Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand; Kosten für Beweissicherungsgutachten; teilweise Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 19.07.2005 - 6 B 01.1492
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Die übliche Nutzungszeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei einer "normalen" Straße einschließlich der Teileinrichtung Gehweg etwa 20 bis 25 Jahre beträgt (vgl. U.v. 19.9.1991 - 6 B 88.1578 - KStZ 1991, 193/194; U.v. 19.7.2005 - 6 B 01.1492 - juris zur Erneuerung eines Gehwegs; B.v. 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425 - juris ), war deutlich überschritten.Die Straße muss auch tatsächlich abgenutzt sein, um eine beitragspflichtige Erneuerung zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, U.v. 19.7.2005 a.a.O.;… Driehaus, a.a.O. § 32 RdNr. 28).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1990 - 2 A 751/87
Bestimmtheit ; Auslegung eines Abschnittsbildungsbeschlusses; Wirtschaftliche …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Die übliche Nutzungszeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei einer "normalen" Straße einschließlich der Teileinrichtung Gehweg etwa 20 bis 25 Jahre beträgt (vgl. U.v. 19.9.1991 - 6 B 88.1578 - KStZ 1991, 193/194; U.v. 19.7.2005 - 6 B 01.1492 - juris zur Erneuerung eines Gehwegs; B.v. 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425 - juris ), war deutlich überschritten. - BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Nach ständiger Rechtsprechung verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 19.09.1991 - 6 B 88.1578
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Die übliche Nutzungszeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei einer "normalen" Straße einschließlich der Teileinrichtung Gehweg etwa 20 bis 25 Jahre beträgt (vgl. U.v. 19.9.1991 - 6 B 88.1578 - KStZ 1991, 193/194; U.v. 19.7.2005 - 6 B 01.1492 - juris zur Erneuerung eines Gehwegs; B.v. 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425 - juris ), war deutlich überschritten. - VGH Bayern, 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Die übliche Nutzungszeit, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei einer "normalen" Straße einschließlich der Teileinrichtung Gehweg etwa 20 bis 25 Jahre beträgt (vgl. U.v. 19.9.1991 - 6 B 88.1578 - KStZ 1991, 193/194; U.v. 19.7.2005 - 6 B 01.1492 - juris zur Erneuerung eines Gehwegs; B.v. 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425 - juris ), war deutlich überschritten. - VGH Bayern, 03.09.2008 - 5 ZB 07.2352
Einbürgerung; Rücknahme; Erlöschen der Anerkennung als Asylberechtigter
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 3.9.2008 - 5 ZB 07.2352 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 07.07.1994 - 6 B 92.3657
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Ist nämlich die Straße tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen, ist die vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht, ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (vgl. BayVGH, U.v. 7.7.1994 - 6 B 92.3657 - juris ). - VGH Bayern, 10.01.2007 - 4 ZB 06.1224
Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102
Bei der teilweisen Zulassung der Berufung ist über die Kosten wegen der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung in einer Instanz erst in der Entscheidung über die Berufung zu befinden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2007 - 4 ZB 06.1224, juris ;… Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 90 zu § 124a).
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris , B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris , B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris ). - VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche …
Rn. 28 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer in Folge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris; Beschluss vom 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris).Die Klägerin, wie auch die übrigen Beteiligten, nahmen an, der Einbruch und die Setzungen seien auf einen mangelhaften Straßenunterbau und den darunter liegenden Schwemmsand zurückzuführen, weshalb die Klägerin die strittigen Aufwendungen auch als "Verbesserung" umlegte (zur Unbeachtlichkeit des Ausbaumotivs vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris).
- VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …
Mit Blick auf den seitdem vergangenen langen Zeitraum und auf den aus den Behördenakten ersichtlichen Straßenzustand (Beiakt 3 Bl. 36) war sie insgesamt erneuerungsbedürftig (zu den maßgeblichen Kriterien etwa BayVGH, U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363; B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7).Ist nämlich die Straße tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen, ist die vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht, ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (BayVGH, B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 3 BayKAG sind verfassungsgemäß
Rn. 11 Das Verwaltungsgericht ist in Anwendung der maßgeblichen Kriterien (dazu BayVGH, U. v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363; B. v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7;… B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11) zu dem überzeugenden Ergebnis gelangt, dass die bereits weit vor 1972 erstmals hergestellte Börnestraße schon in den Jahren 1997/1998 erneuerungsbedürftig war.Rn. 13 Ist die Straße tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen' ist ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht' ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH' B. v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102' juris Rn. 9;… B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 12).
