Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufssoldat; Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Mobbing; andere Verwendungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Dienstunfähigkeit setzt demnach voraus, dass keine Verwendung zur Verfügung steht, die dem Dienstgrad des Soldaten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (vgl. zu dem entsprechenden beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit i.S.v. § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG auch BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 2 C 73.08 - NVwZ 2009, 1311 ). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Ein Gericht verletzt nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.); eine schriftsätzliche Beweisanregung genügt nicht. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 O 165/08
Zur Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit gemäß § 55 Abs. 2 SG
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Rn. 7 Gemessen an diesem Maßstab hat das Verwaltungsgericht auf der Grundlage mehrerer Gutachten von Ärzten der Bundeswehr, denen mit Blick auf § 44 Abs. 4 SG ein besonderer Beweiswert zukommt (OVG LSA, B.v. 22.1.2009 - 1 O 165.08 - NVwZ-RR 2009, 485/486 m.w.N.), überzeugend die Dienstunfähigkeit des Klägers festgestellt. - VGH Bayern, 28.06.2010 - 6 ZB 09.1551
Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 ZB 09.1551 -juris ).
- VGH Bayern, 27.05.2014 - 6 CS 14.624
Bundesbeamtenrecht; Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand; Sofortvollzug
Diesen Gutachten kommt daher ein höherer Beweiswert zu als etwa haus- oder anderen fachärztlichen Gutachten (…vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2013 - 6 ZB 12.2141 - juris Rn. 9; B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 02.04.2013 - 6 ZB 12.2141
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit; …
Den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr kommt daher ein höherer Beweiswert zu als etwa haus- oder anderen fachärztlichen Gutachten (OVG LSA, B.v. 22.1.2009 - 1 O 165.08 - NVwZ-RR 2009, 485/486; vgl. auch BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris Rn. 7). - VG Würzburg, 27.07.2021 - W 1 K 20.1107
Entlassung einer Soldatin auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit
Den Gutachten der Ärzte der Bundeswehr kommt daher ein höherer Beweiswert zu als etwa haus- oder anderen fachärztlichen Gutachten (BayVGH, B.v. 2.4.2013 - 6 ZB 12.2141 - juris; BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris; OVG LSA, B.v. 22.1.2009 - 1 O 165.08 - NVwZ-RR 2009, 485/486).
- VG München, 16.11.2018 - M 21 K 17.5797
Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Da im Mittelpunkt der Dienstunfähigkeitsprüfung nicht die vergangenheitsbezogene Aufarbeitung etwa erlittenen fürsorgepflichtwidrigen Unrechts oder die gegenwartsbezogene Heilung eines krankhaften Zustands steht, sondern die in die Zukunft gerichtete Frage, ob der Beamte die Gewähr bietet, seine Dienstaufgaben zu erfüllen und dabei der ihm auferlegten Verantwortung gerecht zu werden, und ob er infolge seines gesundheitlichen Zustands bei der weiteren Dienstausübung an Leib, Seele oder Geist Schaden nehmen könnte, wovor ihn die Zurruhesetzung bewahren will, kommt es nach zutreffender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, welcher sich das Gericht wiederholt angeschlossen hat, für die Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit regelmäßig nicht darauf an, worauf die Dienstunfähigkeit zurückzuführen ist (vgl. z.B. VG München vom 12.10.2010 - M 21 K 10.373, unter Hinw. auf VG Saarlouis vom 10.02.2009 - 2 K 175/08 - juris, bestätigt durch BayVGH vom 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris). - VGH Bayern, 03.12.2013 - 6 ZB 13.122
Soldatenrecht; Versetzung in den Ruhestand nach Personalanpassungsgesetz; …
Das Verwaltungsgericht hatte mit rechtskräftigem Urteil die Klage gegen die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit abgewiesen (VG München, U.v. 12.10.2010 - M 21 K 10.373 - juris; BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris). - VGH Bayern, 20.09.2012 - 6 ZB 10.1934
Soldat auf Zeit; Entlassung; Dienstunfähigkeit; Gutachten; Aufklärungsrüge
Es hat auf der Grundlage mehrerer Gutachten von Ärzten der Bundeswehr, denen mit Blick auf § 55 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 44 Abs. 4 SG ein besonderer Beweiswert zukommt (BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 6 ZB 10.3159 - RdNr. 7 m.w.N.), überzeugend die Dienstunfähigkeit des Klägers festgestellt. - VG München, 25.09.2017 - M 21 K 15.4047
Erneute Berufung als Berufssoldaten wegen wiedererlangter Dienstfähigkeit
Rn. 3 Die gegen diesen Bescheid und den ihn bestätigenden Beschwerdebescheid des PersABw vom 27. Januar 2010 gerichtete Klage des Klägers (M 21 K 10.373) wies das Bayerische Verwaltungsgericht München durch rechtskräftiges (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 2011 - 6 ZB 10.3159 -) Urteil vom 12. Oktober 2010 ab.
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