Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.04.2011 - 6 ZB 11.328 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Berufungszulassung; Zulassungsverfahren; einseitige Erledigungserklärung; Erledigung der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 6 ZB 11.328
Für die Frage, ob eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist oder nicht, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war (BVerwG, U.v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62/66 mit Nachweisen zum Streitstand); denn die Hauptsache ist bereits dann erledigt, wenn die Klage - wie hier - jedenfalls nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist (…Neumann a.a.O. RdNr. 149 zu § 161). - BVerwG, 03.07.2006 - 7 B 18.06
Anforderungen an die Erledigung einer Rechtssache; Umwandlung eines Rechtsstreits …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 6 ZB 11.328
Der Streitwert ist deshalb auf den (hier überschlägig ermittelten) Betrag der Kosten festzusetzen, die bis zur Erledigungserklärung entstanden sind (BVerwG, B.v. 3.7.2006 - 7 B 18.06 - juris ). - VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 779/07
Hauptsachenerledigung im Berufungszulassungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 6 ZB 11.328
Diese besondere Form der Klageänderung kann (jedenfalls) durch den Kläger und Rechtsmittelführer auch im Zulassungsverfahren erklärt werden (BayVGH, B.v. 22.12.2008 - 22 ZB 08.3045 - juris ; VGH BW, B.v. 28.6.2007 - 13 S 779.07 - NVwZ-RR 2007, 823, vgl. auch BVerwG, B.v. 17.12.1993 - 3 B 134.92 - juris für das Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision). - BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92
Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des …
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 6 ZB 11.328
Diese besondere Form der Klageänderung kann (jedenfalls) durch den Kläger und Rechtsmittelführer auch im Zulassungsverfahren erklärt werden (BayVGH, B.v. 22.12.2008 - 22 ZB 08.3045 - juris ; VGH BW, B.v. 28.6.2007 - 13 S 779.07 - NVwZ-RR 2007, 823, vgl. auch BVerwG, B.v. 17.12.1993 - 3 B 134.92 - juris für das Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision). - VGH Bayern, 22.12.2008 - 22 ZB 08.3045
Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 6 ZB 11.328
Diese besondere Form der Klageänderung kann (jedenfalls) durch den Kläger und Rechtsmittelführer auch im Zulassungsverfahren erklärt werden (BayVGH, B.v. 22.12.2008 - 22 ZB 08.3045 - juris ; VGH BW, B.v. 28.6.2007 - 13 S 779.07 - NVwZ-RR 2007, 823, vgl. auch BVerwG, B.v. 17.12.1993 - 3 B 134.92 - juris für das Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2026 - 2 LZ 643/25
Erledigung im Berufungszulassungsverfahren nach Ablauf der …
Eine solche Klageänderung kann auch im Berufungszulassungsverfahren erklärt werden (VGH München, B. v. 28.04.2011 - 6 ZB 11.328 -, juris Rn. 2 m. w. N.).Sie bemisst sich bei dem lediglich auf das Kosteninteresse abzielenden Erledigungsfeststellungsstreit im Berufungszulassungsverfahren nach dem (überschlägig ermittelten) Betrag der Kosten, die bis zur Erledigungserklärung entstanden sind (VGH München, B. v. 28.04.2011 - 6 ZB 11.328 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
- VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
Unterlassung der Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten
Rn. 8 Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller oder Kläger, der den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, mit seinem darin liegenden Erledigungsfeststellungsantrag nicht mehr das hinter seinem ursprünglichen Antrag stehende Interesse verfolgt, sondern nur noch das Interesse, aus dem Prozess ohne einseitige und zwingende Kostenlast aussteigen zu können, und dass deshalb der Streitwert auf den Betrag der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten festzusetzen ist (…vgl. BGH, U.v. 8.2.1989 - IVa ZR 98/87 - juris Rn. 22;… BVerwG, B.v. 3.7.2006 - 7 B 18.06 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 6 ZB 11.328 - juris Rn. 4;… OVG RhPf, B.v. 2.4.2014 - 8 A 10021/14 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 02.12.2019 - 13a ZB 19.32868
Zur Unwirksamkeit von Unzulässigkeitsentscheidungen des BAMF nach § 29 Abs. 1 Nr. …
Ist die Hauptsache objektiv erledigt, stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass sich die Hauptsache des Rechtsstreits und das Zulassungsverfahren erledigt haben, und erklärt zugleich klarstellend das angefochtene Urteil für unwirksam (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 6 ZB 11.328 - juris Rn. 2;… vgl. allg. auch OVG LSA, B.v. 4.7.2018 - 2 L 119/16 - NVwZ-RR 2018, 828 - juris Rn. 6;… OVG RhPf, B.v. 2.4.2014 - 8 A 10021/14 - juris Rn. 11;… SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 1;… NdsOVG, B.v. 25.3.2010 - 11 LA 237/09 - juris Rn. 2).
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