Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72452
VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567 (https://dejure.org/2009,72452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567 (https://dejure.org/2009,72452)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2009 - 6 ZB 08.1567 (https://dejure.org/2009,72452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,72452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Selbständige Erschließungsanlage; Abgrenzung mehrerer Straßen; Natürliche Betrachtungsweise; Fehlerhafte Erschließungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
    Zutreffend hat deshalb das Verwaltungsgericht die Beitragsforderung auf den Teil reduziert, der sich für die das Grundstück des Klägers erschließende einzelne Straße, den Straßenzug A, ergibt (BVerwG vom 25.2.1994 BVerwGE 95, 176/183, 184).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
    Rn. 4 Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BVerwG zuletzt vom 10.6.2009 DVBl 2009, 1173; BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861, juris).
  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.2861

    Ausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzungsmerkmale; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
    Rn. 4 Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BVerwG zuletzt vom 10.6.2009 DVBl 2009, 1173; BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861, juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2001 - 6 B 99.138
    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567
    Zudem markiert auch der Wechsel des jetzt auf der anderen Straßenseite platzierten Gehwegs eine Zäsur und damit den Beginn einer neuen, selbständigen Erschließungsanlage (vgl. BayVGH vom 27.11.2001 Az. 6 B 99.138 juris ).
  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2179

    Erschließungsbeitrag bei in den Außenbereich hineinragenden Grundstücksteilen

    Rn. 44 a) Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris).
  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 6 B 08.369

    Erschließungsbeitragsrecht; einzelne Erschließungsanlage; Anbaustraße; Abgrenzung …

    Das ergibt sich bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise (vgl. BVerwG vom 22.3.1996 BVerwGE 101, 12/16 m.w.N.; vom 10.6.2009 NVwZ 2009, 1369/1370; BayVGH vom 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 [juris] m.w.N.) aus dem Gesamteindruck, den die vorliegenden Pläne und umfangreiche Fotodokumentationen in hinreichender Deutlichkeit vermitteln.
  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2413

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages …

    Rn. 36 a) Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris).
  • VG München, 29.07.2022 - M 28 K 19.2412

    Erschließungsbeitrag - Übergang Innenbereichsgrundstück in Außenbereich

    Rn. 34 a) Für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage, d.h. der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an; maßgebend ist vielmehr das Erscheinungsbild, also die tatsächlichen Verhältnisse, wie sie z.B. durch die Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung geprägt werden und sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (st. Rspr.; vgl. BayVGH vom 27.7.2009 - 6 ZB 07.2861 - juris; BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris).
  • VG München, 12.05.2026 - M 28 K 24.2506

    Anlagenabgrenzung (Einmündung, Gabelung), "verzögerte" Herstellung, Keine …

    Etwas anderes kann nur bei Besonderheiten im Straßenraum gelten, die einen durchgehenden Straßenverlauf aufzeigen könnten, wie etwa durchgehende Entwässerungsrinnen oder Aufpflasterungen (BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 6 B 08.2294

    Erschließungsbeitrag; Verkehrsanlage; Anbaustraße; Straßenzug; Unterbrechung …

    Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung auszurichten (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwG, .U.v. 10.6.2009 - 9 C 2.08 - NVwZ 2009, 1369/1370, BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 6 ZB 10.126

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Zweiterschließung; natürliches …

    Insbesondere war mit Blick auf die bei den Akten befindlichen, hinreichend anschaulichen Pläne und Fotos eine eigene Inaugenscheinnahme vor Ort entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2009 - 6 ZB 08.1567 - juris ).
  • VG Augsburg, 15.04.2010 - Au 2 K 08.1250

    Stichstraße; teilweise historische Straße; Auswechseln der Rechtsgrundlage

    Für die räumliche Abgrenzung einer Erschließungsanlage ist zwar nach ständiger Rechtsprechung die sogenannte natürliche Betrachtungsweise entscheidend, wonach es auf den Gesamteindruck ankommt, den die tatsächlichen Verhältnisse vermitteln (vgl. BVerwG vom 22.3.1996, BVerwGE 101, 12 = NJW 1997, 207; BayVGH vom 30.11.2009 - 6 B 08.2294 und vom 30.09.2009 - 6 ZB 08.1567 juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht