Rechtsprechung
| LG Hamburg, 26.08.1991 - 613 StVK 491/91, 613 StVK 548/91 |
Zitiervorschläge
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.1991 - 613 StVK 491/91, 613 StVK 548/91 (https://dejure.org/1991,8618)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 1991 - 613 StVK 491/91, 613 StVK 548/91 (https://dejure.org/1991,8618)
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Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 08.06.2026 - 1 VAs 2/26 Rn. 6 Auch bei der Annahme, dass durch eine Vorwegvollstreckung eines Strafrestes dessen Aussetzung faktisch unmöglich gemacht wird (…so Wittmann in: BeckOK StVollstrO, Arloth, 17. Edition, Stand: 15.12.2025, § 43 StVollstrO, Rn. 8), teilt der Senat mit der herrschenden Meinung nicht die Ansicht, dass die Vorwegvollstreckung von Strafresten unzulässig ist (so LG Hamburg, Beschluss vom 26.08.1991 - 613 StVK 491/91, 613 StVK 548/91, BeckRS 1991, 119636;… s.a. Ullenbruch in: NStZ 1999, S. 8 ff. (10 unter V.), beck-online).
- OLG Celle, 22.08.2018 - 2 Ws 313/18
Verfahren der Reststrafenaussetzung nach Ablauf von acht Monaten nach der letzten …
Grundsätzlich ist der Strafrest - hier das Restdrittel von ursprünglich drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe - aussetzungsfähig (OLG Frankfurt, Beschluß vom 12.10.1982 - 3 VAs 48/82, NStZ 1983, 48;LG Hamburg, Beschluß vom 26.08.1991 - 613 StVK 491 u. 613 StVK 548/91, NStZ 1992, 253).
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