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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72573
VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788 (https://dejure.org/2009,72573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2009 - 6 ZB 08.788 (https://dejure.org/2009,72573)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2009 - 6 ZB 08.788 (https://dejure.org/2009,72573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbaubeitrag; Erneuerung; Vergleich mit ursprünglicher Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1990 - 2 A 1483/87

    Abgenutzte Fahrbahn; Normale Straße; Mischfläche; Verkehrsberuhigter Bereich; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788
    Ein Ermessensfehler, der die Beitragsfähigkeit einer Baumaßnahme entfallen lässt, liegt erst dann vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Beendigung der Ausbaumaßnahme die Ungeeignetheit der gewählten Ausbauart offensichtlich ist (vgl. Driehaus, a.a.O., RdNr. 27 unter Hinweis auf OVG Münster vom 5.7.1990 KStZ 1991, 96).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; Beschluss vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; Beschluss vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425
    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788
    Eine Erneuerung begnügt sich mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Anlage, welcher durch deren Gebrauch verschlechtert wurde, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH vom 21.12.2006 Az. 6 ZB 05.2425 - juris -).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043

    Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus

    Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris , B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris , B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris ).
  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung mit Umgestaltung …

    Eine Erneuerung begnügt sich zwar mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Einrichtung, welcher durch den Gebrauch verschlechtert wurde, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH vom 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris ).

    Bei der Sanierung einer älteren Straße kann eine Gemeinde die Straße auf den neuesten Stand der Straßenbautechnik bringen (vgl. BayVGH vom 22.9.2009, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück

    Eine Erneuerung begnügt sich zwar mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Einrichtung, welcher durch den Gebrauch verschlechtert wurde, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris - Rn. 3).

    Bei der Sanierung einer älteren Straße kann eine Gemeinde die Straße auf den neuesten Stand der Straßenbautechnik bringen (vgl. BayVGH, B.v. 22.9.2009, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 28.11.2012 - W 2 K 11.643

    Kommunalabgaben; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; F... Straße- Ortsstraße; …

    Eine Erneuerung begnügt sich zwar mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Einrichtung, welcher durch den Gebrauch verschlechtert wurde, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss ( BayVGH vom 22.9.2009 Az. 6 ZB 08.788 RdNr. 3).

    Bei der Sanierung einer älteren Straße kann eine Gemeinde die Straße auf den neuesten Stand der Straßenbautechnik bringen (vgl. BayVGH vom 22.9.2009, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 11.09.2013 - 3 K 711/12

    Beitragsfähigkeit von Erneuerungsmaßnahmen und Verschmälerung der Fahrbahn

    Beitragsfähig ist eine Erneuerung vielmehr schon dann, wenn die Maßnahme wieder zu einer intakten, mit der ursprünglichen Anlage in funktionaler und qualitativer Hinsicht in ihren wesentlichen Eigenschaften vergleichbaren Straße geführt hat (Anschluss an VGH München, Beschluss vom 22. September 2009 ? 6 ZB 08.788 ?, zitiert nach juris).

    "Beitragsfähig" ist eine "Erneuerung" vielmehr schon dann, wenn die Maßnahme wieder zu einer intakten, mit der ursprünglichen Anlage in funktionaler und qualitativer Hinsicht in ihren wesentlichen Eigenschaften vergleichbaren Straße geführt hat (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 32 Rn. 20 ff.; VGH München, Beschluss vom 22. September 2009 - 6 ZB 08.788 -, zitiert nach juris).

  • VG Lüneburg, 15.09.2020 - 3 A 179/16

    Aufteilung, funktional; Erneuerung; funktionale Aufteilung; Fußgänger; Gehweg; …

    Eine Erneuerung begnügt sich mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Anlage, welcher durch deren Gebrauch verschlechtert wurde, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH, Beschl. v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 -, juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136

    Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme

    Rn. 88 Eine Erneuerung ist gegeben, wenn der ursprüngliche Zustand der Anlage, welcher durch deren Gebrauch verschlechtert wurde, wieder hergestellt wird, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris Rn. 3;… B.v. 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425 - juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2018 - 9 LA 18/18

    Erneuerung; Fahrbahn; funktional; Gehweg; Mischfläche; qualitativ; …

    Eine Erneuerung begnügt sich mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Anlage, welcher durch deren Gebrauch verschlechtert wurde, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH, Beschluss vom 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

    Rn. 86 Eine Erneuerung ist gegeben, wenn der ursprüngliche Zustand der Anlage, welcher durch deren Gebrauch verschlechtert wurde, wieder hergestellt wird, ohne dass damit zwangsläufig eine Verbesserung mit Blick auf die ursprüngliche Anlage verbunden sein muss (BayVGH, B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris Rn. 3;… B.v. 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425 - juris Rn. 18).
  • VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121

    Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen

    Rn. 33 Unter einer beitragsfähigen Erneuerung ist die - über eine bloße Instandsetzung hinausgehende - Ersetzung einer infolge bestimmungsgemäßer Nutzung nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit abgenutzten Ortsstraße durch eine gleichsam "neue" Ortsstraße von gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart zu verstehen, also eine Maßnahme, durch die eine erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (…vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris Rn. 23;… B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7; B.v. 22.9.2009 - 6 ZB 08.788 - juris Rn. 3).
  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707

    Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705

    Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.738

    Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides

  • VG Augsburg, 11.12.2014 - Au 2 K 14.790

    Straßenausbaubeitragsrecht; Notwendigkeit der Erneuerung einer Fahrbahndecke; …

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