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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12684
VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377 (https://dejure.org/2014,12684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.05.2014 - 6 ZB 12.377 (https://dejure.org/2014,12684)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 6 ZB 12.377 (https://dejure.org/2014,12684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; planabweichende Herstellung; Planunterschreitung (Minderausbau); Unvereinbarkeit mit Grundzügen der Planung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
    Ob das der Fall ist, beurteilt sich nach dem im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden planerischen Willen der Gemeinde (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 - NVwZ-RR 2000, 759).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
    Die Beklagte ist zwar mit diesem neuen Vorbringen im Zulassungsverfahren nicht präkludiert (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - BayVBl 2003, 217; B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - BayVBl 2003, 159).
  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
    Die Beklagte ist zwar mit diesem neuen Vorbringen im Zulassungsverfahren nicht präkludiert (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - BayVBl 2003, 217; B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - BayVBl 2003, 159).
  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.174

    Erschließungsbeitragspflicht des Miterben - Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit

    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, das heißt, wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 23.07.2020 - Au 2 K 19.636

    Erschließungsbeitrag für einen gegenüber dem Bebauungsplan schmäleren Ausbau …

    Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein "Aliud" gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 - NVwZ-RR 2000, 217; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6;… Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 7 Rn. 20 ff.).

    Rn. 28 Eine bei der Herstellung der Erschließungsanlagen in Kauf genommene Abweichung von den planerischen Vorgaben hat erschließungsrechtlich minderes Gewicht, wenn die vom Bebauungsplan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h., wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was die planende Kommune gewollt hat oder gewollt hätte, wenn sie die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 ZB 20.2263

    Erfolglose Berufungszulassung wegen Erschließungsbeitrags bei Planunterschreitung

    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6;… Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 7 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.141

    Entstehen der sachlichen Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht

    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, das heißt, wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2398

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht und Abweichung von den Festsetzungen …

    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (…BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2003

    Erfolgreiche Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (…BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VG München, 09.04.2024 - M 28 K 22.4967

    Erschließungsbeitragsrecht, Abgrenzung der Erschließungsanlage, Baumängel, …

    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, das heißt, wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Übereinstimmung mit den …

    Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (…BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
  • VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.395

    Planabweichung (§ 125 BauGB), Heilung des Beitragsbescheides ex nunc, …

    Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein Aliud gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 -BeckRS 2014, 52090; VG München, U.v. 5.4.2016 - M 2 K 15.2002 - BeckRS 2016, 122366).
  • VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.412

    Planabweichung (§ 125 BauGB), Heilung des Beitragsbescheides ex nunc, …

    Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein Aliud gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 -BeckRS 2014, 52090; VG München, U.v. 5.4.2016 - M 2 K 15.2002 - BeckRS 2016, 122366).
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