Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 9 Abs 2 BPersVG, § 9 Abs 4 S 1 Nr 2 BPersVG, § 26 Abs 4 BBankG
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters bei der Bundesbank mit Vorgabe des Stellenplans, Besetzungen aus dem Personalüberhang vorzunehmen - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 9 Abs 2 BPersVG, § 9 Abs 4 BPersVG
Personalvertretungsrecht; Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters, Unzumutbarkeit der -; Mitglied der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung; Kaufmann für Bürokommunikation; Arbeitsplatz; Stellenplan, Anmerkungen im -; Freihalten von Stellen; Elternzeit; Rente auf ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.05.2009 - 72 A 7.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.12.2009 - 6 PB 34.09
Besetzung einer freien Haushaltsplanstelle mit einem Jugendvertreter nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Das alles ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Juni 2009 - OVG 62 PV 2.09 -, juris Rn. 25 ff., bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 34.09 -, juris) und wird von den Beteiligten dieses Verfahren auch nicht in Zweifel gezogen.Rn. 20 Diese Entscheidung des Arbeitgebers ist von den Verwaltungsgerichten nicht auf ihre Richtigkeit oder auch nur Plausibilität, sondern nur auf eine willkürliche Verhinderung der Anstellung von Jugendvertretern hin zu überprüfen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 34.09 -, juris Rn. 5).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 62 PV 2.09
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Das alles ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Juni 2009 - OVG 62 PV 2.09 -, juris Rn. 25 ff., bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 34.09 -, juris) und wird von den Beteiligten dieses Verfahren auch nicht in Zweifel gezogen.Rn. 27 Die drei Stellen Nr. 70027866, Nr. 70027867 und Nr. 70027868in der Geldbearbeitung bei der Filiale Berlin sind zwar grundsätzlich ausbildungsadäquat (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 18. Juni 2009 - OVG 62 PV 2.09 -, juris Rn. 31), repräsentierten zum maßgeblichen Zeitpunkt jedoch keine auf Dauer besetzbaren Arbeitsplätze.
- BVerwG, 09.12.2009 - 6 PB 35.09
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Freihalten eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Dass in dieser Zeit eine Beschäftigte aus dem Personalüberhang die Aufgaben übernommen hat, ist rechtlich ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 -, vom 26. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 4.09 - [jeweils Erziehungsurlaub] und vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 35.09 [Elternzeit]).Rn. 25 Die grundsätzlich ausbildungsadäquate Stelle eines/r Sachbearbeiters/in Zentrale Bürodienste bei der Hauptverwaltung Berlin (Nr. 70022765) stand nicht zur Besetzung zur Verfügung, weil sie nach der verbindlichen Anmerkung im Einstufungskatalog (19.06.2008) für einen Mitarbeiter in Rente auf Zeit für die Dauer seines Rentenbezugs freigehalten werden musste (vgl. Beschluss des 60. Senats vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 15.08 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesveraltungsgerichts vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 35.09 -, juris Rn. 13).
- BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Dass in dieser Zeit eine Beschäftigte aus dem Personalüberhang die Aufgaben übernommen hat, ist rechtlich ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 -, vom 26. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 4.09 - [jeweils Erziehungsurlaub] und vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 35.09 [Elternzeit]). - BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung des Auflösungsbegehrens …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Dass in dieser Zeit eine Beschäftigte aus dem Personalüberhang die Aufgaben übernommen hat, ist rechtlich ohne Bedeutung (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 -, vom 26. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 4.09 - [jeweils Erziehungsurlaub] und vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 35.09 [Elternzeit]). - BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Besetzung freier Stellen mit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Sie dient vielmehr dem sozialstaatlich anzuerkennenden Zweck, solche Mitarbeiter sinnvoll weiterzubeschäftigen, die auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 6.09 -, juris Rn. 12).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 60 PV 22.13
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertreter; Friedhofsgärtnerin; …
Hier kommt der Grundsatz zum Tragen, dass eine im Widerspruch zum Schutzgedanken des § 9 BPersVG stehende Benachteiligung nicht vorliegt, wenn der öffentliche Arbeitgeber lediglich gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 4. Juni 2009 - OVG 60 PV 15.08 -, und Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juni 2010 - OVG 62 PV 6.09 -, juris Rn. 25, …sowie Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 35.09 -, juris Rn. 12 f. …und vom 6. September 2011 - BVerwG 6 PB 10.11 -, juris Rn. 7). - VG Köln, 25.11.2013 - 33 K 4827/13
Zurverfügungstehen eines ausbildungsadäquaten, auf Dauer angelegten und …
-Brandenburg, Beschluss vom 10.06.2010 - OVG 62 PV 6/09 -, juris (…Rdz. 20).
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