB 16.94
Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung beim Straßenausbaubeitrag
§ 8 Abs. 11 Satz 1 ABS ist nämlich dahingehend auszulegen, dass - jedenfalls in unbeplanten Gebieten - bei bebauten Grundstücken allein auf die tatsächliche Nutzung abzustellen und lediglich bei noch unbebauten Grundstücken die zulässige Nutzung maßgeblich ist (…BayVGH, B. v. 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 20; B. v. 15.1.2008 - 6 ZB 05.2791 - juris Rn. 5 ff.). - VGH Bayern, 15.01.2010 - 6 ZB 09.545
Straßenausbaubeitrag; Gewerbezuschlag; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; …
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 15. Januar 2008 - 6 ZB 05.2791 (juris) eine wortgleiche Regelung bei gesetzeskonformer Auslegung - einengend - so verstanden, dass es im unbeplanten Innenbereich lediglich bei noch unbebauten Grundstücken auf die zulässige Nutzung ankäme, während ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke unabhängig von einer abstrakt zulässigen gewerblichen Nutzung nicht erfasst würden; denn in letzterem Fall würde die Auferlegung eines Gewerbezuschlag gegen das im Beitragsrecht verankerte Differenzierungsgebot verstoßen. - VGH Bayern, 16.07.2008 - 6 ZB 06.2715
Straßenausbaubeitragsrecht; Richterablehnung in 1. Instanz; Verfahrensrüge …
336/2 folglich nicht zum Zug (vgl. BayVGH vom 15.1.2008, Az. 6 ZB 05.2791, BA S. 5).
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