Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 62 PV 4.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Mitbestimmungspflicht; gesetzlich bedingte Datenumstellung in einer Abteilung; freiwillige Aushilfe in anderer Abteilung an Samstagen; kollektiver Tatbestand; abstrakter Feststellungsantrag
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 75 Abs 3 Nr 1 BPersVG
Mitbestimmungspflicht; gesetzlich bedingte Datenumstellung in einer Abteilung; freiwillige Aushilfe in anderer Abteilung an Samstagen; kollektiver Tatbestand; abstrakter Feststellungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.07.2017 - 70 K 9.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 62 PV 4.17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 61 PV 9.15
Mitbestimmung bei der Verlagerung der Regelarbeitszeit für Beamte und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 62 PV 4.17
Der vom Verwaltungsgericht Berlin in Bezug genommene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2016 - OVG 61 PV 9.15 - sei mit seinen Aussagen nicht vollständig auf den vorliegenden Fall zu übertragen.Nach dieser vom Senat geteilten Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es entscheidend darauf an, ob sich eine Regelungsfrage stellt, die die Interessen der Beschäftigten unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen des einzelnen berührt (kollektiver Tatbestand; vorausgesetzt auch im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2016 - OVG 61 PV 9.15 - juris Rn. 20).
Der kollektive Tatbestand entfällt nicht in dem Moment, in dem einzelne Beschäftigte in die von der Dienststellenleitung angebotene Konzeption einwilligen und individuell beauftragt werden (anders das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 9. Juni 2016 - OVG 61 PV 9.15 - juris Rn. 20).
- BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04
Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 62 PV 4.17
Antragsteller, Beteiligter und Verwaltungsgericht sind sich über den Ausgangspunkt der rechtlichen Lösung einig und beziehen sich insoweit auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - (BVerwGE 124, 34; fortgeführt im Beschluss vom 12. September 2005 - 6 P 1.05 - juris).Bei zusätzlichem Arbeitsbedarf ist immer die Frage zu beantworten, ob und in welchem Umfang zur Abdeckung dieser Arbeitsbedarfs Überstunden geleistet werden sollen oder ob die Neueinstellung eines Beschäftigten zweckmäßiger wäre; weiter ist zu entscheiden, wann und von wem die Überstunden geleistet werden sollen (BVerwGE 124, 34 = juris Rn. 34).
- BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05
Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 62 PV 4.17
Antragsteller, Beteiligter und Verwaltungsgericht sind sich über den Ausgangspunkt der rechtlichen Lösung einig und beziehen sich insoweit auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 - (BVerwGE 124, 34; fortgeführt im Beschluss vom 12. September 2005 - 6 P 1.05 - juris).
- OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20
Arbeitszeitverteilung; Beschwerde; Freiwilligkeit; kollektiver Tatbestand; …
Solche unmittelbaren Auswirkungen können etwa darin bestehen, dass die arbeitszeitbezogene Einzelfallregelung den Umfang oder die Verteilung der Arbeitszeit anderer Beschäftigter unmittelbar beeinflusst, deren Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Erholungsurlaub erschwert oder einen erhöhten Bedarf der Vertretung an bestimmten Wochentagen durch andere Beschäftigte erzeugt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.3.2018 - OVG 62 PV 4.17 -, juris Rn. 14 f.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.9.2004 - 1 A 4194/02.PVB -, juris Rn. 46 ff.;… Rehak, in: Lorenzen u.a., BPersVG, § 75 Rn. 316 (Stand: Februar 2017)). - VG Berlin, 05.06.2020 - 62 K 1.19 Da die Dienstpläne für alle Straßenbahnfahrer und damit kollektiv (zu dieser Anforderung Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, BVerwGE 124, 34 = NVwZ 2006, 100 [102]; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2018 - OVG 62 PV 4.17 -) regeln, wer von wann bis wann welche Straßenbahnlinie zu befahren hat, werden alle Voraussetzungen des Mitbestimmungstatbestands auch dann erfüllt, wenn man ihn nicht auch auf die individuelle Arbeitszeit einzelner Beschäftigter bezöge (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 14. November 2018 - PL 15 S 660/17 -, Juris Rn. 55 und 60; Sächs. Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 27. November 2008 - PL 9 A 218/08 -, Juris Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2022 - 62 L 1.22
Zum Gegenstandswert beim Abschluss einer Personalvertretungssache durch Vergleich
Die Festsetzung des Gegenstands erfährt dabei keine Änderung, wenn anstelle der konkreten Feststellung im Einzelfall eine abstrakte Feststellung (siehe dazu BVerwG…, Beschluss vom 11. März 2014 - 6 PB 41.13 - juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2018 - OVG 62 PV 4.17 - juris Rn. 13) begehrt wird.
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