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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27558
OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12 (https://dejure.org/2013,27558)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2013 - 60 PV 17.12 (https://dejure.org/2013,27558)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 60 PV 17.12 (https://dejure.org/2013,27558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Mitbestimmung: Zustimmungsverweigerung zu den an Fahrpläne gekoppelten Dienstplänen von Omnibusfahrern

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 79 Abs 1 PersVG BE, § 79 Abs 2 S 3 PersVG BE, § 79 Abs 2 S 4 PersVG BE, § 85 Abs 1 S 1 Nr 1 PersVG BE, § 69 Abs 5 BPersVG, § 104 S 3 Alt 3 BPersVG
    Mitbestimmung; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen; Zustimmungsverweigerung; unbeachtliche -; Dienstplan; Fahrplan; Erfüllung der öffentlichen Aufgabe; Koppelung von Dienstplänen von Omnibusfahrern an Fahrpläne der Buslinien; Auswirkung von ...

  • rabüro.de

    Zur Beteiligung des Personalsrats eines öffentlichen Verkehrsbetriebes bei der Gestaltung von Fahrplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12
    Denn anders als etwa Betriebszeiten im Anwendungsbereich von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (…vgl. dazu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 -, juris Rn. 30 ff.) gehört die Festlegung der Fahrtzeiten der Omnibusse zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Berliner Verkehrsbetriebe (vgl. § 1 Abs. 1 des Berliner Betriebe-Gesetzes - BerlBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2006 [GVBl. S. 827], zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. April 2011 [GVBl. S. 174]) und darf demzufolge nicht der hier in Rede stehenden uneingeschränkten Mitbestimmung unterfallen (vgl. den Leitgedanken in § 104 Satz 3 Alt. 3 BPersVG und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, juris Rn. 148).
  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 27/80

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Arbeitszeitregelung - Ladenschlusszeiten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12
    Denn anders als etwa Betriebszeiten im Anwendungsbereich von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (vgl. dazu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 -, juris Rn. 30 ff.) gehört die Festlegung der Fahrtzeiten der Omnibusse zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Berliner Verkehrsbetriebe (vgl. § 1 Abs. 1 des Berliner Betriebe-Gesetzes - BerlBG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2006 [GVBl. S. 827], zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. April 2011 [GVBl. S. 174]) und darf demzufolge nicht der hier in Rede stehenden uneingeschränkten Mitbestimmung unterfallen (vgl. den Leitgedanken in § 104 Satz 3 Alt. 3 BPersVG …und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, juris Rn. 148).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12
    Rn. 21 In der oben dargestellten einschränkenden Auslegung ist der Globalantrag auch begründet, d.h., darunter gibt es keine Fallgestaltung, in der sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. zu dieser Voraussetzung Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 21, …und vom 20. November 2012 - BVerwG 6 PB 14.12 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14) und des Senats (…vgl. z.B. Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff.) ist aber eine derartige Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegen.
  • BVerwG, 20.11.2012 - 6 PB 14.12

    Teilnahme an der Personalversammlung; Dienststellenzugehörigkeit; Beschäftigte …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12
    Rn. 21 In der oben dargestellten einschränkenden Auslegung ist der Globalantrag auch begründet, d.h., darunter gibt es keine Fallgestaltung, in der sich der Antrag als unbegründet erweist (…vgl. zu dieser Voraussetzung Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 21, und vom 20. November 2012 - BVerwG 6 PB 14.12 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 3.11

    Mitbestimmung im Hinblick auf die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. nur Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 6 P 11.93 -, juris Rn. 14) und des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 25. August 2011 - OVG 60 PV 3.11 -, juris Rn. 46 ff.) ist aber eine derartige Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegen.
  • BVerwG, 17.08.1998 - 6 PB 4.98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12
    Der Antragsteller weist insoweit zutreffend darauf hin, dass im Hinblick darauf, dass die Personalräte oftmals - so auch hier - mit juristisch nicht vorgebildeten Beschäftigten besetzt sind und die Stellungnahme innerhalb kurzer Frist abgegeben werden muss, an die Formulierung der Begründung im Einzelnen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. August 1998 - BVerwG 6 PB 4.98 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - 60 PV 5.18

    Beschwerde; -begründung; Feststellungsantrag; abstrakter -; …

    Somit unterliegen sie als kollektive Regelung der täglichen Arbeitszeit der Mitbestimmung (für Schichtpläne bei den Berliner Verkehrsbetrieben vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2013 - OVG 60 PV 17.12 -, juris Rn. 22).

    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist als gebilligt (vgl. § 79 Abs. 2 Satz 3 und 4 PersVG Berlin und Beschluss des Senats vom 30. Mai 2013 - OVG 60 PV 17.12 -, juris Rn. 22).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 60 PV 4.15

    Änderung der Arbeitszeiten der Beschäftigten der Zentralen Aufnahmestelle für …

    Da das Berliner Personalvertretungsgesetz als einziges Personalvertretungsgesetz (vgl. hierzu bereits Beschlüsse des Senats vom 30. Mai 2013 - OVG 60 PV 17.12 -, juris Rn. 33 …und vom 19. Februar 2015 - OVG 60 PV 1.14 -, juris Rn. 30) eine solche Bestimmung nicht enthält, hat es mit der Pflicht des Dienststellenleiters, vor Durchführung der Maßnahme die Zustimmung des Antragstellers beizubringen, sein Bewenden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 60 PV 1.14

    Umfang des Anspruchs des Personalrats auf Freistellung von Kosten eines in …

    Da das Berliner Personalvertretungsgesetz als einziges Personalvertretungsgesetz abweichend vom Personalvertretungsgesetz des Bundes und der übrigen Bundesländer keine Regelung enthält, wonach der Leiter der Dienststelle bei Maßnahmen, die der Natur der Sache nach keinen Aufschub dulden, bis zur endgültigen Entscheidung eine vorläufige Regelung treffen kann (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Mai 2013 - OVG 60 PV 17.12 -, juris Rn. 33), hätten Anträge des Antragstellers auf Feststellung einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts - in Ansehung der damals noch bestehenden Praxis der Mitbestimmung bei einer dienstlichen Verwendung in einer anderen personalvertretungsrechtlichen Dienststelle beim Polizeipräsidenten - hinreichende Erfolgsaussichten gehabt.
  • VG Berlin, 05.06.2020 - 62 K 1.19
    Danach bestimmt die Personalvertretung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mit, soweit keine Regelung durch Rechtsvorschrift oder Tarifvertrag besteht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2013 - OVG 60 PV 17.12 - betreffend Dienstpläne für Busfahrer der BVG, und Beschluss vom 23. Mai 2019 - OVG 60 PV 5.18 - zu Wechselschichtdienstplänen in einem Krankenhaus; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 1 B 2563/06.PVL -, Juris Rn. 34).
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