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| VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
- VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Wie weit diese reicht und wo eine andere Verkehrsanlage beginnt, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen vermitteln (st. Rspr.. vgl. BayVGH, U. v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12 m. w. N.).Im Falle einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung - wie hier Erneuerung nur des westlichen Teils der Albert-Schweitzer-Straße - erfasst das Abrechnungsgebiet mithin sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (…vgl. BayVGH, B. v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris Rn. 5;… U. v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris Rn. 23), wenn eine Erneuerung im Rechtssinne vorliegt, d. h. wenn die von den Bauarbeiten erfasste Teilstrecke "innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst" (vgl. BayVGH, U. v. 28.1.2010, a. a. O., juris Rn. 13 m. w. N.).
Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (…vgl. BayVGH, B. v. 4.1.2005 - 6 CS 03.3248 - juris Rn. 10; U. v. 28.1.2010 a. a. O. Rn. 16).
Da die von den Erneuerungsmaßnahmen betroffene Teilstrecke der Albert-Schweitzer-Straße weitaus mehr als ein Viertel der gesamten Straßenlänge umfasste (vgl. dazu BayVGH, U. v. 28.1.2010 a. a. O. Rn. 14), liegt auch eine beitragsfähige Erneuerung der Straße i. S. d. Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 KAG vor und keine beitragsfreie Instandsetzung.
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83
Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück - …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Wird - wie hier - ein zum Anbau bestimmtes, bereits endgültig hergestelltes Teilstück einer Straße, für das die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden waren, verlängert oder fortgeführt, liegen - unabhängig von dem bei natürlicher Betrachtungsweise gewonnenen tatsächlichen Erscheinungsbild - zwei nach dem Erschließungsbeitragsrecht selbstständige Anlagen vor (BVerwG, U. v. 5.10.1984 - 8 C 41.83 - juris LS 3;… BayVGH, B. v. 27.6.2001 - 6 ZB 98.1724 - juris Rn. 7; B. v. 22.3.2010 - 6 CS 10.161 - juris).
- VGH Bayern, 21.07.2016 - 6 ZB 16.97
Voraussetzungen für Abschnittsbildung im Straßenbau
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Denn aus der Sicht des Straßenausbaubeitragsrechts sind nach der hier anzustellenden natürlichen Betrachtungsweise die westliche und die östliche Teilstrecke nach deren erstmaliger Herstellung zu einer einheitlichen Einrichtung geworden (…vgl. BayVGH, B. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 - juris Rn. 9; B. v. 21.7.2016 - 6 ZB 16.97 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 05.12.2007 - 6 BV 04.496
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Im Falle einer nur teilweisen Erneuerung der Einrichtung - wie hier Erneuerung nur des westlichen Teils der Albert-Schweitzer-Straße - erfasst das Abrechnungsgebiet mithin sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (…vgl. BayVGH, B. v. 29.5.2001 - 6 ZB 98.1375 - juris Rn. 5; U. v. 5.12.2007 - 6 BV 04.496 - juris Rn. 23), wenn eine Erneuerung im Rechtssinne vorliegt, d. h. wenn die von den Bauarbeiten erfasste Teilstrecke "innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst" (…vgl. BayVGH, U. v. 28.1.2010, a. a. O., juris Rn. 13 m. w. N.). - VGH Bayern, 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843
Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; natürliche Betrachtungsweise; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Denn aus der Sicht des Straßenausbaubeitragsrechts sind nach der hier anzustellenden natürlichen Betrachtungsweise die westliche und die östliche Teilstrecke nach deren erstmaliger Herstellung zu einer einheitlichen Einrichtung geworden (vgl. BayVGH, B. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 - juris Rn. 9;… B. v. 21.7.2016 - 6 ZB 16.97 - juris Rn. 8). - VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1567
Verlängerung einer bereits erstmalig endgültig hergestellten Ortsstraße
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Juli 2015 - Au 2 K 14.1567 - wird abgelehnt. - VGH Bayern, 22.03.2010 - 6 CS 10.161
Erschließungsbeitrag; Anlage; Verlängerung eines Straßenzugs; endgültige …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Wird - wie hier - ein zum Anbau bestimmtes, bereits endgültig hergestelltes Teilstück einer Straße, für das die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden waren, verlängert oder fortgeführt, liegen - unabhängig von dem bei natürlicher Betrachtungsweise gewonnenen tatsächlichen Erscheinungsbild - zwei nach dem Erschließungsbeitragsrecht selbstständige Anlagen vor (BVerwG, U. v. 5.10.1984 - 8 C 41.83 - juris LS 3;… BayVGH, B. v. 27.6.2001 - 6 ZB 98.1724 - juris Rn. 7; B. v. 22.3.2010 - 6 CS 10.161 - juris). - VGH Bayern, 04.01.2005 - 6 CS 03.3248
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Ein Abschnitt darf grundsätzlich nur dann gebildet werden, wenn der Ausbau nach den planerischen Vorstellungen der Gemeinde, die im Bauprogramm ihren Niederschlag gefunden haben, fortgeführt werden soll, die tatsächliche Ausführung sich aber zunächst auf eine bestimmte Strecke der geplanten Ausdehnung beschränkt, wenn mit anderen Worten die Erneuerung der Einrichtung nicht in einem Zuge, sondern in Etappen (Teilstrecken) verwirklicht wird (vgl. BayVGH, B. v. 4.1.2005 - 6 CS 03.3248 - juris Rn. 10;… U. v. 28.1.2010 a. a. O. Rn. 16). - VGH Bayern, 02.09.2011 - 6 CS 11.445
