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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48353
VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805 (https://dejure.org/2016,48353)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805 (https://dejure.org/2016,48353)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. November 2016 - 6 ZB 15.2805 (https://dejure.org/2016,48353)
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Rn. 11 Das Verwaltungsgericht ist in Anwendung der maßgeblichen Kriterien (dazu BayVGH, U. v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363;… B. v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7; B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11) zu dem überzeugenden Ergebnis gelangt, dass die bereits weit vor 1972 erstmals hergestellte Börnestraße schon in den Jahren 1997/1998 erneuerungsbedürftig war.

    Rn. 13 Ist die Straße tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen' ist ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht' ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (…ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH' B. v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102' juris Rn. 9; B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Rn. 11 Das Verwaltungsgericht ist in Anwendung der maßgeblichen Kriterien (dazu BayVGH, U. v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363; B. v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7;… B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11) zu dem überzeugenden Ergebnis gelangt, dass die bereits weit vor 1972 erstmals hergestellte Börnestraße schon in den Jahren 1997/1998 erneuerungsbedürftig war.

    Rn. 13 Ist die Straße tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen' ist ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht' ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH' B. v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102' juris Rn. 9;… B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 6 B 16.515
    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Rn. 7 Für den Sondervorteil, der mit dem Straßenausbaubeitrag abgegolten wird, sind zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (…BayVGH, U. v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - juris Rn. 22; U. v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 16).

    Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (BayVGH, U. v. 30.6.2016 - 6 B 16.515 - juris Rn. 16 m. w. N.).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Davon geht der Senat in ständiger Spruchpraxis (…z. B. BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 31) und in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, B. v. 25.6.2014 - 1 BvR 668 u. a. - BVerfGE 137, 1. Ff zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen) sowie dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH, E. v. 12.1.2005 - Vf.3-VII-03 - VerfGHE 58' 1/22 ff.) aus.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Rn. 3 Dieser im Zulassungsantrag zunächst genannte Zulassungsgrund läge vor' wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG' B. v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007' 624).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 15 A 1047/99

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Denn eine unterlassene ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung hat bei zweifellos erfolgtem Ablauf der Nutzungszeit und tatsächlich vorliegender Abgenutztheit keine eigenständige Bedeutung (vgl. OVG NW, B. v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris Rn. 6 bis 9).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Davon geht der Senat in ständiger Spruchpraxis (…z. B. BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 31) und in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, B. v. 25.6.2014 - 1 BvR 668 u. a. - BVerfGE 137, 1. Ff zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen) sowie dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH, E. v. 12.1.2005 - Vf.3-VII-03 - VerfGHE 58' 1/22 ff.) aus.
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Davon geht der Senat in ständiger Spruchpraxis (z. B. BayVGH, U. v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 31) und in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, B. v. 25.6.2014 - 1 BvR 668 u. a. - BVerfGE 137, 1. Ff zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen) sowie dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH, E. v. 12.1.2005 - Vf.3-VII-03 - VerfGHE 58' 1/22 ff.) aus.
  • VGH Bayern, 14.07.2010 - 6 B 08.2254

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Erneuerung; Erneuerungsbedürftigkeit; übliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Rn. 11 Das Verwaltungsgericht ist in Anwendung der maßgeblichen Kriterien (dazu BayVGH, U. v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - KommunalPraxis BY 2010, 362/363;… B. v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 7;… B. v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 11) zu dem überzeugenden Ergebnis gelangt, dass die bereits weit vor 1972 erstmals hergestellte Börnestraße schon in den Jahren 1997/1998 erneuerungsbedürftig war.
  • BVerwG, 06.05.2013 - 4 B 54.12

    Rügefrist für Verfahrensmangel

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann nicht dazu dienen' Beweisanträge zu ersetzen' die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können' jedoch zu stellen unterlassen hat (vgl. BVerwG' B. v. 6.5.2013 - 4 B 54.12 - juris Rn. 3 m.w.N).
  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 6 ZB 14.124

    Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorie (Anliegerstraße); Amtsaufklärung; …

  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 6 ZB 17.1099

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Straßenbaulastbeitrag

    Rn. 5 a) Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 11 m.w.N.;… U.v. 14.7.2010 - 6 B 08.2254 - juris Rn. 28 f) davon ausgegangen, dass eine beitragsfähige Erneuerung vorliegt, wenn eine erneuerungsbedürftige Straße oder Teileinrichtung nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist.

