Rechtsprechung
AG Duisburg, 01.07.2011 - 61 IN 129/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,71449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Vergütung des Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 01.07.2011 - 61 IN 129/10
- LG Duisburg, 17.10.2011 - 7 T 123/11
- BGH, 07.02.2013 - IX ZB 286/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03
Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus AG Duisburg, 01.07.2011 - 61 IN 129/10
Künftige Ansprüche zur Anreicherung der Insolvenzmasse, insbesondere Anfechtungsansprüche, die nicht auf Abflüssen aus dem schuldnerischen Vermögen während der vorläufigen Insolvenzverwaltung beruhen, werden nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen (vgl. BGH NZI 2004, 444 = ZIP 2004, 1653).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - 17 E 768/12
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung im Falle einer Klage auf …
Es wird festgestellt, dass das Klageverfahren aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers (Beschluss des Amtsgerichts E. vom 14. Dezember 2010 61 IN 129/10 ) seit diesem Zeitpunkt unterbrochen ist, soweit die Klageforderung die gesetzlichen Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen überschreitet. - LG Duisburg, 17.10.2011 - 7 T 123/11 Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 01.07.2011 (Az. 61 IN 129/10) wird zurückgewiesen.