Straßenausbaubeitragsrecht; Einrichtungsbegriff; einzelne Ortsstraße
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979
Wie oben dargelegt, kann eine erschließungsbeitragrechtlich als selbstständige Anbaustraße zu qualifizierende Anlage durchaus aus der Sicht des Straßenausbaubeitragsrechts als Teilstrecke einer einheitlichen Einrichtung anzusehen sein, wenn dies - wie hier ohne vernünftige Zweifel - die anzustellende natürliche Betrachtungsweise ergibt (BayVGH, B. v. 2.9.2011 - 6 CS 11.445 - juris Rn. 11;… Driehaus, a. a. O., § 31 Rn. 12). - VGH Bayern, 29.05.2001 - 6 ZB 98.1375
- VGH Bayern, 27.06.2001 - 6 ZB 98.1724
- VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345
Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …
Wird etwa lediglich der Gehweg auf der einen Seite einer Orts Straße erneuert, umfasst das Abrechnungsgebiet deshalb sämtliche Anliegergrundstücke unabhängig davon, ob diese unmittelbar an die erneuerten Teile angrenzen oder davon mehr oder weniger weit entfernt liegen (…vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12; B.v. 27.9.2016 - 6 ZB 15.1979 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.248
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf den …
Da sich eine beitragsfähige Erneuerung oder Verbesserung auf die einzelne Einrichtung insgesamt bezieht, ist der umlagefähige Aufwand gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG a.F. - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf sämtliche Grundstücke zu verteilen, die eine beitragsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit "dieser Einrichtung" haben (…vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12; B.v. 27.9.2016 - 6 ZB 15.1979 - juris Rn. 14;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 16). - VG Cottbus, 31.07.2017 - 3 L 447/16
Straßenausbaubeiträge
Dies gilt vornehmlich dann, wenn die nicht ausgebaute Teilstrecke entweder aus tatsächlichen Gründen nicht mit vertretbarem Aufwand ausgebaut werden kann, weil ihrem Ausbau Hindernisse wie etwa Altbebauung oder natürliche Hindernisse entgegenstehen, oder wenn sie mit Blick auf das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung deshalb nicht ausgebaut werden darf, weil ihr Zustand unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Ausbaubedürfnis erkennen lässt (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. Februar 2014 - OVG 9 B 5.11 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 9 S 67.09 -, juris Rn. 8; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. August 2005 - 2 LB 38/04, juris sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 3).
- VG Lüneburg, 26.06.2020 - 3 A 224/16
Abschnittsbildung; Anlagenbegriff; Ausbau, weiterer; Betrachtungsweise, …
Die Möglichkeit der Abschnittsbildung soll die Gemeinde in die Lage versetzen, bei auf den Ausbau der öffentlichen Einrichtung in ganzer Länge abzielenden Maßnahmen, die sich über mehrere Straßenabschnitte erstrecken und einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, Ausbauabschnitte gesondert endgültig abzurechnen (…Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.9.2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 15). - VG Lüneburg, 06.05.2020 - 3 A 226/16
Abschnittsbildung; Ausbau, gesamte Länge; Gemeindestraße; Ortsdurchfahrt; …
Die Möglichkeit der Abschnittsbildung soll die Gemeinde in die Lage versetzen, bei auf den Ausbau der öffentlichen Einrichtung in ganzer Länge abzielenden Maßnahmen, die sich über mehrere Straßenabschnitte erstrecken und einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, Ausbauabschnitte gesondert endgültig abzurechnen (…Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w. N.; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.9.2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 15). - VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.251
Ausbaubeitrag für Straße oberhalb einer Böschung
Da sich eine beitragsfähige Erneuerung oder Verbesserung auf die einzelne Einrichtung insgesamt bezieht, ist der umlagefähige Aufwand gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG a.F. - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf sämtliche Grundstücke zu verteilen, die eine beitragsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit "dieser Einrichtung" haben (…vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12; B.v. 27.9.2016 - 6 ZB 15.1979 - juris Rn. 14;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.249
Vorauszahlung zum Straßenausbaubeitrag für Hanggrundstück
Da sich eine beitragsfähige Erneuerung oder Verbesserung auf die einzelne Einrichtung insgesamt bezieht, ist der umlagefähige Aufwand gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG a.F. - vorbehaltlich einer wirksamen Abschnittsbildung - auf sämtliche Grundstücke zu verteilen, die eine beitragsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit "dieser Einrichtung" haben (…vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12; B.v. 27.9.2016 - 6 ZB 15.1979 - juris Rn. 14;… U.v. 18.5.2017 - 6 BV 16.2345 - juris Rn. 16). - VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
Abschnitt; Abschnittsbildung; beitragsfähiger Teilstreckenausbau
Die Möglichkeit der Abschnittsbildung soll die Gemeinde in die Lage versetzen, bei auf den Ausbau der öffentlichen Einrichtung in ganzer Länge abzielenden Maßnahmen, die sich über mehrere Straßenabschnitte erstrecken und einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, Ausbauabschnitte gesondert endgültig abzurechnen (…Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 15).
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