Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 12.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
PersVG § 24 Abs. 1 Nr. 1; ; PersVG § 43; ; PersVG § 43 Abs. 1; ; PersVG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; PersVG § 43 Abs. 1 Satz 2; ; PersVG § 43 Abs. 2; ; PersVG § 43 Abs. 2 Satz 1; ; PersVG § 46 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gesetzliche Anzahl der Personalratsmitglieder in einem Personalrat; Anspruch eines Arbeitgebers auf Verminderung der Freistellung von Arbeitnehmern für den Personalrat
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.05.2006 - 60 A 21.06
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 12.06
- BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 12.08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.05.1980 - 6 P 82.78
Personalrat - Freistellung von Personalratsmitglieder - Teilfreistellung in …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 12.06
Beides gilt bei Einhaltung der in § 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 BlnPersVG geregelten Staffelwerte kraft gesetzlicher Vermutung als gewahrt, wobei diese Vermutung auf Erfahrungswerten beruht (Beschluß vom 16. Mai 1980 - 6 P 82.78 - Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 3). - BVerwG, 02.09.1996 - 6 P 3.95
Personalvertretungsrecht - Verminderung der Zahl der Freistellungen während der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 12.06
Was die Verminderung von hier über 5.000 auf nurmehr ca. 3.250 Dienstkräfte während der seit November 2004 laufenden Amtsperiode angeht, hat sich das Verwaltungsgericht in Bezug auf die Frage einer entsprechenden Verminderung der Anzahl von Freistellungen zutreffend von den Grundsätzen leiten lassen, die das Bundesverwaltungsgericht insoweit in seinem Beschluss vom 2. September 1996 - 6 P 3.95 - (PersR 1996, 498) zu der hier inmitten stehenden Vorschrift des § 43 PersVG aufgestellt hat.
- ArbG Wesel, 02.11.2011 - 4 BV 8/11
Reduzierung der Freistellung, Betriebsrat, laufende Amtsperiode, Anforderungen an …
Der Antrag war daher richtigerweise auf die Feststellung zu richten, dass die Arbeitgeberin nicht verpflichtet ist, mehr als zwei Betriebsratsmitglieder freizustellen (…so auch die Antragswahl bei BAG vom 26.06.1996 - 7 ABR 48/95, a.a.O., ausdrücklich hält das BAG den dortigen Antrag für zulässig; vgl. aber auch BAG vom 26.07.1989 - 7 ABR 64/88, a.a.O. und OVG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2007 - OVG 60 PV 12.06, juris, wo ein Antrag, wonach der Betriebsrat/Personalrat berechtigt sein soll, ein weiteres Mitglied freizustellen, unbeanstandet blieb).Rn. 53 Richtig stellt das Bundesverwaltungsgericht bezogen auf die Freistellungsregelung des § 43 LPVG Berlin heraus, dass es einen anderen Ansatzpunkt als die tatsächlichen Verhältnisse nicht geben kann (BVerwG vom 02.09.1996 - 6 P 3/95, AP Nr. 1 zu § 43 LPVG Berlin), so dass auch während der Amtsperiode die Zahl der Freistellungen anzupassen ist (ausdrücklich auch zum Absinken während der Amtsperiode: BVerwG vom 09.07.2008 - 6 PB 12/08, ZTR 2008, 578; BVerwG vom 02.09.1996 - 6 P 3/95, AP Nr. 1 zu § 43 LPVG Berlin; OVG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2007 - OVG 60 PV 12.06, juris).
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