Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1953 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbaubeitrag; Anhörungsrüge; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewährung des rechtlichen Gehörs; Befangenheitsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1953
Dass der Senat dabei zu einem anderen Ergebnis gelangt ist, als der Kläger für richtig hält, berührt seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht (…vgl. BVerwG vom 11.2.2008, a.a.O.; vom 13.1.2009 NVwZ 2009, 329).Ein Gehörsverstoß liegt aber nicht schon dann vor, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern das Vorbringen aus Gründen des formellen Rechts, mithin aus Gründen prozessualer Darlegungspflichten, unberücksichtigt lässt (BVerwG vom 13.1.2009 NVwZ 2009, 329).
- BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74
Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2009 - 6 ZB 09.1953
Zwar kann ein Ablehnungsgesuch je nach den Umständen des einzelnen Sachverhalts auch dann hinreichend individualisiert sein, wenn es sich unterschiedslos gegen alle Angehörigen eines und desselben Spruchkörpers richtet (vgl. BVerwG vom 5.12.1975 BVerwGE 50, 36).Das Gesuch wird - soweit überhaupt - nur mit solchen Umständen begründet, die eine Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerwG vom 5.12.1975, a.a.O.;… vom 24.1.1973, a.a.O.).
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 10 ZB 09.2557
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung; Anhörungsrüge; fehlender Gehörsverstoß
Einen schwerwiegenden Rechtsverstoß (…vgl. BFH vom 27.7.2009 a.a.O. RdNr. 5; BayVGH vom 4.8.2009 a.a.O. RdNr. 2), den er im Rahmen einer Anhörungsrüge nicht geltend machen kann, hat der Kläger mit seiner Gegenvorstellung jedenfalls nicht dargelegt.Schließlich ist nicht Sinn des Rechtsbehelfs nach § 152a VwGO, den Senat zu einer Ergänzung oder Erläuterung der Gründe seines angegriffenen Beschlusses zu veranlassen (vgl. BayVGH vom 14.8.2009 6 ZB 09.1953 RdNr. 2 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".