Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 60 PV 10.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Mitwirkung des Personalrates bei der Abgabe dienstlicher Beurteilungen; Pflicht der Dienststellenleitung zur diesbezüglichen Informationsbeschaffung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 73 Abs 1 PersVG BE, § 84 Abs 1 PersVG BE, § 90 Nr 7 PersVG BE, § 67 Abs 6 SchulG BE, § 69 Abs 6 SchulG BE, § 15a Abs 2 LehrBiG BE, § 15a Abs 6 LehrBiG BE
Mitwirkung; Personalrat; Informationsrecht des -s; dienstliche Beurteilung; - von Lehrern; Tätigkeitsmerkmal; Fortbildung; Persönlichkeitsschutz; Personalakten; Beurteilungsspielraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht der Dienststellenleitung im Rahmen der Mitwirkung des Personalrats bei der Abgabe dienstlicher Beurteilungen zur Bekanntgabe von Einzelheiten der von der zu beurteilenden Lehrkraft besuchten Fortbildungsveranstaltungen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.03.2011 - 62 K 22.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 60 PV 10.11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 60 PV 10.11
Denn die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob und in welchem Grade ein Beamter/eine Beamtin die für sein/ihr Amt und für seine/ihre Laufbahn erforderliche Befähigung und fachlichen Leistungen aufweist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein dem Dienstherrn von der Rechtsordnung vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis (vgl. nur Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 8, …und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, juris Rn. 11). - BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 60 PV 10.11
Denn die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob und in welchem Grade ein Beamter/eine Beamtin die für sein/ihr Amt und für seine/ihre Laufbahn erforderliche Befähigung und fachlichen Leistungen aufweist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein dem Dienstherrn von der Rechtsordnung vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis (…vgl. nur Urteile vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 -, juris Rn. 8, und vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 A 7.07 -, juris Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2024 - 4 B 4.23
Vorlagebeschluss an das brandenburgische Landesverfassungsgericht
In einem solchen Fall, wenn eine Bindung an gesetzliche Zustimmungsverweigerungsgründe nicht vorgesehen ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nur dann unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 - juris Rn. 21 …und vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. Juli 2021 - OVG 4 B 14.19 - juris Rn. 36 m.w.N.; vgl. zu Einschränkungsbemühungen bei der Mitwirkung des Personalrats an der Erteilung dienstlicher Beurteilungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2012 - OVG 60 PV 10.11 - juris Rn. 20 f.).
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