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 K 15.00720
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags - Erneuerung der Ortsstraße
Rn. 85 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Orts Straße durch eine gleichsam "neue" Orts Straße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 0496 - juris; B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris).Rn. 90 Da das Ausbaumotiv ohne Belang für die Beurteilung der Beitragsfähigkeit einer Straßenbaumaßnahme ist und diese bereits besteht, wenn im streitgegenständlichen Fall die Straße tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist, ist die vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht, ob die Beklagte die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2009, 6 ZB 06.3102 - juris).
- VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510
Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage
Unter einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist die über eine bloße Instandsetzung hinausgehende Ersetzung einer in Folge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Orts straße durch eine gleichsam "neue" Orts straße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, mithin eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris; B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris).Die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße stellt grundsätzlich zugleich eine beitragsfähige Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 - juris; U. v. 26. März 2002 - 6 B 96.3901, juris; BayVGH, B. v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U. v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris), Vorliegend war die übliche Nutzungszeit von 20 bis 25 Jahren bei Durchführung der Baumaßnahmen im Jahr 2003 bereits eindeutig überschritten.
- VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651
Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig
Auch das Ausbaumotiv der Gemeinde ist dann ohne Belang für die Beurteilung der Beitragsfähigkeit einer Straßenbaumaßnahme (BayVGH vom 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 10), weshalb der Vortrag, für die Baumaßnahmen am ...-platz seien vor allem ortsgestalterische Erwägungen des Beklagten maßgeblich gewesen, der Klage nicht zum Erfolg verhelfen kann. - VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17 Aufwendungen für die Erstellung eines Bauzustandsbeweissicherungsgutachtens sind allerdings keine beitragsfähigen Folgekosten, da sie nicht zur Erfüllung des Bauprogramms erforderlich sind (…Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 12;… VG Darmstadt, Urteil v. 17.07.2006 - 4 E 536/03 -, juris, Rn. 74 f.; wohl auch BayVGH, Beschluss v. 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 -, juris, Rn. 4;… a.A. OVG Münster, Urteil v. 02.09.1998 - 15 A 7653/95 -, juris, Rn. 55 ff.).
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568
Straßenbaubeitrag für Ortstraße
aa) Die übliche Nutzungszeit" welche nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bei einer "normalen" Straße einschließlich der Teileinrichtung Gehweg etwa 20 bis 25 Jahre beträgt (dazu BayVGH, B.v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, U.v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254, KommunalPraxis BY 2010, 362/363; B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U.v. 20. November 2000 - 6 B 95.3097, juris), war im vorliegenden Fall bereits deutlich überschritten. - VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121
Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen
Rn. 33 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (…vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris Rn. 23; B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7;… B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
- VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Straßenbaulastbeitrag
- VGH Bayern, 15.01.2010 - 6 ZB 09.545
Straßenausbaubeitrag; Gewerbezuschlag; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; …
- VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388
Straßenausbaubeitrag
- VG München, 13.07.2021 - M 28 K 19.841
Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag - Anfechtungsklage
- VGH Bayern, 07.09.2011 - 6 ZB 10.3054
Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Zufahrt oder …
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707
Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden
- VG Würzburg, 17.03.2016 - W 3 K 14.1367
Beitragsfähige Straßenausbaumaßnahme
- VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
- VGH Bayern, 18.02.2013 - 6 ZB 11.864
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; beitragsfähiger Aufwand; …
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.738
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides
- VG Würzburg, 19.11.2015 - W 3 K 14.1281
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Grundstück
- VG Augsburg, 11.12.2014 - Au 2 K 14.790
Straßenausbaubeitragsrecht; Notwendigkeit der Erneuerung einer Fahrbahndecke; …
- VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026
Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung …
- VGH Bayern, 20.08.2010 - 6 ZB 10.1023
Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; Straßenentwässerung; beitragsfähiger …
- VGH Bayern, 07.04.2010 - 6 ZB 09.1750
Erschließungsbeitragsrecht; teilweise Zulassung der Berufung
- VG München, 23.10.2012 - M 2 K 12.2388
Straßenausbaubeitrag; beitragsfähige Ausbaumaßnahme; Erneuerungsbedarf …
- VG München, 20.05.2010 - M 2 S 10.420
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Heilung eines Beitragsbescheids; durch Erlass …
- VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 18 S 09.02203
Straßenausbaubeitrag; Erneuerung, Verbesserung; pauschales Bestreiten; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".