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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3603
VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831 (https://dejure.org/2024,3603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831 (https://dejure.org/2024,3603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 6 ZB 23.1831 (https://dejure.org/2024,3603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2
    Ausreichende Begründung einer beamtenrechtlichen Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Antrag eines Fernmeldebeamten auf eine erneute dienstliche Beurteilung; Fehlerhafte Bildung von Vergleichsgrupper

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Die fehlende Größe der Vergleichsgruppe führt aber nur dazu, dass die Richtwerte keine unmittelbare Anwendung finden (BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 WB 60.22 - juris Rn. 77).

    Gegebenenfalls ist der Dienstherr gehalten, im Beschwerdeverfahren der Kritik nachzugehen und sich mit ihr auseinanderzusetzen, um seiner Plausibilisierungspflicht zu genügen und hierdurch die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung zu wahren (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 WB 60.22 - juris Rn. 65, 66).

    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass eine Vergleichsgruppe eine Mindestgröße erfordert (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 WB 60.22 - juris Rn. 76).

    Die fehlende Größe der Vergleichsgruppe führt nur dazu, dass die Richtwerte keine unmittelbare Anwendung finden (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 WB 60.22 - juris Rn. 76).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Rn. 5 Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Es ist allgemein anerkannt, dass die dienstliche Beurteilung neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn.9; BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - juris).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Rn. 5 Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Es ist allgemein anerkannt, dass die dienstliche Beurteilung neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn.9; BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - juris).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (…vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (…BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184

    Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
    Rn. 10 Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 6 ZB 22.184 - juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2024 - 2 B 10676/24

    Anforderungen an die Begründung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen …

    Rn. 26 Die beiden weiteren von dem Antragsgegner angeführten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 -, juris; Beschluss vom 5. Februar 2024 - 6 ZB 23.1831 -, juris) betreffen die Frage, ob der Umstand, dass Formulierungen bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendet werden, der Annahme einer ausreichenden Plausibilisierung der Gesamtbeurteilung entgegenstehen.

    Ob dies dem Beurteiler gelinge, sei jedoch eine Frage des Einzelfalls und einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Februar 2024 - 6 ZB 23.1831 -, juris Rn. 11).

  • VG München, 10.07.2024 - M 21b K 22.137

    Anforderungen an die nach den "Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen …

    Gegebenenfalls ist der Dienstherr gehalten, im Widerspruchsverfahren der Kritik nachzugehen und sich mit ihr auseinanderzusetzen, um seiner Plausibilisierungspflicht zu genügen und hierdurch die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung zu wahren (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2024 - 6 ZB 23.1831 - juris Rn. 11;… vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2023 - 1 WB 60.22 - juris Rn. 65, 66).

    Diesen Anforderungen wird die Bildung einer Vergleichsgruppe mit Beamten derselben Laufbahn und desselben Statusamtes in besonderem Maße gerecht (…BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - juris Rn. 15;… B.v. 7.3.2017 - 2 B 25.16 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - Rn. 17; vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2024 - 6 ZB 23.1831 - juris Rn. 7 m.w.N. zu einer sehr kleinen Vergleichsgruppe: "Die fehlende Größe einer Vergleichsgruppe führt nur dazu, dass die Richtwerte keine unmittelbare Anwendung finden").

  • VGH Bayern, 22.11.2024 - 6 ZB 24.1502

    Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die …

    Unter Würdigung des Umstands, dass der vom Kläger ausgeübte Arbeitsposten und sein Statusamt weder deutlich noch laufbahnüberschreitend, sondern in dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitraum ab der Beförderung zum 1. Februar 2018 lediglich um eine Besoldungsgruppe innerhalb derselben Laufbahngruppe auseinanderfallen, hat es in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats festgestellt, dass die leitenden Erwägungen zwar knapp, aber mit Blick auf die konkreten Umstände hinreichend dargestellt worden seien und es einer weiteren noch tiefergehenden (Negativ-)Begründung dafür nicht bedurfte habe, weshalb der Kläger nicht die Spitzennote "Hervorragend" erhalten habe (vgl. etwa BayVGH, B.v. 5.2.2024 - 6 ZB 23.1831 - juris Rn. 6;… U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 28;… B.v. 20.4.2016 - 6 CE 16.331 - juris Rn. 18;… B.v. 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 - juris Rn. 14 ff.).
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