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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,76073
VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704 (https://dejure.org/2008,76073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704 (https://dejure.org/2008,76073)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 (https://dejure.org/2008,76073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachträglich berichtigte Rechtsmittelbelehrung in Anschreiben unter Bezugnahme auf Widerspruchsbescheid;Erschließungsbeitrag; Widerspruch gegen Widerspruchsbescheid; unzutreffende Rechtsmittelbelehrung; Ausschlussfrist/Klagefrist; Bestandskraft des Umlegungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Der Kläger stellt weder einen bestimmten Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Das Widerspruchsverfahren war jedoch mit der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheids instanziell abgeschlossen (vgl. BVerwGE 58, 100/105; 55, 299); von diesem Zeitpunkt an besitzt die Widerspruchsbehörde keine Befugnis mehr, über die Sache weiter zu befinden, und sie kann insbesondere den Widerspruchsbescheid nicht mehr sachlich ändern.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Das Widerspruchsverfahren war jedoch mit der wirksamen Zustellung des Widerspruchsbescheids instanziell abgeschlossen (vgl. BVerwGE 58, 100/105; 55, 299); von diesem Zeitpunkt an besitzt die Widerspruchsbehörde keine Befugnis mehr, über die Sache weiter zu befinden, und sie kann insbesondere den Widerspruchsbescheid nicht mehr sachlich ändern.
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Die Rechtsmittelfrist beginnt sodann mit der Bekanntgabe der nachgeholten Rechtsmittelbelehrung zu laufen (vgl. insoweit BGH vom 10.12.1998 - BGHZ 140, 208 = NJW 1999, 1113).
  • BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; …

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2008 - 6 ZB 07.2704
    Es ist außerdem rechtlich unbedenklich, eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, die in derselben Weise wie der Bescheid unterzeichnet ist, in einem dem Verwaltungsakt beigefügten Anschreiben zu erteilen (vgl. z.B. BVerwG vom 11.2.1998 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 69 = BayVBl 1999, 58).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 15 K 7677/20

    Prüfung Rücktritt Attest ärztlich Wissenserklärung Unterschrift

    Rn. 37 vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30.98 -, juris, Rdnr. 2; BayVGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 -, juris, Rdnr. 13,.
  • VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19

    Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung; …

    Im Fall des Bescheids vom 1. Oktober 2019 wurde durch Bescheid vom 11. November 2019 eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ergänzt, die die einmonatige Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 VwGO in Gang setzte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 6 ZB 07.2704 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
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