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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23486
VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863 (https://dejure.org/2012,23486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863 (https://dejure.org/2012,23486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2012 - 6 ZB 11.2863 (https://dejure.org/2012,23486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Eigentümerverschiedenheit; rechtlich verlässliche Benutzbarkeit; Grünfläche; konkludente Widmung; Gemeingebrauch; Anliegergebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863
    Für den Fall, dass es - wie hier - an einer eindeutigen Erklärung fehlt, hat die Rechtsprechung einen derartigen Erklärungswillen aus Indizien abgeleitet (vgl. BVerwG vom 27.2.2002 - 8 C 1.01 - BVerwGE 116, 67/69, 70).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 B 09.1830

    Straßenausbaubeitragsrecht; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt bzw. des Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (vgl. zuletzt BayVGH vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; vom 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 RdNr. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 10.09.2010 - 6 ZB 09.2998

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt bzw. des Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (vgl. zuletzt BayVGH vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; vom 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 RdNr. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    31 (1) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).

    33 In einer solchen Fallkonstellation (einer tatsächlich angelegten Zufahrt über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück auf ein gefangenes Hinterliegergrundstück) setzt die Annahme eines beitragsrelevanten Sondervorteils im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nach ständiger Rechtsprechung eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt über das Anliegergrundstück voraus (BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris ; B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris ).

    41 aa) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).

  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.878

    Ausbaubeitragsrecht; gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtliche Sicherung …

    Rn. 26 Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die erkennende Kammer anschließt, zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: Zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5;… U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris Rn. 23; U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211/212).

    In einer solchen Fallkonstellation (einer tatsächlich angelegten Zufahrt über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück auf ein gefangenes Hinterliegergrundstück) setzt die Annahme eines beitragsrelevanten Sondervorteils im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt oder des Zugangs über das Anliegergrundstück voraus (…vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4; B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5;… B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19;… B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.133

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; Inanspruchnahmemöglichkeit; nicht gefangenes …

    Rn. 41 aa) Für die Beantwortung der Frage, ob dem Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks durch den Straßenausbau ein beitragsrelevanter Sondervorteil geboten wird, sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei verschiedene Gruppen von Hinterliegergrundstücken zu unterscheiden: zum einen die Gruppe der sogenannten gefangenen Hinterliegergrundstücke, d.h. derjenigen Hinterliegergrundstücke, die ausschließlich über die jeweils vorgelagerten Anliegergrundstücke eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben; zum anderen die Gruppe der anderen (nicht gefangenen) Hinterliegergrundstücke, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine (andere) Straße angrenzen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris ; zur vergleichbaren Problematik im Erschließungsbeitragsrecht BayVGH, U.v. 20.10.2011 - 6 B 09.2043 - juris ; B.v. 29.4.2009 - 6 ZB 07.2050 - juris ).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 6 B 17.519

    Rechtswidrige Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Rn. 24 Für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig von der Unterscheidung zwischen gefangenen und nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken - eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (…BayVGH, B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris Rn. 6;… B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19; B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5;… B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4;… U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.133 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus in ders. , Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 401i;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 17.03.2017 - 6 CS 17.353

    Straßenausbaubeitrag und Bemessung des Nutzungsfaktors anhand der Zahl der …

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (…BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4; B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5;… B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19;… B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 25.09.2014 - 6 ZB 14.888

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Heranfahrenkönnen; Grünstreifen (3 …

    Rn. 9 Der Verweis der Klägerin auf den Beschluss des Senats vom 18. April 2012 - 6 ZB 11.2863 - (juris) geht fehl, weil diese zum Straßenausbaubeitragsrecht ergangene Entscheidung ein sog. nicht gefangenes Hinterliegergrundstück betraf, das von der abgerechneten Einrichtung durch ein nicht zur Straße gehörendes und nicht im Eigentum der Gemeinde stehendes Anliegergrundstück getrennt war.
  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtlich …

    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (vgl. zuletzt BayVGH vom 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; vom 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 RdNr. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 24.03.2014 - 6 ZB 13.2465

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anzeige bei Rechtsanwaltskammer; Besorgnis der …

    118/1 gehört zur Gruppe der sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücke, weil seine rückwärtige Seite an die weitere Ortsstraße Edelweißstraße angrenzt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.132 - BayVBl 2013, 211/212; B.v. 8.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5;… U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1846 - juris Rn. 23).
  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1909

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für ein nicht gefangenes …

    Zwar dürfte für die Annahme eines beitragsrelevanten Sondervorteils im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht schon die Tatsache als solche genügen, dass der Beklagte die Benutzung der gemeindlichen Grundstücke durch die Mitglieder der Familie R* … seit Jahren stillschweigend hinnimmt (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 6).
  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1853

    Ausnahme vom Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise bei unterschiedlichen …

    Zwar dürfte für die Annahme eines beitragsrelevanten Sondervorteils im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nicht schon die Tatsache als solche genügen, dass der Beklagte die Benutzung der gemeindlichen Grundstücke durch die Mitglieder der Familie R. seit Jahren stillschweigend hinnimmt (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.875

    Ausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; qualifizierte …

  • VG Ansbach, 03.03.2016 - AN 3 K 14.00633

    Vorausleistung für einen Straßenausbaubeitrag - Missbrauch rechtlicher …

  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1908

    Öffentliche Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht

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