Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale; Einrichtungsabgrenzung; kostenbezogene Erforderlichkeit; Erneuerungsbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Sie ist weder gehalten, die kostengünstigste Ausbaumöglichkeit zu wählen, noch alle - etwa vergleichbaren - Ortsstraßen in gleicher Weise auszubauen (vgl. BayVGH v. 11.12.2003 Az. 6 B 99.1270).Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann die Angemessenheit entstandener Kosten nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (BayVGH v. 11.12.2003 a.a.O.;… Driehaus, a.a.O., 8. Aufl., § 33 RdNr. 44).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würden (BVerfG v. 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; Beschluss v. 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würden (BVerfG v. 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; Beschluss v. 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).
- BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76
Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder Einmündungen anderer Straßen, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (vgl. BVerwG v. 21.9.1979 KStZ 1980, 110; v. 22.3.1996 NVwZ 1996, 794/795; BayVGH v. 12.12.2006 Az. 6 B 02.2499). - VGH Bayern, 19.09.1991 - 6 B 88.1578
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Nach Ansicht des Senats (vgl. Urteil v. 19.9.1991 BayVBl 1992, 728) kann im Allgemeinen selbst bei normalen Straßen ein Ausbaubedarf schon nach Ablauf von 20 bis 25 Jahren angenommen werden. - VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 BV 04.496
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Unabhängig davon deckt sich die Auffassung des Verwaltungsgerichts insoweit auch mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Abgrenzung von Haupterschließungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen (vgl. BayVGH v. 5.12.2007 Az. 6 BV 04.496 - juris - v. 5.3.2009 Az. 6 ZB 08.2960), wonach bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weitreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. - VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
Straßenausbaubeitragsrecht; (keine) willkürliche Entscheidung; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Unabhängig davon deckt sich die Auffassung des Verwaltungsgerichts insoweit auch mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Abgrenzung von Haupterschließungsstraßen zu Hauptverkehrsstraßen (vgl. BayVGH v. 5.12.2007 Az. 6 BV 04.496 - juris - v. 5.3.2009 Az. 6 ZB 08.2960), wonach bei der Einordnung einer Straße in die Kategorien der Ausbaubeitragssatzung auf die Zweckbestimmung abzustellen ist, wie sie sich aus einer Gesamtbewertung von Art und Größe der Gemeinde, deren weitreichenden Verkehrsplanungen, der Lage und Führung der Straße im gemeindlichen Straßennetz und dem gewählten Ausbauprofil ergibt. - VGH Bayern, 12.12.2006 - 6 B 02.2499
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder Einmündungen anderer Straßen, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (vgl. BVerwG v. 21.9.1979 KStZ 1980, 110; v. 22.3.1996 NVwZ 1996, 794/795; BayVGH v. 12.12.2006 Az. 6 B 02.2499). - VGH Bayern, 07.07.1994 - 6 B 92.3657
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Ist aber die Straße tatsächlich abgenutzt und diese übliche Nutzungszeit abgelaufen, ist die vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht, ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (vgl. BayVGH v. 7.10.1994 Az. 6 B 92.3657 - juris [Rd.Nr. 45]); selbst wenn die Beklagte - wofür der Kläger allerdings keine greifbaren Anhaltspunkte vorgetragen hat - die erforderlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit nicht durchgeführt haben sollte, so wäre dies nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit mithin belanglos (…vgl. auch Driehaus, a.a.O., § 32, Rd.Nrn. 22 und 32). - VGH Bayern, 25.09.2007 - 6 B 05.2096
Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Senats vom 25. September 2007, Az. 6 B 05.2096, ergibt sich nichts anderes; in dieser Entscheidung ging es um eine andere Frage, nämlich darum, ob eine im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens - rückwirkend - in Kraft getretene Satzungsänderung einen vorher erlassenen Ausbaubeitragsbescheid rechtfertigen kann (…vgl. hierzu Matloch/Wiens, a.a.O. Rd.Nr. 2168;… Driehaus, a.a.O. Rd.Nr. 15-20).
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerung ist grundsätzlich die einzelne Ortsstraße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung; vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris , B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254
Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche …
Rn. 29 Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt nach ständiger Rechtsprechung 20 bis 25 Jahre (BayVGH, Beschluss vom 4.2.2005, 6 ZB 02.319 - juris; BayVGH, Beschluss vom 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris).Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar" ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, Beschluss vom 23.12.2005, 6 ZB 04.286 - juris).
- VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345
Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …
Wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (ständige Rechtsprechung;… vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12;… B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris Rn. 12; B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 K 15.00720
Erhebung eines Straßenausbaubeitrags - Erneuerung der Ortsstraße
Bereits zum damaligen Zeitpunkt war die ... somit tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungsdauer von Straßen, die nach ständiger Rechtsprechung 20 bis 25 Jahre beträgt (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2005, 6 ZB 02.319 - juris; BayVGH, B.v. 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris), war auch bereits zum damaligen Zeitpunkt überschritten, nachdem die ... unstreitig bereits vor der im Jahre 1972 erfolgten Eingemeindung von der damaligen Gemeinde ... erstmalig hergestellt worden ist.Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dafür augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (…vgl. BayVGH a.a.O. unter Berufung auf seine Beschlüsse vom 8.1.2015 - 6 ZB 13.577 - juris Rn. 7;… B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.1716 - juris Rn. 15; B.v. 29.7.2009, 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 6).
- VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510
Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage
Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes 20 bis 25 Jahre (BayVGH, B.v. 4.2.2005 - 6 ZB 02.319 - juris; BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris).Rn. 49 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu beispielsweise in seiner Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Folgendes aus:.
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577
Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit); …
Die Erforderlichkeit entstandener Kosten kann nur verneint werden, wenn sich die Gemeinde offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen und sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung;… vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 15; B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707
Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden
Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt in der Regel 20 bis 25 Jahre (so z.B. BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; B.v. 4.2.2005 - 6 ZB 02.319 - juris).Rn. 29 Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahme ist grundsätzlich die einzelne Orts straße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich in der Regel nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie in Bezug auf die Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris Rn.12; B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides
Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt in der Regel 20 bis 25 Jahre (so z.B. BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; B.v. 4.2.2005 - 6 ZB 02.319 - juris).Rn. 29 Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahme ist grundsätzlich die einzelne Ortsstraße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich in der Regel nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie in Bezug auf die Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris Rn.12; B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.738
Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides
Die übliche Nutzungsdauer von Straßen beträgt in der Regel 20 bis 25 Jahre (so z.B. BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; B.v. 4.2.2005 - 6 ZB 02.319 - juris).Rn. 29 Gegenstand einer solchen beitragsfähigen Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahme ist grundsätzlich die einzelne Orts straße als öffentliche Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG; wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich in der Regel nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie in Bezug auf die Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 6 CS 09.1753 - juris Rn.12; B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VG Ansbach, 20.03.2014 - AN 3 K 13.01905
Straßenausbaubeitrag; Kanalerneuerung; Abschnittsbildung; keine Bindung an …
Die Berufung der Beklagten auf neuere Rechtsprechung könne hier nicht berücksichtigt werden, da eine gefestigte Rechtsprechung bereits vor Erlass des Bescheides vom 31. August 2009 existiert habe (BayVGH Urteil vom 29. Juli 2009, 6 ZB 07.2861).Auch 2009 habe noch keine gefestigte Rechtsprechung zur Problematik der Abschnittsbildung vorgelegen, da der BayVGH im Urteil vom 29. Juli 2009, 6 ZB 07.2861, lediglich bestätigt habe, dass eine Gemeinde ein Abrechnungsgebiet nicht an einer Kreuzung begrenzt habe.
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179
Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen
- VGH Bayern, 13.02.2015 - 6 B 14.2372
Straßenausbaubeitragsrecht; Abschnittsbildung; Technischer Bauabschnitt; …
- VGH Bayern, 23.09.2009 - 6 CS 09.1753
Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; durchgehender Straßenzug; …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21
Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag; …
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413
Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages …
- VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17
Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag
- VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17
Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen …
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412
Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich
- VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121
Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen
- VG Braunschweig, 20.03.2024 - 8 A 465/21
Abschnittsbildungsbeschluss; Beitragsfähige Ausbaumaßnahmen; Beitragsfähiger …
- OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage, …
- VG Wiesbaden, 20.01.2012 - 1 K 1337/10
Straßenbeitragspflicht; Nutzungsänderung eines gemeindeeigenen Grundstücks durch …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
Erschließungsbeitragsrecht; Selbständige Erschließungsanlage; Abgrenzung mehrerer …
- VG Augsburg, 11.12.2014 - Au 2 K 14.790
Straßenausbaubeitragsrecht; Notwendigkeit der Erneuerung einer Fahrbahndecke; …
- VGH Bayern, 21.09.2009 - 6 CS 09.1754
Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; durchgehender Straßenzug; …
- VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620
Verschlissenheit der Anlage, aufgestauter Reparaturbedarf bei Ablauf der üblichen …
- VG Würzburg, 12.01.2011 - W 2 K 09.145
Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage ...; Hinterliegergrundstück; …
- VGH Bayern, 21.09.2009 - 6 CS 09.1752
Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; durchgehender Straßenzug; …
- VGH Bayern, 21.09.2009 - 6 CS 09.1757
Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; durchgehender Straßenzug; …
- VGH Bayern, 29.10.2009 - 6 CS 09.1810
Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsabgrenzung; Stichstraße; …
- VG Würzburg, 21.07.2010 - W 2 K 09.519
Straßenausbaubeitrag; Hohenroth; Einrichtungsabgrenzung; Stichstraße; …
- VGH Bayern, 29.10.2009 - 6 CS 09.1809
Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsabgrenzung; Stichstraße; Prognose bei …
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