Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
Hochschulrecht, Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung des Personalrats nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz bei der Bestellung einer nach den Grundsätzen der Viertelparität von den weiblichen Beschäftigten einer Hochschule gewählten hauptberuflichen ...
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 79 Abs 2 S 3 PersVG BE, § 79 Abs 2 S 4 PersVG BE, § 80 Abs 1 S 1 PersVG BE, § 81 Abs 1 S 1 PersVG BE, § 87 Nr 1 PersVG BE, § 59 Abs 1 S 6 HSchulG BE, § 59 Abs 2 S 1 HSchulG BE, §... 59 Abs 11 HSchulG BE, § 16 Abs 1 S 1 GleichstG BE, § 16a Abs 2 S 1 GleichstG BE
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Einstellung einer hauptberuflichen Frauenbeauftragten ohne Zustimmung des Personalrats mit dessen Mitbestimmungsrecht aus § 87 Nr. 1 PersVG Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit der Einstellung einer hauptberuflichen Frauenbeauftragten ohne Zustimmung des Personalrats mit dessen Mitbestimmungsrecht aus § 87 Nr. 1 PersVG Berlin
Verfahrensgang
- VG Berlin, 01.09.2009 - 62 K 3.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03
Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Der - mitbestimmungsfreie - Rechtsakt der Bestellung ist von dem - mitbestimmungspflichtigen - Rechtsakt der Einstellung zu trennen, auch wenn beide Akte in der Praxis häufig zusammenfallen mögen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 -, juris Rn. 13 ff.).Im Fall der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten nach dem Recht des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverwaltungsgericht aus diesem Grunde die Mitbestimmungspflicht bejaht (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2003 - BVerwG 6 P 3.03 -, juris Rn. 15).
- OVG Berlin, 23.06.1999 - 60 PV 3.99
Mitbestimmung des Personalrates bezüglich der Eingruppierung von Lehrkräften; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Dem steht ein entsprechendes Recht des Personalrats gegenüber, die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen zu kontrollieren (vgl. zur Mitbestimmung bei der erstmaligen Eingruppierung bei der Einstellung Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. Juni 1999 - OVG 60 PV 3.99 -, juris (Kurztext) und PersR 2000, 249 und vom 9. September 1994 - OVG 60 PV (Bln) 1.94 - PersR 1995, 302).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, darf der Dienststellenleiter jedoch die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen, wenn die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes liegt (…vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, und Beschluss des 60. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. Juni 1999 - OVG 60 PV 3.99 - a.a.O.).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Danach ist dem Personalrat ein - wenn auch ein nach Maßgabe des § 81 Abs. 2 PersVG Berlin eingeschränktes (vgl. zur verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung der Mitbestimmung bei Maßnahmen, die den Rechtsstatus von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes betreffen, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, juris Rn. 148) - Mitbestimmungsrecht eingeräumt bei der Bestellung von Vertrauens- und Betriebsärzten sowie bei der Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, die bei Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde ebenfalls weisungsfrei sind.
- BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93
Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, darf der Dienststellenleiter jedoch die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen, wenn die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes liegt (vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, …und Beschluss des 60. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. Juni 1999 - OVG 60 PV 3.99 - a.a.O.). - BVerwG, 23.10.2003 - 6 P 10.03
Anfechtung einer Personalratswahl; Wahlanfechtungsfrist; Bekanntgabe des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Hat eine zulässige Wahlanfechtung nicht stattgefunden, ist die Wahl der Frauenbeauftragten - vom Ausnahmefall der Nichtigkeit der Wahl abgesehen - nach materiellem Recht von Anfang an gültig (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 10.03 -, juris Rn. 11 zur vergleichbaren Rechtslage bei der Personalratswahl). - BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01
Mitbestimmung der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzung und Abordnung.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Unter Einstellung im Sinne dieser Vorschrift ist die Eingliederung eines Beschäftigten in die Dienststelle, die regelmäßig durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit bewirkt wird, zu verstehen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2003 - BVerwG 6 P 19.01 -, juris Rn. 18). - VG Berlin, 13.04.1999 - 62 A 6.99
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 60 PV 15.09
Da das Berliner Personalvertretungsgesetz keinen ausdrücklichen Ausschluss der Mitbestimmung bei der Bestellung von Frauenbeauftragten/-vertreterinnen enthält, insbesondere der Gesetzgeber sie nicht in den Personenkreis einbezogen hat, für den nach § 89 Abs. 2 PersVG Berlin eine Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten nicht stattfindet (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13. April 1999 - VG 62 A 6.99 -, juris (Kurztext) und PersR 2000, 83), ist die Einstellung von Frau W… mitbestimmungspflichtig.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11
Mitbestimmung im Hinblick auf die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers im …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, darf der Dienststellenleiter jedoch die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen, wenn die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes liegt (…vgl. nur Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14, und Beschlüsse des Senats vom 23. Juni 1999 - OVG 60 PV 3.99 -, juris, und vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 26). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 9.16
Verletzung des Mitbestimmungsrechts der Stufenvertretung; Anforderungen an eine …
Liegt die Begründung der Zustimmungsverweigerung offensichtlich außerhalb des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes, darf der Dienststellenleiter die beabsichtigte Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe ausnahmsweise als gebilligt ansehen (…Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 7. April 2010 - BVerwG 6 P 6.09 -, juris Rn. 19, …und vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. Mai 2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 17…, vom 30. Oktober 2015 - OVG 62 PV 7.15 -, juris Rn. 26…, vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 47, und vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 26).Er hat die Zustimmung allerdings nicht als fingiert angesehen, sondern sie erneut erbeten und damit das Verfahren neu eröffnet (hierzu vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 41: Ist die Zustimmung einmal erteilt oder gilt sie als erteilt, kann ein Mitbestimmungsverfahren nur wieder in Gang kommen, wenn der Dienststellenleiter das Verfahren durch einen neuen Antrag wieder eröffnet).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 60 PV 5.14
Mitbestimmung; Einstellung; Eingruppierung; Stufenzuordnung; Zulage; Deckung des …
Rn. 18 Zu den vom Personalrat bei der Eingruppierung auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollierenden Entscheidungen des Dienststellenleiters (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 2011 - OVG 60 PV 15.09 -, juris Rn. 24) gehört die im Ermessenswege gewährte Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L solange nicht, wie die Dienststelle hierfür keine Grundsätze zur Ermessensausübung beschlossen hat.
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