Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.07.2012 - 6 ZB 10.2675 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Kostenspaltung; Grunderwerb; Ermessen; zeitlicher Zusammenhang; Verwirkung (verneint); gemeindlicher Eigenanteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2012 - 6 ZB 10.2675
Er wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2012 - 6 ZB 10.2675
Er wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72
Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2012 - 6 ZB 10.2675
Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Grunderwerb, Freilegung oder Herstellung von Teilen der Erschließungsanlage und Kostenspaltung wird vom Gesetz nicht verlangt (vgl. BVerwG vom 21.9.1973 ZMR 1974, 91); die Gemeinde bestimmt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen, wann und in welcher Reihenfolge sie Teilbeiträge im Wege der Kostenspaltung erheben will. - OVG Hamburg, 13.08.1991 - B VI 34/90
Kostenspaltung; Erschließungsbeitrag; Währungsreform; Verwirkung
Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2012 - 6 ZB 10.2675
Deshalb war die Beklagte entgegen der Ansicht der Kläger nicht gehindert, eine Kostenspaltung erst viele Jahre nach dem Grunderwerb vorzunehmen (vgl. OVG Hamburg vom 13.8.1991 KStZ 1992, 116); entscheidend ist allein, dass zu diesem Zeitpunkt die endgültigen Beitragspflichten für die gesamte Anlage - unstreitig - noch nicht entstanden waren.
- VGH Bayern, 11.03.2015 - 6 BV 14.280
Durch eine erschließungsbeitragsfähige Lärmschutzwand (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB), …
Eine Erhöhung dieses Mindestanteils kann bei Erschließungsanlagen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen geboten sein, um die Vorteile der Allgemeinheit angemessen abzubilden (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2012 - 6 ZB 10.2675 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 N 14.1743
Anforderungen an Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Eine Erhöhung dieses Mindestanteils kann bei Erschließungsanlagen nur unter ganz außergewöhnlichen Umständen geboten sein, um die Vorteile der Allgemeinheit angemessen abzubilden (…vgl. BayVGH, U. v. 11.3.2015 - 6 BV 14.280 - BayVBl 2015, 525 Rn. 26; B. v. 10.7.2012 - 6 ZB 10.2675 - juris Rn. 7). - VG Augsburg, 25.08.2022 - Au 2 K 21.2213
Zur Frage der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage
Die Gemeinde bestimmt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen, wann und in welcher Reihenfolge sie Teilbeiträge im Wege der Kostenspaltung erheben will (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2012 - 6 ZB 10.2675 - juris Rn. 5). - VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 3 K 12.00750
Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen: Grunderwerb; …
Rn. 46 Insoweit verweist die Kammer auf die neuste Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 10. Juli 2012, Az. 6 ZB 10.2675 [Juris].
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