Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 08.01.2002 - 6-VII-00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 546
- DVBl 2002, 905
Wird zitiert von ... (22)
- VGH Bayern, 20.05.2019 - 20 B 18.1431
Unzulässiger Vollgeschossmaßstab für ausgebaute Keller- und Dachgeschosse im …
Gleiches gilt auch für die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, Entscheidung v. 8.1.2002 - Vf. 6-VII-00 -- BayVBl 2002, 428 = BayVerfGH 55, 1), welche allerdings im Unterschied zum streitgegenständlichen Sachverhalt zur Frage erging, ob es mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist, beim Wechsel des Beitragsmaßstabs einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) auch Eigentümer von Grundstücken, für die bereits nach früherem, wirksamen Satzungsrecht eine Beitragspflicht entstanden war, zu einem weiteren Beitrag heranzuziehen.Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, Entscheidung v. 8.1.2002, a.a.O.) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Kraheberger in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 1. Januar 2019, Rn 727 lit. d), dass der Satzungsgeber von einer Übergangsregelung absieht, die Altanschließer nach dem neuen Satzungsrecht nochmals veranlagt und früher geleistete Beiträge lediglich anrechnet.
- VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00
Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen …
Da eine zulässige Grundrechtsrüge vorliegt, prüft der Verfassungsgerichtshof die angefochtene Vorschrift anhand aller einschlägigen Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.1.2002 = VerfGH 55, 1/6; VerfGH vom 18.4.2002 = 55, 57/60). - VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03 Der Verfassungsgerichtshof erstreckt seine Prüfung dann auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.6.1998 = VerfGH 51, 94/99; VerfGH vom 8.1.2002 = VerfGH 55, 1/6).
- VerfGH Bayern, 10.10.2001 - 2-VII-01
Stimmkreiseinteilung für die Landtagswahlen
Verfahren Vf. 6-VII-00 (Popularklage der Frau Dr. D. B. und 14 anderer). - VerfGH Bayern, 17.05.2006 - 2-VII-05
Einführung des achtjährigen Gymnasiums
Fachbezogene Abwägungen können dabei verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn sie eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft sind oder der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.1.2002 = VerfGH 55, 1/8; VerfGH vom 11.4.2002 = VerfGH 55, 43/49; VerfGH 56, 178/191). - VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02
Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund
Soweit der Normgeber für die Frage, in welcher Weise er ein bestimmtes Sachgebiet regeln will, Wertungen und fachbezogene Abwägungen vornimmt, können diese verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn sie eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft sind oder wenn sie der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 55, 1/8; 55, 43/49). - VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10
Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG
Da eine zulässige Grundrechtsrüge vorliegt, prüft der Verfassungsgerichtshof die angegriffene Vorschrift anhand aller einschlägigen Normen der Bayerischen Verfassung, auch soweit diese keine Grundrechte verbürgen oder nicht als verletzt bezeichnet sind (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.1.2002 = VerfGH 55, 1/6; VerfGH vom 18.4.2002 = VerfGH 55, 57/60; VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/133). - VerfGH Bayern, 17.11.2005 - 10-VII-03
Kein Koppelungsverbot beim nachgeschalteten Volksentscheid
Ist eine Popularklage mit einer substantiierten Grundrechtsrüge erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, selbst wenn sie nicht als verletzt bezeichnet sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (vgl. VerfGH vom 22.7.1999 = VerfGH 52, 47/56; VerfGH vom 8.1.2002 = VerfGH 55, 1/6). - VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 5-VII-10
Gemeindliche Entwässerungsanlage
Die Voraussetzungen dieser ihrerseits verfassungsgemäßen Ermächtigung (vgl. dazu VerfGH vom 8.1.2002 = VerfGH 55, 1/7) sind erfüllt. - VerfGH Bayern, 12.03.2007 - 8-VII-06
Vereinbarkeit des Art. 3 Abs. 2 S. 3 Feiertagsgesetz (FTG) mit der Bayerischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 1 S 09.00589
Nacherhebung bei Geschossflächenmehrung, Zulassung eines Carports in den …
- VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3777
Ausschlussfrist für einen Abwasserbeseitigungsbeitrag
- VG Augsburg, 27.03.2019 - Au 6 K 18.1246
Herstellungsbeitrag für eine Entwässerungseinrichtung
- VG Augsburg, 28.06.2017 - Au 6 K 16.1240
Heranziehung zur Zahlung von Herstellungsbeiträgen
- VerfGH Bayern, 18.04.2007 - 2-VII-06
- VG Würzburg, 21.02.2018 - W 2 K 17.1080
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage
- VG München, 07.12.2017 - M 10 K 16.3769
Rechtswidriger Herstellungsbeitragsbescheid
- VG Regensburg, 15.02.2016 - RO 8 K 15.499
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kanalherstellungsbeitrag
- VG Ansbach, 27.01.2015 - AN 1 K 14.01149
Beitragserhebung nach Schaffung erstmals gültigem Satzungsrechts
- VG Ansbach, 22.10.2013 - AN 1 K 13.00692
Beitragsnacherhebung bei Zumessung einer Grundstücksfläche
- VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3771
Maßstabwechsel bei Kommunalabgaben
- VG München, 26.07.2018 - M 10 K 16.3864
Wechsel des Beitragsmaßstabs
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