Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; planabweichende Herstellung; Planunterschreitung (Minderausbau); Unvereinbarkeit mit Grundzügen der Planung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- drik.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.01.2012 - B 4 K 10.620
- VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00
Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für …
Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
Ob das der Fall ist, beurteilt sich nach dem im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden planerischen Willen der Gemeinde (vgl. BVerwG, U.v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 - NVwZ-RR 2000, 759).
- BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66). - BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02
Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits …
Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
Die Beklagte ist zwar mit diesem neuen Vorbringen im Zulassungsverfahren nicht präkludiert (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - BayVBl 2003, 217; B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - BayVBl 2003, 159). - BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02
Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.05.2014 - 6 ZB 12.377
Die Beklagte ist zwar mit diesem neuen Vorbringen im Zulassungsverfahren nicht präkludiert (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - BayVBl 2003, 217; B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - BayVBl 2003, 159).
- VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.174
Erschließungsbeitragspflicht des Miterben - Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, das heißt, wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6). - VG Augsburg, 23.07.2020 - Au 2 K 19.636
Erschließungsbeitrag für einen gegenüber dem Bebauungsplan schmäleren Ausbau …
Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein "Aliud" gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 - NVwZ-RR 2000, 217; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6;… Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 7 Rn. 20 ff.).Rn. 28 Eine bei der Herstellung der Erschließungsanlagen in Kauf genommene Abweichung von den planerischen Vorgaben hat erschließungsrechtlich minderes Gewicht, wenn die vom Bebauungsplan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h., wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was die planende Kommune gewollt hat oder gewollt hätte, wenn sie die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 ZB 20.2263
Erfolglose Berufungszulassung wegen Erschließungsbeitrags bei Planunterschreitung
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6;… Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 7 Rn. 23).
- VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.141
Entstehen der sachlichen Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, das heißt, wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6). - VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2398
Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht und Abweichung von den Festsetzungen …
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (…BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6). - VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2003
Erfolgreiche Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d.h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (…BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6). - VG München, 09.04.2024 - M 28 K 22.4967
Erschließungsbeitragsrecht, Abgrenzung der Erschließungsanlage, Baumängel, …
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, das heißt, wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6). - VG München, 05.04.2016 - M 2 K 15.2002
Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Übereinstimmung mit den …
Eine Abweichung hat minderes Gewicht, wenn die vom Plan angestrebte und in ihm zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird, d. h. wenn angenommen werden kann, die Abweichung liege (noch) im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes der Abweichung gekannt hätte (…BVerwG, U.v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6). - VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.395
Planabweichung (§ 125 BauGB), Heilung des Beitragsbescheides ex nunc, …
Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein Aliud gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 -BeckRS 2014, 52090; VG München, U.v. 5.4.2016 - M 2 K 15.2002 - BeckRS 2016, 122366). - VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.412
Planabweichung (§ 125 BauGB), Heilung des Beitragsbescheides ex nunc, …
Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein Aliud gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorliegt (BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 -BeckRS 2014, 52090; VG München, U.v. 5.4.2016 - M 2 K 15.2002 - BeckRS 2016, 122366).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".