Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.01.2011 - M 2 K 10.5095
- VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 02.12.1998 - 6 B 94.1715
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Ob das der Fall ist, hängt insbesondere ab von der Breite und Länge der befahrbaren Stichstraße, der Anzahl der von ihr erschlossenen Grundstücke, dem Vorhandensein von Garagenflächen, Gehwegüberfahrten und sonstigen Flächen, die abgesehen vom Straßenraum für Wendemanöver in Anspruch genommen werden können, vor allem aber vom Charakter des jeweiligen Baugebiets sowie dem von diesem Charakter bestimmten regelmäßigen Kraftwagenverkehr in diesem Gebiet (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 77/88 - NVwZ 1991, 76; BayVGH, U.v. 2.12.1998 - 6 B 94.1715 - juris Rn. 47).Der vorliegende Fall unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, der dem Senatsurteil vom 2. Dezember 1998 - 6 B 94.1715 - (…juris Rn. 49) zugrunde gelegen hat.
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang herauskommt (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.2003, - 9 C 2/03 - BayVBl 2004, 276).Die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob sich die planerische Entscheidung innerhalb der durch das Abwägungsgebot gesetzten Grenzen hält, muss davon ausgehen, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich ist und deshalb - wie zur Nichtigkeit eines entsprechenden Bebauungsplans - zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (BVerwG, U.v. 26.11.2003, a.a.O.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02
Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits …
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Rn. 9 Auch der Beschluss des Bauausschusses vom 15. Februar 2011, der nach materiellem Recht entscheidungserheblich ist und von der Beklagten innerhalb der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO in zulässiger Weise "nachgeschoben" werden durfte (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - BayVBl 2003, 401), verfehlt ersichtlich die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB, ohne dass dies der Prüfung in einem Berufungsverfahren bedarf. - BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Ob das der Fall ist, hängt insbesondere ab von der Breite und Länge der befahrbaren Stichstraße, der Anzahl der von ihr erschlossenen Grundstücke, dem Vorhandensein von Garagenflächen, Gehwegüberfahrten und sonstigen Flächen, die abgesehen vom Straßenraum für Wendemanöver in Anspruch genommen werden können, vor allem aber vom Charakter des jeweiligen Baugebiets sowie dem von diesem Charakter bestimmten regelmäßigen Kraftwagenverkehr in diesem Gebiet (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1990 - 8 C 77/88 - NVwZ 1991, 76;… BayVGH, U.v. 2.12.1998 - 6 B 94.1715 - juris Rn. 47). - VGH Bayern, 03.05.2011 - 6 ZB 10.909
Erschließungsbeitragsrecht; fehlender Bebauungsplan; bebauungsplanersetzende …
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
Ein solcher, zwingend erforderlicher positiver Planungsakt hinsichtlich der genannten Belange lässt sich dem Beschluss auch im Wege der Auslegung nicht hinreichend deutlich entnehmen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2011 - 6 ZB 10.909 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VG München, 11.01.2011 - M 2 K 10.5095
Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung
Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245
{ABSCHNITT:Tenor} I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 11. Januar 2011 - M 2 K 10.5095 - wird abgelehnt.
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14
Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs
Rn. 29 Dabei geht der Senat entsprechend den RASt 2006, die als von Fachleuten erstellte Vorschriften sachverständig allgemein anerkannte Regeln des Straßenbaus i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 StrG konkretisieren (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.11.2013 - 8 S 1694/11 -, BauR 2014, 1120 ), davon aus, dass auch Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten als Wendeflächen mitbenutzt werden können (Nr. 6.1.2.1 RASt 2006; ebenso die Rechtsprechung zum planerischen Gestaltungsraum der Gemeinden beim Verzicht auf Wendeanlagen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 -, NVwZ 1991, 76; BayVGH, Beschluss vom 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05 -, juris). - VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621
Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen …
§ 125 Abs. 2 BauGB erfordert also zunächst einmal einen der Gemeinde vorbehaltenen Abwägungsvorgang (vgl. BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - BayVBl 2004, 276/277; BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20
Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit
Etwas anderes gilt erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit die Belange des Verkehrs in unvertretbarer Weise missachtet hätte, d.h. wenn die gewählte Lösung im Hinblick auf die Anforderungen des Verkehrs schlechthin nicht akzeptabel wäre (BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 10).
- VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949
Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer
2 Rn. 15; BayVGH, U.v. 2.12.1998 - 6 B 94.1715 - juris Rn. 46 bis Rn. 48; B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 27.11.2014 - 6 ZB 12.2446
Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; rechtmäßige Herstellung; …
Die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob sich die planerische Entscheidung innerhalb der durch das Abwägungsgebot gesetzten Grenzen hält, muss davon ausgehen, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich ist und deshalb - wie zur Nichtigkeit eines entsprechenden Bebauungsplans - zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (…BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 6 ZB 12.501 - juris Rn. 7; B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7). - VG Augsburg, 23.02.2023 - Au 2 K 22.416
Erschließungsbeitragsrecht, Vorliegen einer vorhandenen Erschließungsanlage (sog. …
Der Gemeinderat der Beklagten hat unter Beachtung des von § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB vorgegebenen rechtlichen Rahmens die maßgeblichen von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen erkannt und gegeneinander sowie untereinander in rechtlich nicht zu beanstandender Weise abgewogen (s. hierzu BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - BayVBl 2004, 276; BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7). - VG München, 07.07.2023 - M 28 K 21.2190
Erschließungsbeitrag - Anforderungen an Anbaustraße
Die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob sich die planerische Entscheidung innerhalb der durch das Abwägungsgebot gesetzten Grenzen hält, muss davon ausgehen, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich ist und deshalb - wie zur Nichtigkeit eines entsprechenden Bebauungsplans - zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (…BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 6 ZB 12.501 - juris Rn. 7; B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7).". - VGH Bayern, 27.06.2024 - 6 BV 23.1394
Zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht …
Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "heraus kommt" (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7;… U.v. 23.4.2015 - 6 BV 14.1621 - juris Rn. 41). - VG Augsburg, 29.06.2023 - Au 2 K 22.180
Zur zeitlichen Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen (BayKAG Art. 5a …
Der Gemeinderat der Beklagten hat unter Beachtung des von § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB vorgegebenen rechtlichen Rahmens die maßgeblichen von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen erkannt und gegeneinander sowie untereinander in rechtlich nicht zu beanstandender Weise abgewogen (s. hierzu BVerwG, U.v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 - BayVBl 2004, 276; BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 30.01.2014 - 6 ZB 12.501
Teilweise durch beplantes und unbeplantes Gebiet verlaufende Anbaustraße
Die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob sich die planerische Entscheidung innerhalb der durch das Abwägungsgebot gesetzten Grenzen hält, muss davon ausgehen, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich ist und deshalb - wie zur Nichtigkeit eines entsprechenden Bebauungsplans - zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (…BVerwG, U.v. 26.11.2003, a.a.O.; BayVGH, B.v. 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 - juris Rn. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".