Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 23.03.2021 - O 61/20 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.03.2021 - O 61/20
- LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4a O 61/20
- OLG Düsseldorf, 18.11.2021 - 2 U 16/21
Wird zitiert von ... (6)
- LG Dortmund, 18.02.2022 - 31 KLs 400 Js 137-21-19 Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Stadt-06 vom 08.06.2020, Az. 26 Ds-53 Js 1665/19-61/20, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu eine Einheitsjugendstrafe von.
Rn. 2 Der Angeklagte wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Stadt-06 vom 08.06.2020, Az. 26 Ds-53 Js 1665/19-61/20, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu eine Einheitsjugendstrafe von.
Wegen eines Konflikts mit einer dortigen Betreuerin zerkratzte der Angeklagte jedoch deren Pkw - was Gegenstand des im Folgenden darzustellenden Verfahrens 26 Ds-53 Js 1665/19-61/20 war - und schluckte wiederum eine Rasierklinge, sodass er nach einem einwöchigen Klinikaufenthalt zum 21.10.2019 der Einrichtung verwiesen wurde.
Rn. 28 Mit seit dem selben Tag rechtskräftigen Urteil vom 08.06.2020, Az. 26 Ds-53 Js 1665/19-61/20, wegen "Sachbeschädigung und Körperverletzung" erteilte das Amtsgericht Stadt-06 - Jugendrichter - dem Angeklagten eine Verwarnung und belegte ihn mit einer binnen vier Monaten nach Weisung des Jugendamtes Stadt-06 abzuleistenden Arbeitsauflage in Höhe von 60 Stunden.
Die weiter unter I. getroffenen Feststellungen der Kammer zu den strafrechtlichen Vorbelastungen des Angeklagten beruhen auf der Verlesung der Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 26.07.2021 und des Urteils des Amtsgerichts Stadt-06 vom 08.06.2020, Az. 26 Ds-53 Js 1665/19-61/20.
Unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands des Angeklagten und der Elemente des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne hat die Kammer bei der Festsetzung der konkret zu verhängenden Jugendstrafe sämtliche oben genannten Strafzumessungsaspekte sowie die im Urteil des Amtsgerichts Stadt-06 vom 08.06.2020, Az. 26 Ds-53 Js 1665/19-61/20, aufgeführten, für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände nach Maßgabe der vorstehenden Grundsätze abgewogen und unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Stadt-06 vom 08.06.2020 auf eine Einheitsjugendstrafe von.
- OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20
Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk
Denn die behauptete Intention des Klägers, er habe mit diesem Beitrag lediglich auf die politische Unsitte reagieren wollen, dass Vertreter bestimmter Positionen in der öffentlichen Diskussion schnell undifferenziert als Nazi bezeichnet würden, lässt sich dem weder weiter erläuterten noch kommentierten Beitrag so nicht entnehmen, weshalb zur Ermittlung des Beitragsinhalts allein auf die gepostete Grafik bzw. deren wörtlichen Inhalt abzustellen ist (vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.07.2020 - 13 U 61/20, Anlage B 113).Rn. 180 In diesem Zusammenhang ist zum einen zu berücksichtigen, dass bereits mehrere Gerichte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1680/19, NJW-RR 2020, 426; OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.07.2020 - 13 U 61/20; LG Leipzig, Endurteil vom 12.07.2019 - 08 O 2491/18, GRUR-RS 2019, 38785) den identischen Beitrag als Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards angesehen haben.
- AG Bonn, 10.02.2021 - 651 Ls 65/20 Rn. 70 (Anklage 410 Js 61/20 vom 13.07.2020, Bl. 612 d. A.).
Rn. 151 410 Js 61/20.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2026 - 19 A 1713/23
Abschiebungsverbote; Nigeria; Edo State; Humanitäre Verhältnisse; Kernfamilie; …
Rn. 9 Mit Beschluss vom 29. Januar 2020 (Aktenzeichen: VG Gelsenkirchen 9a L 61/20.A) hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der Abschiebungsandrohung in Nr. 6 des angefochtenen Bescheids in der Fassung vom 24. Januar 2020 angeordnet. - OLG Köln, 04.11.2022 - 6 U 183/21
Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung von hölzernen Spieltürmen für den …
Rn. 44 Die wettbewerbliche Eigenart wurde dabei (Fall 6 U 225/21) unter Rückgriff auf die Entscheidung des LG Köln in 31 O 61/20 bisher wie folgt beschrieben:. - VG Minden, 06.09.2022 - 11 K 6962/21 Rn. 3 Mit Urteil vom 1. Juli 2021 verurteilte das Landgericht P. - 19 O 61/20 - die R. GmbH und Co. & KG aufgrund der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Bentley Continental u.a. dazu, an Herrn O. einen Betrag in Höhe von 75.000,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
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