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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - 60 PV 16.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30087
OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - 60 PV 16.05 (https://dejure.org/2006,30087)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2006 - 60 PV 16.05 (https://dejure.org/2006,30087)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 60 PV 16.05 (https://dejure.org/2006,30087)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    PersVG Bln § 22 Abs. 1; ; PersVG Bln § 43 Abs. 1 Satz 3; ; BPersVG § 46 Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung der Wahl des Personalrates wegen der Nichtberücksichtigung einer Gruppe des Prinzips; Anfechtung des Beschlusses zur Wahl des Personalrates innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses; Verstoß gegen gegen wesentliche Vorschriften des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 P 12.04

    Wahl des Personalratsvorstandes; Vorstandsgröße; Anzahl von Frauen und Männern im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - 60 PV 16.05
    Dies mache der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2005 (6 P 12/04) deutlich, wonach der für die Anfechtung der Personalratswahl geltende § 18 MitbestG SH auf die Wahl des Personalratsvorstandes nicht entsprechend anzuwenden sei.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2005 (6 P 12/04, in juris) entschieden hat, ist die die Wahlanfechtung betreffende Bestimmung des § 18 MitbestG SH (auch) auf die Wahl des Vorstands des Personalrats nicht entsprechend anwendbar.

  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 15.89

    Personalratsvorstand - Wahl von Gruppenmitgliedern - Stimmengleichheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2006 - 60 PV 16.05
    Dazu hat das Verwaltungsgericht zu Recht bereits auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1991 (6 P 15.89, PersR 1991, 411) hingewiesen, wonach bereits die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Wahl eines Vorstandsmitglieds nicht der Ausübung eines regelmäßig zeitlich begrenzten Anfechtungsrechts entspreche (…BVerwG, a.a.O., S. 412).
  • VG Berlin, 25.03.2022 - 62 K 15.21
    Ist die Zahl der Freistellungen nach § 43 Abs. 1 Sätze 1 und 2 PersVG sogar größer als die Zahl der im Personalrat vertretenen Gruppen und könnten deshalb ohne Vernachlässigung einer anderen Gruppe doppelt so viele Vorstandsmitglieder der stärksten Gruppe freigestellt werden wie Mitglieder der anderen Gruppen, so sind an die Gründe, aus denen die stärkste Gruppe zu Lasten einer dann leer ausgehenden Gruppe eine weitere Freistellung erhalten soll, besonders strenge Anforderungen zu stellen (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 19. August 1991 - BVerwG 6 PB 5.91 -, Juris Rn. 3, sowie Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2005 - VG 61 A 2.05 -, Abdruck Seite 7 und dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2006 - OVG 60 PV 16.05 -, Abdruck Seite 6 f.).
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