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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 18.12.2001 - 60 PV 6.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21906
OVG Berlin, 18.12.2001 - 60 PV 6.01 (https://dejure.org/2001,21906)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.12.2001 - 60 PV 6.01 (https://dejure.org/2001,21906)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 60 PV 6.01 (https://dejure.org/2001,21906)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auflösung eines Arbeitsvertrages mit einem befristet angestellten Personalratsmitglied; Übernahme eines Auszubildenden nach Ende der Ausbildung zum Bürokaufmann; Rechtzeitige Stellung des Auflösungsantrags; Möglichkeit der Übernahme in ein ausbildungsadäquates ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung - …

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  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese; …

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  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der …

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07

    Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …

    "1.1 Anders als der ohnehin relevante direkt haushaltsgesetzliche Wiederbesetzungsstopp (BVerwGE 78, 223, 228 f.; BVerwG Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14] und Nr. 11 [S. 15]) kann allerdings eine gewöhnliche verwaltungsseitige Sperre Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar machen (BVerwG Buchholz § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14 f.], Nr. 10 [S. 9]; OVG Berlin ZfPR 2002, 202, 204 f. ["bestätigt" durch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2002, 6 PB 2.02]), insbesondere da/wenn dem Zweck der Schutznorm zuwider das Verwaltungsorgan, das die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahrnimmt, die entsprechende Negativtatsache (i.S.v. § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) setzen, maßgebend beeinflussen würde.
  • OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04

    Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des …

    Der Einstellungsanspruch aus § 9 Abs. 2 BPersVG besteht nicht landesweit, sondern nur gegenüber der Dienststelle oder Einrichtung des Landes, bei der das Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung seine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz erhalten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1985 - 6 B 13.84 -, BVerwGE 72, 154; OVG Berlin, Beschluss vom 18.12.2001 - 60 PV 6.01 -, ZfBR 2002, 202; HessVGH, Beschluss vom 21.03.1996 - 22 TL 2391/95, PersR 1996, 288; OVG NW, Beschluss vom 25.03.1999 - 1 A 5787/98.PVL - PersV 1999, 568; SächsOVG, Beschluss vom 10.07.1997 - P 5 S 13/95 -, Personalrat 1998, 334; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2000 - 5 L 6/00 -, PersV 2001, 419).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 5 L 4/02

    Jugendvertreter, Lehrlingsvertreter, Weiterbeschäftigung, Unzumutbarkeit, …

    Der Einstellungsanspruch aus § 9 Abs. 2 PersVG LSA besteht nicht landesweit, sondern nur gegenüber der Dienststelle oder Einrichtung des Landes, bei der das Mitglied der Jugend- und Lehrlingsvertretung seine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz erhalten hat (BVerwGE 72, 154, 160; ebenso Hess. VGH, PersR 96, 288, OVG Bautzen, PersR 98, 344, OVG NRW, PersR 00, 110, OVG Berlin, Beschl. v. 18.12.2001 - OVG 60 PV 6.01 -).
  • VG Hannover, 08.05.2003 - 17 A 2504/02

    Bedarf; Einstellungshindernis; freie Arbeitsstelle; Jugend- und …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es mit dem Schutzzweck des § 9 Abs. 2 und 4 BPersVG nicht zu vereinbaren ist, die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung mit einem von der Dienststelle selbst geschaffenen Einstellungshindernis zu begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 6.93 -, PersV 1995, 332; Beschl. v. 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, BVerwGE 97, 68, Beschl. v. 13.03.1989, PersV 1989, 357; OVG Berlin, Beschl. v. 18.12.2001 - 60 PV 6.01 - zit. nach juris) Davon hat das BVerwG (…Beschl. v. 02.11.1994 a.a.O.) nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn die der Dienststelle übergeordnete Behörde in Vollzug wenigstens globaler Anweisungen des Haushaltsgesetzgebers zur Personaleinsparung einen generellen Einstellungsstopp verfügt und Ausnahmen vom Einstellungsstopp so eindeutig gefasst sind, dass sich der Verdacht der Benachteiligungsabsicht von vornherein ausschließen lässt.
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