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| OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09 |
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§ 60 Abs 1 S 1 PersVG, § 61 Abs 3 S 1 PersVG, § 61 Abs 3 S 3 PersVG, § 61 Abs 3 S 5 PersVG, § 61 Abs 4 PersVG
Personalvertretungsrecht: Umgruppierung; Mitbestimmungsrecht; Zustimmungsantrag; Lauf der Äußerungsfrist; ordnungsgemäße Unterrichtung des Personalrats; Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit; Übergabe von Informationsmaterial (Verwaltungsvorgänge) an den Personalrat ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 60 Abs 1 S 1 PersVG, § 61 Abs 3 S 1 PersVG, § 61 Abs 3 S 3 PersVG, § 61 Abs 3 S 5 PersVG, § 61 Abs 4 PersVG, § 63 Abs 1 Nr 9 PersVG
Umgruppierung; Mitbestimmungsrecht; Zustimmungsantrag; Lauf der Äußerungsfrist; ordnungsgemäße Unterrichtung des Personalrats; Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit; Übergabe von Informationsmaterial (Verwaltungsvorgänge) an den Personalrat nach dem Anhörungstermin ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam - 21 K 1874/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - 61 PV 5.09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09
Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09
Die Äußerungsfrist des Personalrats im Mitbestimmungsverfahren mit der von ihr umfassten Billigungsfiktion beginnt für den Fall, dass eine Äußerung nicht abgegeben wird (§ 61 Abs. 3 Satz 5, Abs. 4 PersVG), erst mit der vollständigen Unterrichtung durch den Dienststellenleiter zu laufen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 -, Juris Rn. 19 ff. m.w. Nachw.).Falls der Personalrat ordnungsgemäß unterrichtet worden ist, die erhaltenen Informationen aber nicht für ausreichend hält, fordert das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, dass er den Dienststellenleiter innerhalb der Äußerungsfrist um Vervollständigung der erteilten Auskünfte bittet (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. November 2009, a.a.O., Rn. 21).
- BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84
Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09
Für das Mitbestimmungsverfahren gilt insoweit die allgemeine Regelung des § 60 Abs. 1 Satz 1 PersVG, nach dem der Personalrat zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig, umfassend und anhand der einschlägigen Unterlagen zu unterrichten ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss 10. August 1987 - BVerwG 6 P 22.84 -, Juris Rn. 19 f.). - BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 32.92
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09
Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen konkreten, anlassbezogenen Feststellungsantrag ist zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann und dies tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist (…vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 -, Juris Rn. 8 f., und vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 -, Juris Rn.14 je m.w.Nachw.). - BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09
Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09
Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen konkreten, anlassbezogenen Feststellungsantrag ist zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann und dies tatsächlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 17. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 43.09 -, Juris Rn. 8 f., und vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 -, Juris Rn.14 je m.w.Nachw.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 6.09
Personalvertretungsrecht: Benachteiligung und Behinderung der …
Sie stritten um die ausreichende Unterrichtung und die Wahrung des Mitbestimmungsrechts des Antragstellers (vgl. dazu das Verfahren der Beteiligten zu OVG 61 PV 5.09).Wegen des Inhalts dieses Schreibens wird auf Bl. 99 - 101 der Gerichtsakte zu OVG 61 PV 5.09 verwiesen.
Wegen deren genauen Inhalts wird auf Bl. 103-106 der Gerichtsakte zu OVG 61 PV 5.09 Bezug genommen.
Rn. 12 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen sowie auf die Gerichtsakte zu OVG 61 PV 5.09 Bezug genommen.
Auf die insoweit unstreitigen Feststellungen des Senats im Verfahren der Beteiligten zu OVG 61 PV 5.09 wird Bezug genommen.
Auf die entsprechenden Feststellungen des Senats im Verfahren der Beteiligten zu OVG 61 PV 5.09, nach denen am 1. April 2007 auch noch keine Zustimmung des Antragstellers zur Umgruppierung vorgelegen hat, wird Bezug genommen.
- VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2203/11
Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Beschäftigten; Mitbestimmung bei der …
Erst deren Kenntnis ermöglicht es jedoch, die Vergütungsgruppen BAT II und Ib sowie die Fallgruppen 1a und 1b von einander abzugrenzen und die beabsichtigte Eingruppierung nachvollziehen zu können (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - OVG 61 PV 5.09 -, juris Rdnr. 34). Insoweit mag dahinstehen, inwieweit die frühere Beteiligte hier verpflichtet war, diese Informationen bereits ihrem Zustimmungsantrag beizufügen, denn jedenfalls auf Rüge des Antragstellers hätte sie diese übermitteln müssen (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 22/87 -, juris Rdnr. 24; BAG…, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 -, juris Rdnr. 40). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 9.16
Verletzung des Mitbestimmungsrechts der Stufenvertretung; Anforderungen an eine …
Die 10-Tages-Frist beginnt zwar erst zu laufen, wenn der Personalrat vollständig unterrichtet worden ist, wobei der Umfang der Unterrichtung sich im Einzelfall jeweils danach richtet, für welche Maßnahme die Zustimmung beantragt wird (§ 60 PersVG Bbg;… vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Juni 2014 - OVG 61 PV 3.13 -, juris Rn. 21…, vom 27. Januar 2011 - OVG 60 PV 4.10 -, juris Rn. 44 ff., und vom 18. Mai 2010 - OVG 61 PV 5.09 -, juris Rn. 33).
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2011 - 15 Sa 2622/10
Mitbestimmung des Personalrates bei befristeter Einstellung - Zustimmung zur …
Der Zustimmungsantrag kann mündlich oder durch schlüssiges Verhalten gestellt werden (OVG Berlin-Brandenburg 18.05.2010 - OVG 61 PV 5.09 - juris Rn. 32). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 61 PV 3.13
Bürgerarbeit; Modellprojekt; Erwerbslose; Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst; …
Der Antragsteller hat die genannte Äußerungsfrist verstreichen lassen, obwohl der Dienststellenleiter ihm mit den Schreiben vom 15. Dezember 2011 und 2. Februar 2012 alle Informationen über die beabsichtigte Maßnahme im Hinblick auf § 66 Nr. 5 PersVG Bbg hatte zukommen lassen (zum Beginn der Äußerungsfrist erst mit der vollständigen Unterrichtung durch den Dienststellenleiter vgl. Beschluss des Senats vom 18. Mai 2010 - OVG 61 PV 5.09 -, juris Rn. 33; Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 11. November 2009 - BVerwG 6 PB 25.09 -, juris Rn. 19 ff. m.w.N.). - VG Magdeburg, 19.10.2021 - 17 A 2/21
Mitbestimmung bei einer Einstellung
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Maßnahmen geändert werden können (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12.02.2013 - 62 K 13.12 PVL -, juris; BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 35.92 -, juris; OVG BB, Beschluss vom 18.05.2010 - OVG 61 PV 5.09 -, juris).
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| OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - 61 PV 5.09 |
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- VG Potsdam - 21 K 1874/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - 61 PV 5.09
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