    Rn. 6 Ist nämlich eine Straße, für die die Gemeinde die Straßenbaulast (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG) hat, tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungszeit abgelaufen" ist ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf sachgerecht" ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten hat oder nicht (ständige Rechtsprechung, u.a. BayVGH" B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13;… B.v. 13.8.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris Rn. 12;… B.v. 21.7.2009 - 6 ZB 06.3102 - juris Rn. 9).

    Denn eine unterlassene ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung hat bei zweifellos erfolgtem Ablauf der Nutzungszeit und tatsächlich vorliegender Abgenutztheit keine eigenständige Bedeutung (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13;… OVG NW, B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris Rn. 6 bis 9).

  • VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510

    Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage

    Die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße stellt grundsätzlich zugleich eine beitragsfähige Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 - juris; U. v. 26. März 2002 - 6 B 96.3901, juris; BayVGH, B. v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U. v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris), Vorliegend war die übliche Nutzungszeit von 20 bis 25 Jahren bei Durchführung der Baumaßnahmen im Jahr 2003 bereits eindeutig überschritten.

    Der vom Anliegerverkehr zu unterscheidende und dem Vorteil für die Allgemeinheit zuzuordnende inner- oder überörtliche Durchgangsverkehr ist demgegenüber jeder Verkehr, der die ausgebaute Orts straße lediglich im Rahmen des Gemeingebrauchs durchschreitet oder durchfährt, ohne mit einer qualifizierten Beziehung zwischen Straße und anliegenden Grundstücken verbunden zu sein, also die abzurechnende Straße lediglich als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt und weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat (BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 16).

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568

    Straßenbaubeitrag für Ortstraße

    Ist die Straße tatsächlich abgenutzt und die übliche Nutzungsdauer abgelaufen, sei ihre vollständige Erneuerung ohne Rücksicht darauf, ob die Gemeinde die Straße ordnungsgemäß unterhalten habe, sachgerecht (vgl. BayVGH vom 3. November 2016 - Az. 6 ZB 15.2805).

    aa) Die übliche Nutzungszeit" welche nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bei einer "normalen" Straße einschließlich der Teileinrichtung Gehweg etwa 20 bis 25 Jahre beträgt (dazu BayVGH, B.v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, U.v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254, KommunalPraxis BY 2010, 362/363; B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U.v. 20. November 2000 - 6 B 95.3097, juris), war im vorliegenden Fall bereits deutlich überschritten.

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2017 - 6 K 164/16
    Folgerichtig hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die Verfassungsmäßigkeit derartiger Straßenbeiträge bejaht (BayVGH, Beschluss vom 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805 -, juris Rn. 5 ff.).
  • OVG Saarland, 06.03.2017 - 1 A 228/16

    Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Abgrenzung Anliegerstraße - …

