Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; natürliche Betrachtungsweise; unterschiedliche Erschließungsfunktion (verneint); erstmalige endgültige Herstellung; keine Tatbestandswirkung von Beitragsbescheiden; Vertrauensschutz (verneint); Verwirkung (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 15.07.2005 - 6 CS 04.3239
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671
Die Beklagte hat diesen Weg und das letzte Teilstück der Straße Biberfeld mit der Straßenflurnummer 280/3 zu Recht nicht mehr zur abgerechneten Erschließungsanlage gezählt, weil es sich insoweit um eine selbständige Erschließungsanlage handelt (vgl. BayVGH vom 15.10.2005 - 6 CS 04.3239;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., RdNr. 22). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671
Rn. 2 Ernstliche Zweifel i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671
Rn. 2 Ernstliche Zweifel i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94
Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer …
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671
Eine unterschiedliche Erschließungsfunktion hat die Rechtsprechung dann angenommen, wenn z.B. bei einer in einem Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsanlage, deren eine Teilstrecke uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet und deren andere Teilstrecke dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist (BVerwG vom 23.6.1995 NVwZ-RR 1995, 695), wenn eine nach den tatsächlichen Verhältnissen einheitliche Straße zunächst im unbeplanten Innenbereich und sodann durch unbebaubares Gelände des Außenbereichs verläuft (ThürOVG vom 30.6.2003 - juris -) und wenn ein Teil der Anlage verkehrsberuhigt ist, der andere Teil hingegen als Fußgängerzone dient (OVG RhPf vom 18.3.2003 NVwZ-RR 2004, 70). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02
Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, …
Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 6 ZB 08.2671
Eine unterschiedliche Erschließungsfunktion hat die Rechtsprechung dann angenommen, wenn z.B. bei einer in einem Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsanlage, deren eine Teilstrecke uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet und deren andere Teilstrecke dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist (BVerwG vom 23.6.1995 NVwZ-RR 1995, 695), wenn eine nach den tatsächlichen Verhältnissen einheitliche Straße zunächst im unbeplanten Innenbereich und sodann durch unbebaubares Gelände des Außenbereichs verläuft (ThürOVG vom 30.6.2003 - juris -) und wenn ein Teil der Anlage verkehrsberuhigt ist, der andere Teil hingegen als Fußgängerzone dient (OVG RhPf vom 18.3.2003 NVwZ-RR 2004, 70).
- VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25
Erschließungsbeitrag für Teilstrecke einer Straße
Denn frühere Beitragsbescheide äußern keine Tatbestandswirkung, d.h. ihre rechtlichen Voraussetzungen - wie die Endgültigkeit der Herstellung - nehmen nicht an der Bestandskraft teil (vgl. BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - BeckRS 2009, 43981 Rn. 7;… VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S. 09.4551 - juris Rn. 23).Einen Schutz des Vertrauens der Betroffenen auf die abgeschlossene Heranziehung kennt das Erschließungsbeitragsrecht mit seiner strikten Pflicht, den entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang gelten zu machen und gegebenenfalls durch Nacherhebung zu realisieren, nicht (BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - BeckRS 2009, 43981 Rn. 7;… VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S. 09.4551 - juris Rn. 23).
- VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28
Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
Denn frühere Beitragsbescheide äußern keine Tatbestandswirkung, d.h. ihre rechtlichen Voraussetzungen - wie die Endgültigkeit der Herstellung - nehmen nicht an der Bestandskraft teil (vgl. BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - BeckRS 2009, 43981 Rn. 7;… VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S 09.4551 - juris Rn. 23).Einen Schutz des Vertrauens der Betroffenen auf die abgeschlossene Heranziehung kennt das Erschließungsbeitragsrecht mit seiner strikten Pflicht, den entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang gelten zu machen und gegebenenfalls durch Nacherhebung zu realisieren, nicht (BayVGH, B.v. 0.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - VG München, B.v. 18.1.2010 - M 2 S 09.4551 - juris Rn. 23).
- VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 893/11
Erschließungsbeitrag
Eine solche hat die Rechtsprechung unter anderem dann angenommen, wenn z.B. bei einer in einem Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsanlage, deren eine Teilstrecke uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet und deren andere Teilstrecke dem Fußgängerverkehr vorbehalten ist (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 33/94 -, NVwZ-RR 1995, 695), wenn ein Teil der Anlage verkehrsberuhigt ist, der andere Teil hingegen als Fußgängerzone dient (OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 18. März 2003 - 6 A 11867/02 -, NVwZ-RR 2004, 70) oder wenn eine nach den tatsächlichen Verhältnissen einheitliche Straße zunächst im unbeplanten Innenbereich und sodann durch unbebaubares Gelände des Außenbereichs verläuft (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32/95 -, BVerwGE 102, 294 = NVwZ 1998, 69; OVG Thüringen, Beschluss vom 30.Juni 2003 - 4 EO 206/96 -, Juris; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 6 ZB 08.2671 -, Juris).
- VG München, 18.01.2010 - M 2 S 09.4551
Erschließungsbeitrag; Verwirkung
Frühere Beitragsbescheide äußern keine Tatbestandswirkung, das heißt ihre rechtlichen Voraussetzungen - wie die Endgültigkeit der Herstellung - nehmen nicht an der Bestandskraft teil (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.12.2009, 6 ZB 08.2671).Erbrachte Leistungen sind nach Art einer Vorausleistung zu verrechnen, ohne dass es auf die damalige Intention der Gemeinde ankäme (vgl. BayVGH, Beschl. v. 01.12.2009, 6 ZB 08.2671).
- VGH Bayern, 18.05.2011 - 6 ZB 10.1608
Erschließungsbeitragsrecht; technische Herstellung; sachliche Beitragspflicht; …
Einen Schutz des Vertrauens der Betroffenen auf eine abgeschlossene Heranziehung kennt das Erschließungsbeitragsrecht mit seiner strikten Pflicht, den entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang geltend zu machen und gegebenenfalls durch Nacherhebung zu realisieren, nicht (u.a. BayVGH vom 1.12.2009 Az. 6 ZB 08.2671 RdNr. 7). - VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 BV 09.2923
Keine sofortige volle Ausgleichspflicht des neuen Trägers einer neugebildeten …
Hieran ändert auch die Bezugnahme des Klägers auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Dezember 2009 (nicht vom 10.6.2008) Az. 6 ZB 08.2671 nichts. - VG München, 12.11.2013 - M 2 K 13.2347
Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); historische Straße; Merkmale vorhandener …
Beitragsbescheide äußern keine Tatbestandswirkung, d.h. ihre rechtlichen Voraussetzungen wie die Endgültigkeit der Herstellung nehmen nicht an der Bestandskraft teil (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 6 ZB 08.2671 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 27.10.2011 - 6 CS 11.1241
Erschließungsbeitragsrecht; fehlende Darlegung; keine Tatbestandswirkung von …
Ein Schutz des Vertrauens der Betroffenen auf eine abgeschlossene Heranziehung kennt das Erschließungsbeitragsrecht mit seiner strikten Pflicht, den entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang geltend zu machen und gegebenenfalls zu realisieren, nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH Beschlüsse vom 7.8.2006 Az. 6 CS 06.1063 und 1.12.2009 Az. 6 ZB 08.2671 [beide juris]).
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