Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SG § 55 Abs. 4 ; SG § 56 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
Rückforderung von Ausbildungskosten nach der Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Fehlende Eignung zum Sanitätsoffizier mangels Antretens zur zweiten medizinischen Staatsprüfung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.07.2016 - M 21 K 14.1250
- VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16
Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158
Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2017 - 2 C 22.16 - juris Rn. 14;… BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 16;… B.v. 1.6.2017 - 6 ZB 17.903 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158
Soweit sie mit der Rüge ernstlicher Zweifel und grundsätzlicher Bedeutung die Erhebung von Stundungszinsen betreffen, sind sie dadurch überholt, dass die Beklagte ihren Bescheid insoweit mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - aufgehoben und dem Klagebegehren dadurch abgeholfen hat; die insoweit aufgeworfenen Fragen können sich daher in einem Berufungsverfahren nicht mehr entscheidungserheblich stellen. - VGH Bayern, 26.01.2017 - 6 ZB 16.1519
Lediglich (inzidente) Prüfung der Wirksamkeit, nicht aber der Rechtmäßigkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158
Der Senat teilt insbesondere die Ansicht, dass die Klägerin ihre auf § 55 Abs. 4 SG gestützte Entlassung, die bestandskräftig geworden ist und deshalb keiner inzidenten Rechtmäßigkeitskontrolle unterliegt (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2017 - 6 ZB 16.1519 - juris Rn. 5 ff.), grob fahrlässig herbeigeführt hat.
- VGH Bayern, 01.06.2017 - 6 ZB 17.903
Schadenersatz wegen Dienstpflichtverletzung: Missachtung der Durchfahrtshöhe …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158
Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (…vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2017 - 2 C 22.16 - juris Rn. 14;… BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 16; B.v. 1.6.2017 - 6 ZB 17.903 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.). - VG München, 27.07.2016 - M 21 K 14.1250
Erstattung des Ausbildungsgeldes für Studium der Humanmedizin nach vorzeitigem …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juli 2016 - M 21 K 14.1250 - wird abgelehnt. - VGH Bayern, 18.05.2010 - 15 B 08.3111
Sanitätsoffizier-Anwärter
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2017 - 6 ZB 17.158
Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (…vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2017 - 2 C 22.16 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 18.5.2010 - 15 B 08.3111 - juris Rn. 16;… B.v. 1.6.2017 - 6 ZB 17.903 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - 1 E 878/18 Rn. 11 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 ZB 17.158 -, juris, Rn. 5, und Urteil vom 18. Mai 2010 - 15 B 08.3111 -, juris, Rn. 16, jeweils m. w. N.
- VGH Bayern, 03.04.2025 - 6 B 24.2028
Rückzahlung des Ausbildungsgelds bei vorzeitiger Entlassung aus dem …
Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz naheliegen und im gegebenen Fall jedem hätten einleuchten müssen (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2017 - 6 ZB 17.158 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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