    Für Erstere ist der Ziel- und Quellverkehr zu den anliegenden Grundstücken prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, wobei unter innerörtlichem Durchgangsverkehr jeder Verkehr zu verstehen ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, das heißt weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat.(vgl. z.B. SächsOVG…, Beschluss vom 27.7.2016 - 5 B 375/15 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 -, juris Rdnr. 18) Hintergrund der satzungsrechtlichen Vorgabe unterschiedlicher Straßenkategorien und der Notwendigkeit, die einzelnen Straßen der Gemeinde diesen Straßentypen zuzuordnen, ist das durch den Beitrags- und Vorteilsbegriff des § 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 KAG vorgegebene Gebot, Kosten einer Ausbaumaßnahme insoweit auf die beitragspflichtigen Anlieger umzulegen, als die öffentliche Einrichtung ihnen wirtschaftliche Vorteile bietet, und die Allgemeinheit, soweit die Anlage ihr zugute kommt, mit einem dem besonderen Vorteil der Allgemeinheit entsprechenden in der Satzung zu bestimmenden Teil des beitragsfähigen Aufwands an den Gesamtkosten zu beteiligen.
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.136

    Straßenausbaubeitrag und Dauer der beitragsfähigen Maßnahme

    Ist eine Anlage tatsächlich verschlissen und deren übliche Nutzungszeit abgelaufen, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Gemeinde die erforderlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit durchgeführt hat; liegen die beiden genannten Voraussetzungen vor, spielt die Ursache für die Verschlissenheit grundsätzlich keine Rolle mehr (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 32 Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1569

    Einrichtungsbegriff im Staßenausbaubeitragsrecht

    Denn eine unterlassene ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung hat bei zweifellos erfolgtem Ablauf der Nutzungszeit und tatsächlich vorliegender Abnutzung keine eigenständige Bedeutung (vgl. BayVGH, B. v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13;… OVG NW B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris Rn. 6 bis 9).
  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17

    Straßenausbaubeitrag - Abgrenzung Anliegerstraße/Haupterschließungsstraße

    Für Erstere ist der Ziel- und Quellverkehr zu den anliegenden Grundstücken prägend, der den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegen muss, wobei unter innerörtlichem Durchgangsverkehr jeder Verkehr zu verstehen ist, der die abzurechnende Straße als Verbindungsweg zwischen zwei anderen Straßen benutzt, das heißt weder von einem durch die Straße erschlossenen Grundstück ausgeht noch ein solches Grundstück zum Ziel hat.(vgl. z.B. Urteil der Kammer vom 24.10.2018 -3 K 623/17-; OVG des Saarlandes, B. v. 06.03.2017 - 1 A 228/16 - unter Hinweis auf SächsOVG…, Beschluss vom 27.7.2016 - 5 B 375/15 -, juris Rdnr. 18 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 -, juris Rdnr. 18) Die Verkehrsanlage "Haupterschließungsstraße" hat mithin jeweils in etwa gleicher Weise die Erschließungsfunktion einer Anliegerstraße und die Funktion innerörtlicher Verbindung.
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1571

    Straßenausbaubeitragsbescheid

    Denn eine unterlassene ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung hat bei zweifellos erfolgtem Ablauf der Nutzungszeit und tatsächlich vorliegender Abnutzung keine eigenständige Bedeutung (vgl. BayVGH, B. v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13;… OVG NW B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris Rn. 6 bis 9).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 6 CS 18.1567

    Straßenausbaubeitragsbescheid

    Denn eine unterlassene ordnungsgemäße Unterhaltung und Instandsetzung hat bei zweifellos erfolgtem Ablauf der Nutzungszeit und tatsächlich vorliegender Abnutzung keine eigenständige Bedeutung (vgl. BayVGH, B. v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13;… OVG NW B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris Rn. 6 bis 9).
  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81

    Erforderlichkeit einer Sondersatzung

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.707

    Rechtmäßigkeit von Straßenausbaubescheiden

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.738

    Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides

  • VG Augsburg, 14.01.2021 - Au 2 K 19.705

    Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubescheides

  • VG München, 10.01.2023 - M 28 K 18.4774

    Straßenausbaubeitrag, Erneuerungsbedürftigkeit eines Regenwasserkanals

  • VG Bayreuth, 24.07.2019 - B 4 K 17.621

    Eigenbeteiligung der Gemeinden bei Straßenausbaumaßnahmen und beitragsrelevanter …

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