Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Selbständige Erschließungsanlage; Abgrenzung mehrerer Straßen; Natürliche Betrachtungsweise; Fehlerhafte Erschließungseinheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
Zutreffend hat deshalb das Verwaltungsgericht die Beitragsforderung auf den Teil reduziert, der sich für die das Grundstück des Klägers erschließende einzelne Straße, den Straßenzug A, ergibt (BVerwG vom 25.2.1994 BVerwGE 95, 176/183, 184). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).
- BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
Rn. 4 Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BVerwG zuletzt vom 10.6.2009 DVBl 2009, 1173; BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861, juris). - VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861
Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
Rn. 4 Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BVerwG zuletzt vom 10.6.2009 DVBl 2009, 1173; BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861, juris). - VGH Bayern, 27.11.2001 - 6 B 99.138
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
Zudem markiert auch der Wechsel des jetzt auf der anderen Straßenseite platzierten Gehwegs eine Zäsur und damit den Beginn einer neuen, selbständigen Erschließungsanlage (vgl. BayVGH vom 27.11.2001 Az. 6 B 99.138 juris ).
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179
Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen
Rn. 44 a) Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris). - VGH Bayern, 30.06.2011 - 6 B 08.369
Erschließungsbeitragsrecht; einzelne Erschließungsanlage; Anbaustraße; Abgrenzung …
Das ergibt sich bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise (vgl. BVerwG vom 22.3.1996 BVerwGE 101, 12/16 m.w.N.; vom 10.6.2009 NVwZ 2009, 1369/1370; BayVGH vom 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 [juris] m.w.N.) aus dem Gesamteindruck, den die vorliegenden Pläne und umfangreiche Fotodokumentationen in hinreichender Deutlichkeit vermitteln. - VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413
Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages …
Rn. 36 a) Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris).
- VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412
Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich
Rn. 34 a) Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris). - VG München, 12.05.2026 - M 28 K 24.2506
Anlagenabgrenzung (Einmündung, Gabelung), "verzögerte" Herstellung, Keine …
Etwas anderes kann nur bei Besonderheiten im Straßenraum gelten, die einen durchgehenden Straßenverlauf aufzeigen könnten, wie etwa durchgehende Entwässerungsrinnen oder Aufpflasterungen (BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 30.11.2009 - 6 B 08.2294
Erschließungsbeitrag; Verkehrsanlage; Anbaustraße; Straßenzug; Unterbrechung …
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung auszurichten (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, .U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - NVwZ 2009, 1369/1370, BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 17.05.2010 - 6 ZB 10.126
Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Zweiterschließung; natürliches …
Insbesondere war mit Blick auf die bei den Akten befindlichen, hinreichend anschaulichen Pläne und Fotos eine eigene Inaugenscheinnahme vor Ort entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris ). - VG Augsburg, 15.04.2010 - Au 2 K 08.1250
Stichstraße; teilweise historische Straße; Auswechseln der Rechtsgrundlage
Für die räumliche Abgrenzung einer Erschließungsanlage ist zwar nach ständiger Rechtsprechung die sogenannte natürliche Betrachtungsweise entscheidend, wonach es auf den Gesamteindruck ankommt, den die tatsächlichen Verhältnisse vermitteln (vgl. BVerwG vom 22.3.1996, BVerwGE 101, 12 = NJW 1997, 207; BayVGH vom 30.11.2009 - 6 B 08.2294 und vom 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567 juris).
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