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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.09.2007 - 6 ZB 06.31140   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,75736
VGH Bayern, 21.09.2007 - 6 ZB 06.31140 (https://dejure.org/2007,75736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2007 - 6 ZB 06.31140 (https://dejure.org/2007,75736)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2007 - 6 ZB 06.31140 (https://dejure.org/2007,75736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AsylG, § 78 Abs 3; AsylG, § 78 Abs 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2007 - 6 ZB 06.31140
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet sich die für die verfassungskonforme Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG maßgebliche Frage, ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, in wertender Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG Urteil vom 8.12.1998 - BVerwGE 108, 77/82 f.) danach, ob der einzelne Schutzsuchende im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn aufgrund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben landesweit ausgesetzt wäre; es kommt mithin entweder auf die allgemeinen Verhältnisse oder auf die Besonderheiten im Einzelfall an (vgl. BVerwG Urteil vom 17.10.2006-Az. 1 C 18/05 - juris - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.09.2007 - 6 ZB 06.31140
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet sich die für die verfassungskonforme Anwendung des § 60 Abs. 7 AufenthG maßgebliche Frage, ob sich eine allgemeine Gefahr für einzelne Betroffene zu einer extremen Gefahr verdichtet, in wertender Gesamtschau unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG Urteil vom 8.12.1998 - BVerwGE 108, 77/82 f.) danach, ob der einzelne Schutzsuchende im Abschiebezielstaat entweder einer extremen Gefahrenlage für die gesamte Gruppe, der er zugehört, oder einer für ihn aufgrund besonderer Umstände individuell zugespitzten extremen Gefahr an Leib und Leben landesweit ausgesetzt wäre; es kommt mithin entweder auf die allgemeinen Verhältnisse oder auf die Besonderheiten im Einzelfall an (vgl. BVerwG Urteil vom 17.10.2006-Az. 1 C 18/05 - juris - m.w.N.).
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