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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30170
VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015 (https://dejure.org/2012,30170)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015 (https://dejure.org/2012,30170)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 2012 - 6 ZB 11.3015 (https://dejure.org/2012,30170)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Eine Einengung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt (BVerwG, B. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris m.w.N. der Rechtsprechung).

    Wenn dafür nach Lage des Falles die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Ver- oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B. v 26.11.2004, a.a.O., ; U. v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65/67).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v.23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs des dem Beamten übertragenen Amtes, wie z.B. der Vorgesetztenfunktion oder Beförderungsmöglichkeiten kommt keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung zu (BVerwG, U. v. 28.11.1991 - 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199/201).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v.23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Wenn dafür nach Lage des Falles die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Ver- oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (…BVerwG, B. v 26.11.2004, a.a.O., ; U. v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65/67).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Die von der Klägerin betonte Projektbezogenheit als solche stellt die Amtsangemessenheit des neuen Aufgabenkreises nicht substantiiert in Frage (vgl. BVerwG, U. v. 23.5.2002 - 2 A 5.01 - juris ).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Ein Gericht verletzt nach ständiger Rechtsprechung seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie hier die Klägerin - nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B. v. 28.8.2007 - 9 B 15.07 - juris m.w.N.); eine schriftsätzliche Beweisanregung genügt nicht.
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 6 ZB 11.2419

    Bundesbeamter; Deutsche Bahn AG; dienstliche Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (st.Rspr., z.B. BVerwG, B. v. 29.3.2012 - 9 B 88.11 - juris ; BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris ).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11

    Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2012 - 6 ZB 11.3015
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen zu kompensieren (st.Rspr., z.B. BVerwG, B. v. 29.3.2012 - 9 B 88.11 - juris ; BayVGH, B. v. 5.3.2012 - 6 ZB 11.2419 - juris ).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen …

    Wenn dafür nach Lage des Falles die Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Umsetzung grundsätzlich bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris;… BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

    Es kommt grundsätzlich allein auf die objektive Beteiligung der Antragstellerin an dem im bisherigen Senat zweifelsfrei bestehenden Spannungsverhältnis an, nicht aber auf ein Verschulden oder "Rechthaben" (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris;… BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 3 ZB 14.591 - juris Rn. 9; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 6 CE 14.2856

    Bundesbeamtenrecht; gemeinsame Einrichtung (Jobcenter); Umsetzung; dienstlicher …

    Eine Einengung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt (…BVerwG, B. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs, wie z.B. der Vorgesetztenfunktion oder Beförderungsmöglichkeiten, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Wirkung zu (BVerwG, U. v. 28.11.1991 - 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199/201; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 5 f.).

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 3 CE 13.2567

    Beamtenrecht; Umsetzung; Oberin (BesGr. A 9 + AZ); Pflegedienstleitung in JVA; …

    Wenn dafür nach Lage des Einzelfalles die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung bzw. ein sachlicher Grund für die Umsetzung i.d.R. bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem innerdienstlichen Spannungsverhältnis und unabhängig von der Verschuldensfrage bzw. von der Frage, bei wem ein eventuelles Verschulden an den Spannungen überwiegt, zu bejahen (…BVerwG B.v 26.11.2004 a.a.O. juris Rn. 13; BayVGH U.v. 20.3.1991 - 3 B 90.1985 - ZBR 1992, 111;… B.v. 8.3.2013 - 3 CS 12.2356 - juris Rn. 26; B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6;… B.v. 22.1.2014 - 6 ZB 13.2 - juris Rn. 10).

    Eine Klärung der Verschuldensfrage hätte lediglich zur Fortsetzung der Auseinandersetzung und zu einer weiteren Verhärtung der Standpunkte geführt (vgl. BayVGH B.v. 21.8.2012 a.a.O. Rn. 7;… B.v. 8.3.2010 - 3 CE 10.171 - juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 CE 13.1374

    Umsetzung einer Veterinäroberrätin

    Desweiteren werde auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Februar 2012 - 6 ZB 11.3015 verwiesen.

    Rn. 28 Hinsichtlich des von der Antragstellerin herangezogenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. August 2012 (6 ZB 11.3015 - juris) ist darauf hinzuweisen, dass sich aus dieser Entscheidung kein Anspruch des Beamten gegen seinen Dienstherrn auf Übertragung eines konkret-funktionellen Amts ergibt.

  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 6 ZB 13.2

    Bundesbeamtenrecht; Umsetzung (mit Wechsel des Dienstorts); Mitbestimmung; …

    Eine Einengung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt (…BVerwG, B. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Wenn dafür nach Lage des Falles die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Ver- oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (…BVerwG, B. v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis; …

    Wenn dafür nach Lage des Falls die Versetzung oder Umsetzung eines der Streitbeteiligten geboten erscheint, ist ein dienstliches Bedürfnis für die Ver- oder Umsetzung bereits aufgrund der objektiven Beteiligung an dem Spannungsverhältnis zu bejahen, also unabhängig von der Verschuldensfrage (BVerwG, B.v. 26.11.2004 - 2 B 72.04 - juris; U.v. 25.1.1967 - VI C 58.65 - BVerwGE 26, 65/67; BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris;… Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Rn. 33 zu Art. 48).
  • VG Ansbach, 09.11.2023 - AN 17 K 20.02407

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Kfz-Selbstwaschanlage

    Im Übrigen hat auch die anwaltlich vertretene Klägerseite eine Beweiserhebung, obwohl schriftsätzlich dazu ausgeführt wurde, nicht beantragt (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 21.01458

    Erfolglose Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten hinsichtlich eines privaten …

    Im Übrigen hat auch die anwaltlich vertretene Klägerseite eine Beweiserhebung nicht beantragt (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 9).
  • VG Ansbach, 17.12.2024 - AN 17 K 23.2374

    Klage gegen Anordnung zum Umbau einer Tiefgaragenrampe

    Ohnehin hat auch die anwaltlich vertretene Klägerin keine Beweiserhebung beantragt (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 6 ZB 11.3015 - juris Rn. 9).
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