Rechtsprechung
| LG Berlin, 07.05.1987 - 61 S 347/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17
Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!
Die bloßen Mutmaßungen der Verfügungsklägerin, dass auch insofern nur der Verfügungsbeklagte in Betracht komme, reicht hierfür nämlich auch nicht aus (LG Bonn, Beschluss vom 12.03.2014, Az.: 6 T 50/14, u.a. in: ZMR 2015, Seiten 550 f.; AG Bonn, Beschluss vom 10.02.2014, Az.: 204 C 66/14, u.a. in: "juris"), zumal ein Wohnungsmieter keine Prüfungs- und Überwachungspflicht dahingehend hat, ob und inwieweit eine Verstopfung erkennbar ist (LG Berlin, Urteil vom 07.05.1987, Az.: 61 S 347/85, u.a. in: WuM 1987, Seiten 387 f.) und hier zudem insbesondere auch dritte Personen (wie z.B. die in dem Haus noch arbeitenden Bauarbeiter und/oder widerrechtlich die leer stehenden Wohnungen nutzende Obdachlose oder Jugendliche) hierfür ggf. auch verantwortlich sein können.
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